Untersuchung von amtlichen Futtermittelproben für das Landeslabor Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Untersuchung von amtlichen Futtermittelproben für das Landeslabor Schleswig-Holstein
Die Beauftragung bezieht sich auf die Untersuchung von amtlichen Futtermittelproben.
Die Probennahme erfolgt bei Hersteller-, Handels- und landwirtschaftlichen Betrieben. Bei den Proben handelt es sich um Einzel- und Mischfuttermittel, Vormischungen und Zusatzstoffe. Im Jahr 2023 werden ca. 662 Proben planmäßig gezogen, die einer entsprechenden Analyse bedürfen. Diese Probenanzahl kann z.B. aufgrund anlassbezogener Kontrollen bzw. An- und Abmeldungen von Betrieben niedriger oder höher ausfallen. Ein Anspruch auf Untersuchung dieser geschätzten Proben- bzw. Analysenzahl ergibt sich nicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend ab dem 01.01.2023 Kapazitäten für die Durchführung der beschriebenen amtlichen Futtermitteluntersuchungen in Schleswig-Holstein vorzuhalten. Die Ausführung der Analysen erfolgt jeweils möglichst zeitnah nach Eingang der zu untersuchenden Proben.
Die Untersuchungsergebnisse sollen möglichst zeitnah, jedoch spätestens vier Wochen nach Probeneingang vorgelegt werden.
Im Falle von Proben mit Dringlichkeitsvermerk sollten die Ergebnisse spätestens 14 Tage nach Probeneingang vorliegen. In diesen Fällen ist eine kurze Analysezeit besonders wichtig, da z.B. Ware gesperrt wurde und ein wirtschaftlicher Schaden für die Inverkehrbringer entstehen kann.
Er verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf von einer der Vertragsparteien für beendet erklärt wird.
Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
2.Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung (Formblatt) über Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Untersuchung von Futtermittelproben) Angabe des Leistungsumfanges, der Ausführungszeit, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und der Auftragswerte.
4 .Erklärung (Formblatt), ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags/ -aufträge und Benennung der/s Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
5. Unternehmensdarstellung mit Angaben und Nachweisen zu den für die Untersuchungen erforderlichen labortechnischen Einrichtungen, zu Qualitätssicherungsmaßnahmen, Arbeitsanweisungen und zur Anzahl und Qualifikation der mit der Durchführung betrauten Mitarbeiter.
6. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
7. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 14. November 2022 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht]) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unterwww.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
8. Angebotsschreiben
9. Preisblatt
10. Nachweis der Akkreditierung gemäß EN ISO/IEC 17025 - „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ durch eine nationale Akkreditierungsstelle.
11. Darstellung von Maßnahmen zur Probenaufbereitung, zur Aufbewahrung und zur analytischen Rückverfolgbarkeit sowie zur Befundung und Maßnahmen in Fällen von zweifelhaften Ergebnissen.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]