Bereitstellung und Reinigung von Mietwäsche (persönliche Schutzausrüstung) für das Landeslabor Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Reinigung von Mietwäsche (persönliche Schutzausrüstung) für das Landeslabor Schleswig-Holstein
Das Landeslabor beschäftigt technisches Personal, das für seine tägliche Arbeit Schutz- und Arbeitskleidung benötigt. Es wird die Bereitstellung und Reinigung von Mietwäsche (persönliche Schutzausrüstung) ausgeschrieben.
Neumünster
Das Landeslabor beschäftigt technisches Personal, das für seine tägliche Arbeit Schutz- und Arbeitskleidung benötigt. Der Vertrag des derzeitigen Anbieters für die Anlieferung und Reinigung der Kleidung läuft zum Jahresende aus. Somit muss diese Dienstleistung neu ausgeschrieben werden.
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Bedarf Mietwäsche/Jahr:
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lfd. Nr. Bezeichnung Menge gesamt
4.1 Damenkittel weiß 644
4.2 Herrenkittel weiß 221
4.3 Herrenbundhosen weiß 22
4.4 Damenbundhosen weiß 55
4.5 OP-Hosen Damen weiß 98
4.6 OP-KASACK grün 219
4.7 OP-Hosen grün 159
4.8 Arbeitsjacke weiß 3
4.9 OP-KASACK weiß 51
4.10 Overall schwarz oder schwarzgrau 42
4.11 Overall grün 227
4.12 Thermobekleidung Jacke 6
4.13 Herrenkittel 3/4 Länge weiß 21
4.14 Latzhose weiß oder grau 15
4.15 Hygienemantel 50
4.16 Flachwäsche Geschirrtücher 150
4.16 Flachwäsche Frotteehandtücher 36
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre (ohne Restwertberechnung). Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht fünf Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.01.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Pauschalpreis für die wöchentliche Reinigung von 200 Kleidungsstücken.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
2. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend abgeschlossen
wurde gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
3. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
4. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, getrennt nach den letzten drei Jahren (2019 - 2021).
5. Erklärung über den Jahresabschluss des Unternehmens bestehend aus der Gewinn- und Verlustrechnung, sowie der Bilanz, getrennt nach den letzten drei Jahren (2019 - 2021).
6. Darstellung der Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der Mietwäsche, durch eine Liste von im Wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren (hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (mit mindestens 3 Kunden der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021).
7. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiter, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten). Vorstellung des Projektteams, das die Aufgabe bearbeiten würde (hinsichtlich Aufgabenzuteilung, Projektleitung, Qualifikationen und berufliche Erfahrungen, insbesondere im Hinblick auf dieses Themengebiet).
8. Nachweis Zertifizierung nach der DIN EN 14065 oder einem gleichwertigem Qualitäts- bzw.- Hygienemanagementsystem.
9. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen
Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
10. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2029
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 23. Dezember 2022 an die GMSH, z.H. Frau Corinna Witt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen
und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
11. Angebotsschreiben (Formblatt)
12. Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt)
13. Preisblatt
14. Muster gemäß Leistungsbeschreibung (Versandadresse Muster: Landeslabor Schleswig-Holstein, Max-Eyth-Straße 5, 24537 Neumünster)
15. Konzept zur Darstellung des Austausches der Schutzkleidung, der Kommunikation sowie der Durchführung der Jahresinventur gemäß Bewertungsmatrix
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: n.n.
Postleitzahl: n.n.
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]