Vergabe über Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme einer Glovebox für den inerten Betrieb und nuklearen Einsatz Referenznummer der Bekanntmachung: EUVV2204
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe über Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme einer Glovebox für den inerten Betrieb und nuklearen Einsatz
Vergabe über Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme
einer Glovebox für den inerten Betrieb und nuklearen Einsatz
Helmholtz-Zentrum Dresden - Rossendorf e.V.
Bautzner Landstraße 400
01328 Dresden
Deutschland
Im Rahmen des Drittmittel-Projektes RADEKOR sowie des mit Haushaltsmitteln finanzierten Projektes ENE-NUSAFE-NWM benötigt das Institut für Ressourcenökologie, Thermodynamik der Actiniden und Grenzflächenprozesse, eine Glovebox für den inerten Betrieb im nuklearen Einsatz. Die vorliegende Beschaffung soll im Austausch für eine bereits als irreparabel eingestufte Glovebox (im Gebäude 850) erfolgen.
Für die geplanten Forschungen und vorherrschenden Bedingungen am Aufstellort sind folgende Eigenschaften der Glovebox unerlässlich:
Beschaffung einer Glovebox nach DIN 25412 und mit einer Dichtheitsklasse 1 gemäß EN ISO 10648-1 für den inerten Betrieb des Herstellers M. Braun lnertgas-Systeme GmbH für den nuklearen Einsatz.
Bei dieser so genannten Glove-/Handschuhbox handelt es sich um eine lnertbox, die vier Arbeitsplätze für den Umgang von radioaktiven Stoffen (alpha-Strahler) bietet.
- Um eine definierte Atmosphäre in der Boxenkabine aufrecht zu erhalten, wird mittels einer Gasreinigungseinheit die entsprechende Reinheit der Atmosphäre in der Box gewährleistet.
- Die Box wird aus strahlenschutzgründen ausschließlich im Unterdruckverfahren betrieben. Dazu wird ein redundantes Abluftgebläse installiert, das wiederum mit der vorhandenen zentralen Raumluftanlage (RLT) des Gebäudes 850 technisch abgestimmt sein muss.
- Des Weiteren muss nach Vorgabe der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde (LfULG) die DIN 25412 erfüllt sein, die unter anderem Mindestanforderungen hinsichtlich der Rauigkeit der Oberflächen in der Boxenkabine, der bautechnischen Auslegung der Boxenkabine und der maximalen Leckrate definiert.
- Die Leistung beinhaltet außerdem die Installation und Schulung von Anwendern.
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Im radiochemischen Laborgebäude existiert eine zentrale Raumluftanlage (RLT), welche Voraussetzung (Genehmigung nach StrSchG des LfULG) für den Betrieb des Kontrollbereichs (KB) ist. 1999 wurden 12 Gloveboxen (GB) der Fa. M. Braun lnertgas-Systeme GmbH (M. Braun) angeschafft und an die RLT angeschlossen. 2011, 2017 und 2022 wurde das System um jeweils eine weitere Box von der Fa. M. Braun erweitert. Die GB im KB ermöglichen den Umgang mit offenen, radioaktiven Stoffen, deren spezifische Aktivität einen Umgang unter Standard-Laborbedingungen nicht erlaubt. Die grundlegende Funktion der Boxen ist, durch einen permanenten Unterdruck der Boxenatmosphäre eine gerichtete Luftströmung zu erzeugen, die durch die RLT des Laborgebäudes abgeleitet wird. Sowohl die RLT als auch die Abluftanlagen der Boxen sind dabei redundant ausgelegt, so dass bei einem Ausfall der RLT-Ventilatoren stets eine gerichtete Luftströmung in die Abluftschächte durch die Pumpen der Boxen gewährleistet wird. Die RLT und alle an ihr angeschlossenen Boxen sind durch eine zentrale Regelungstechnik der Abluft technisch miteinander verbunden. Die RLT und GB müssen als ein System betrachtet werden, da Veränderungen an einer Box oder der RLT Auswirkungen auf die Funktionalität und Sicherheit der anderen Boxen hat. 2018 hat ein Serviceeinsatz der Fa. M. Braun stattgefunden. Dabei wurden 4 GB des gesamten Systems als irreparabel eingestuft. Die GB sind für den strahlenschutzgenehmigungskonformen Betrieb des KB essentiell. Eine dieser Boxen wurde bereits am 14.12.2020 ersetzt, eine weitere GB muss nun vor dem Ausfall des kompletten Systems ersetzt werden. Es handelt sich um eine teilweise Erneuerung des vorhandenen Gesamtsystems (Austausch einer GB). Wie bereits beschrieben, handelt es sich bei den GB und der RLT um ein System, bei welchem Veränderungen einen Einfluss auf die anderen Geräte haben können. Um den ordnungsgemäßen Betrieb der RLT und GB sowie die Sicherheit der damit arbeitenden Mitarbeiter*innen zu gewährleisten, sind bei der Erneuerung des Systems durch den Ersatz von GB die bisherigen Parameter der an die RLT anzuschließenden Boxen zwingend einzuhalten. GB anderer Hersteller haben andere Softwaresteuerungen und spezifische technische Gegebenheiten. Bei der Aufschaltung einer GB eines anderen Herstellers sind Umbaumaßnahmen an der zentralen Lüftungssteuerung durchzuführen. Auf Grund der Komplexität des Systems können technische Schwierigkeiten in der Steuerung und dem Betrieb des Systems bei Aufschaltung einer GB eines anderen Herstellers entstehen. Es besteht eine relative Inkompatibilität. Der Ersatz einer M. Braun-GB durch die eines anderen Herstellers hätte zur Folge, dass die zwischen dem örtlichen Dienstleister und M. Braun erstellten Wartungspläne und -intervalle erweitert werden müssen. Dass mit der Wartung beauftragte Personal müsste somit sowohl an Fortbildungsveranstaltungen des Herstellers M. Braun, als auch des anderen Herstellers teilnehmen (zeitlicher, personeller und kostentechnischer Aufwand). Es müssten für kleinere Reparaturen unterschiedliche spezifische Ersatzteile unterschiedlicher Hersteller vorgehalten werden. Zusammenfassend löst ein Wechsel des Herstellers für den Ersatz einer GB aus dem bestehenden System neben den technischen Schwierigkeiten auch erhebliche Mehrkosten aus, deren Ausmaß nicht vollumfänglich abgeschätzt werden kann. Gleichzeitig birgt das nebeneinander Betreiben der GB mit verschiedenen Softwaresteuerungen und spezifischen technischen Gegebenheiten neben dem Ausfall einzelner Bestandteile oder des kompletten Systems bei technischen Schwierigkeiten das Risiko den hohen Sicherheitsanforderungen beim Umgang mit hochradioaktiven Stoffen nicht mehr vollständig gerecht zu werden. Die GB interagieren zwar nicht untereinander, aber deren Funktionalität und Betrieb haben einen Einfluss auf die RLT. Dass das System aus RLT und GB funktioniert, ist für strahlenschutzgenehmigungskonformen Betrieb essentiell.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe über Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme einer Glovebox für den inerten Betrieb und nuklearen Einsatz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert 0,01 EUR eingetragen.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]