Virtualisiertes Datacenter der Hochschulen Schleswig-Holsteins auf zwei Standorten Referenznummer der Bekanntmachung: Ex post - T 759.000
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Virtualisiertes Datacenter der Hochschulen Schleswig-Holsteins auf zwei Standorten
Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel betreibt an zwei Standorten in Kiel eine IT-Infrastruktur zur Unterstützung des Universitätsbetriebs in verschiedensten Funktionen. Diese IT-Infrastruktur wurde über die Jahre entsprechend veränderten Anforderungen und technischem Fortschritt erneuert und erweitert. Auf Grundlage des europäischen Förderprogramms "REACT-EU" mit dem Förderschwerpunkt "Investitionen in die digitale Infrastruktur an Hochschulen" sollen Teile dieser Infrastruktur gemäß den Anforderungen des Projektes "Virtualisiertes Datacenter der Hochschulen Schleswig-Holsteins auf zwei Standorten" durch diese Ausschreibung erweitert werden. Dafür werden im Los 1 neue Storage-Systeme und im Los 2 eine Erweiterung der vorhandenen Netzwerkumgebung ausgeschrieben.
Aufgrund der Projektförderung ist pro Los eine Preisobergrenze (netto) festgesetzt. Diese Preisobergrenze pro Los stellt ein leistungsbezogenes Ausschlusskriterium dar. Das heißt, dass Angebote die im Angebotspreis über der formulierten Preisobergrenze liegen, im Verfahren nicht berücksichtigt werden können.
Preisobergrenze Los 1 (Storage) = 841.000 EUR (netto)
Preisobergrenze Los 2 (Netzwerk) = 560.000 EUR (netto)
Aufgrund der gegebenen Projektfinanzierung müssen alle Lieferungen (inkl. Wartung) und Dienstleistungen sowie die entsprechende Rechnungsstellung spätestens zum 31.05.2023 erfolgen. Der Nachweis über die Sicherstellung einer Vorauszahlungsbürgschaft in Form einer Eigenerklärung ist ein Ausschlusskriterium im Rahmen der Zuschlagskriterien je Los.
Nähere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Storage
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Christian-Albrechts-Platz 4 24118 Kiel
Es sollen zwei unabhängige, in sich redundante All-Flash-Performancestorages der Midrange-Klasse sowie zwei unabhängige, in sich redundante Hybrid-Storage-Filer der Midrange-Klasse inkl. Software, Zubehör, Wartung und Dienstleistungen beschafft werden.
- Als Erweiterung der Wartung der angebotenen Systeme ist optional das 6. und 7. Jahr anzubieten.
- Wenn die im Leistungsverzeichnis Kapitel 3.1.15 aufgeführten Funktionen nicht im Angebot enthalten sind, sind diese optional inkl. entsprechender Wartung anzubieten.
LPW-E/6.1.5/2861
Netzwerk
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Christian-Albrechts-Platz 4 24118 Kiel
Es sollen 24 Leaf-Switches und 4 Spine-Switches inkl. Software, Zubehör, Wartung und Dienstleistungen beschafft werden.
LPW-E/6.1.5/2861
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Storage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lmbit.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netzwerk
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22926
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9N65JG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.