UKSH Verwaltung, Akademie und Parken auf dem UKSH-Campus in Kiel
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://architekten-richter.de
Abschnitt II: Gegenstand
UKSH Verwaltung, Akademie und Parken auf dem UKSH-Campus in Kiel
Nachdem die schleswig-holsteinische Landesregierung 2009 umfangreiche Investitionen für die Modernisierung der baulichen Infrastruktur des UKSH (Universitätsklinikum Schleswig-Holstein) am Campus Kiel und Lübeck beschlossen hatte, machte im Jahr 2012 der Schleswig-Holsteinische Landtag den Weg für eine europaweite Ausschreibung für die Bauinvestition und den Betrieb für 30 Jahre sowie ein innovatives Finanzierungsmodell im Rahmen einer Immobilie-ÖPP frei. Der Vertrag hierfür mit dem privaten Partner wurde 2014 geschlossen. Im März 2016 folgte die Grundsteinlegung für das neue Klinikum der Zukunft am Campus Kiel, das 2019 im ersten Bauteil offiziell eröffnet wurde. Die weiteren Bauteile werden bis 2027 übergeben.
Als weiterer Baustein soll nun in einem Teilbereich des Campus in Kiel durch den Ersatz von Bestandsgebäuden eine städtebauliche und funktionale Neuordnung zur Schaffung weiterer neuer Räumlichkeiten erfolgen.
Die Neuplanung umfasst
• die Errichtung einer Akademie und Verwaltungseinheit mit ca. 13.100 m² BGF sowie
• die Neuordnung und Neubau von ca. 560 Stellplätzen mit ca. 15.576 m² BGF.
• Zusammen 28.676 m² BGF.
• Für die Maßnahme wurde ein Investitionsvolumen von ca. Brutto 65 Mio Euro Brutto; Baupreisindex 1. Quartal 2022 ermittelt. Die Baufeldfreimachung (Abriss der Geb. 532) soll vorlaufend ab 02/2024 erfolgen.
• Die Zielkosten für die KG 300 + 400 sollen nach BKI mittlerem Gebäudestandard, mittlerer Errichtungspreis zzgl. Baupreisindex und 3% für EWKG Anforderungen ausgerichtet werden.
Der Wettbewerbsbearbeitung soll in zwei Stufen durchgeführt werden.
Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines funktionalen, städtebaulichen und architektonisch qualitativ hochwertigen Entwurfs für die Gesamtmaßnahme Neubau UKSH Akademie, Verwaltung und Parken sowie die bedarfsgerechte Ausgestaltung ausreichender multifunktional nutzbarer Freiflächen unter Berücksichtigung der zum Teil denkmalgeschützten Umgebungsbebauung.
Die Umsetzungszeit ist von 11/2023 bis zur Fertigstellung (mindestens der Akademie) bis 05/2028 vorgesehen. Die Akademie ist eine externe Anmietung, die zu diesem Zeitpunkt vom Nutzer geräumt werden muss.
Das Wettbewerbsergebnis der 1. Stufe wird Grundlage für die konkrete städtebauliche, verkehrliche und freiraumplanerische Umsetzung. Die für die 2. Stufe ausgewählten Teilnehmer bearbeiten ihre Planung vertiefende für die Neubebauung mit den Funktionen Verwaltung, Akademie und Parken.
Bereits in der frühen Planungsphase sind anspruchsvolle Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen. Die Wettbewerbsaufgabe sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen sind in Teil B der Auslobung ausführlich beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme
Gesucht werden Bewerbergemeinschaften aus: Architekt/innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/innen und Stadtplaner/in. Fachplaner/innen für Ingenieurbau, Verkehrsplanung und TGA
sind beratend einzubinden. Die Fachplaner/innen sind erst nach dem Losverfahren in der Teilnahmebestätigung zu benennen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, Stadtplaner/in bzw. Landschaftsarchitekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind; - die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, Stadtplaner/in bzw. Landschaftsarchitekt/in und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben;
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, Stadtplaner/in bzw. Landschaftsarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig ist; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
- zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
- der/die von der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in und die darin tätige Verfasserin/der darin tätige Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer/in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen/deren Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei der Beteiligung freier Mitarbeiter/innen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und/oder juristische Personen die eine Erklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Verordnung (EU)
2022/576 gem. Formblatt „Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte“ abzugeben bereit sind.
b) Wettbewerbsverfahren / Auswahl der Teilnehmer/innen
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgelobt. Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 24 angestrebt, davon werden 8 Büros gesetzt, 16 Teilnehmer/innen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin ausschließlich per Email an: [gelöscht] des betreuenden Büros RICHTER Architekten+Stadtplaner PartGmbB, mit der Betreffzeile: "WBW UKSH Verwaltung,Akademie und Parken - Bewerbung", möglich. Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist ausschließlich das Bewerbungsformblatt (2 Seiten DIN A4 zuzüglich 2 Referenzblätter DIN A3) zu verwenden. Anhand der Angaben und der Referenzblätter wird die grundsätzliche Eignung geprüft. Sollten mehr als 16 Bewerber die Eignungskriterien erfüllen, so werden 16 Teilnehmer/innen sowie 4 Nachrücker im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertretenden der AIK SH aus den zugelassenen Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Vergabeplattform der GMSH veröffentlicht. Die Ausloberin erteilt den nicht berücksichtigten Bewerber*innen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens keine Absage.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Architekten, Stadtplanern, Landschaftsarchitekten und den beratend einzubindenden Fachplanern. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Verfassererklärunggemäß § 5 Absatz 3 RPW ab. Die Arbeitsgemeinschaften gelten jeweils als ein Wettbewerbsteilnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden. Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
Formalleistungen
• Termingerechte Abgabe
• Leistungs- und Programmerfüllung
• Einhaltung der Grundstücksgrenzen
Städtebauliches Gesamtkonzept:
• Strukturelle Leitidee
• Einbindung in das städtebauliche Umfeld, Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumassen
• Qualität des Nutzungs- und Freiraumkonzeptes
• Tragfähigkeit des Verkehrskonzeptes sowie Unterbringung des ruhenden Verkehrs
• Vernetzung mit der Umgebung
• Silhouette, gestalterische Qualität der Übergänge zum angrenzenden öffentlichen Räumen
Gestaltungsqualität und Funktionen:
• Qualität des architektonisch und räumlichen Konzeptes
• Erfüllung Raumprogramm, funktionale Anforderungen, Bauabschnitte und Bereichsbeziehungen;
• Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit, Kommunikation);
• Komfort und Gesundheit (Tageslicht, Raumklima);
• Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Lebenszykluskosten, Investitionskostenrahmen, Nachhaltigkeit);
• Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie);
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wichtung zu betrachten.
Die Wettbewerbssumme ist gemäß RPW 2013 auf der Basis der geltenden HOAI 2021 ermittelt. Für Preise und Anerkennungen (sowie Bearbeitungshonorare) stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von € 190.000 zur Verfügung, der sich wie folgt zusammensetzt:
1. Stufe städtebaulicher Realisierungswettbewerb Wettbewerbssumme: 11.000 €
Für die Bearbeitung in der 2. Stufe werden bis zu 8 Teilnehmer der 1. Stufe zugelassen.
2. Stufe hochbaulich/freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb 179.000 €
Aufteilung Wettbewerbssumme:
Aufwandsentschädigung 2. Phase Siehe IV.3.2
Preisgeld 91.000 € Aufteilung gemäß. RPW 2013
1. Preis 40 % = 36.400 €
2. Preis 30 % = 27.300 €
3. Preis 20 % = 18.200 €
4. Preis 10 % = 9.100 €
Preisträgerinnen/Preisträger, die in Deutschland Umsatzsteuer abführen, erhalten diese zusätzlich.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Von der Wettbewerbssumme wird ein Betrag von 11.000 € zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, als einmalige Aufwandsentschädigung für jeden ausgewählten Teilnehmer, der einen beurteilungsfähigen Beitrag in der 2.Stufe einreicht, gezahlt. Damit sind alle Nebenkosten abgegolten. Werden weniger als 8 beurteilungsfähige Wettbewerbsbeiträge eingereicht, so wird die einmalige Aufwandsentschädigung für die übrigen ausgewählten Teilnehmer entsprechend erhöht.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Leistungsfähigkeit des Teams muss durch die Bearbeitung vergleichbarer Aufgaben wie z.B. Hochschul und Bildungsbauten sowie Freiraumplanungen für Parkanlagen, botanische Gärten, Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen etc. nachgewiesen werden. An die Stelle eines realisierten Projektes kann auch die Teilnahme an einem entsprechenden hochbaulichen und oder freiraumplanerischen Wettbewerb nach RPW 2013 treten. Die Fertigstellung der Projekte bzw. die erfolgreichen Wettbewerbsteilnahmen dürfen am Tag der Bekanntmachung des Wettbewerbs nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Stichtag ist der 01.10.2012
Die Referenzen sind innerhalb des zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogens anhand des auszufüllenden Projektdatenbogens sowie anhand von Plänen / Perspektiven / Fotos in Bilddateien darzustellen. In den Projektdatenbögen (R.1 / R.2) für das freiraumplanerische sowie für das hochbauliche Projekt sind folgende Angaben zu machen: Bezeichnung des Projektes, Planungsgebiet Größe in ha, Art der Nutzung(en), Ort, Land, Auftraggeber*in mit Ansprechpartner*in, Projektbeginn / Tag der Auslobung, Fertigstellungszeitpunkt (Tag / Monat / Jahr), Projekt- / Wettbewerbsbearbeiter*innen, Kurzbeschreibung des Projektes.
b) Beizubringende Nachweise im anschl. Verhandlungsverfahren:
Weitere Eignungskriterien und Bedingungen zur Beauftragung im an den Wettbewerb anschließenden VgV-Verfahren sind in den Auslobungsunterlagen beschrieben.
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121004269
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
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