Ausschreibung Innenstadtmanagement Stadt Quickborn Referenznummer der Bekanntmachung: 22-03-VgV-Q
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quickborn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25451
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Innenstadtmanagement Stadt Quickborn
• Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen sowie Werbe-/Marketingkonzepten
• Beteiligung der Stadtgesellschaft und der Gewerbetreibenden
• Ansprechpartner für Gewerbetreibende der Innenstadt „Kümmerer“
• Leerstandsmanagement
• Hauptaufgabe ist es, die Innenstadtakteure "in Aktion zu bringen".
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen sowie Werbe-/Marketingkonzepten
• Beteiligung der Stadtgesellschaft und der Gewerbetreibenden
• Ansprechpartner für Gewerbetreibende der Innenstadt „Kümmerer“
• Leerstandsmanagement
• Hauptaufgabe ist es, die Innenstadtakteure "in Aktion zu bringen".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4319880
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.