Rahmenvertrag über Agenturleistungen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.akn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Agenturleistungen
Die Aufgabe bezieht sich auf die Konzeption der Projektkommunikation für das Infrastrukturprojekt S21 unter Berücksichtigung der jeweiligen Zielgruppen, Kommunikations- und Medienkanäle sowie der CD-Vorgaben der AKN und der Vorgaben der Verkehrsverbünde NAH.SH und hvv sowie des Aufgabenträgers NAH.SH. Die Kommunikation soll die gesamte Bauphase begleiten. Die Bauzeit ist für 3 Jahre angesetzt, von Januar 2023 bis voraussichtlich Ende 2025.
Die Aufgabe umfasst das Kommunikationskonzept und die Umsetzung der Maßnahmen:
• Masterplanung und Meilensteinplanung für die dreijährige Laufzeit von voraussichtlich 2023-2025 • Konzeption, auf Basis des Briefings durch die AKN, einer eingängigen Projektstory und Nutzenar-gumentation für das Bauvorhaben und bei Bedarf Modifikation im Verlauf des Projekts • Erstellung und kontinuierliche Aktualisierung eines Fragen-Antworten-Katalogs sowie Sprachregelun-gen für die Anfragen folgender Zielgruppen:
- Medien
- Anwohner:innen
- Stakeholder aus Verwaltung und Politik
• Konzeption einer Microsite zur Projektkommunikation (ohne Programmierung) Denkbare Inhalte:
- Kurzvorstellung des Projekts S21 und der Akteure
- Vorstellung des Projektteams und Kontakt
- Aktuelle Informationen und multimediale Begleitung des Baufortschritts
• Erstellung einer Basispräsentation für öffentliche Auftritte • Fortlaufend: Krisenkommunikation, Lösung möglicher Konflikte in Absprache mit der Kommunikati-on der AKN, Auswahl und Anwendung von Methoden und Instrumenten der Akzeptanzplanung • Anpassung bzw. Erstellung neuer Kommunikationsinstrumente wie z. B. Anwohner:inneninfos. Art und Umfang ergeben sich im Projektablauf. Umsetzung über einen vertraglich fixierten monatlichen Retainer der Projektbetreueung • Contentplanung und Contentproduktion:
- Auswahl geeigneter Kanäle für die Projektkommunikation
- Produktion und Redaktion von Text sowie Produktion von Bewegtbild/Fotografie und Auf-bereitung für unterschiedliche Formate. Beispiele: Medieninformationen, Website, Anwoh-ner:inneninfo, Stakeholder-Kommunikation via Newsletter, Social Media
- Posten gemäß Contentplan
• Konzept und Ausrichtung von Events für die B2C- und Stakeholder Kommunikation - Event im ersten Jahr
- Abschlussevent
• Fortlaufend: Projektmanagement und Qualitätssicherung • Kontinuierliche Beratung, Organisation und Terminabsprachen für Meetings und Projektprozesse. Wir erwarten eine fortlaufende Beratungsleistung für Strategie und Umsetzung der Maßnahmen, einen regelmäßigen Austausch und einen festen und erfahrenen Kontakt, um Chancen und Herausforde-rungen zu erkennen und gemeinsam zu bewerten.
längstens jedoch bis zum 31.12.2032
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Auftragsunterlagen
gemäß Auftragsunterlagen
gemäß Auftragsunterlagen
gemäß Auftragsunterlagen
gemäß Auftragsunterlagen
gemäß Auftragsunterlagen
gemäß Auftragsunterlagen
gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt. Die AKN weist darauf hin, dass ggf. aufgrund genehmigungsrechtlicher Gründe auf die Vergabe des Auftrages ganz oder teilweise verzichtet werden muss ferner weist die AKN daraufhin, dass das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss: wenn kein zuschlagsfähiges, wirtschaftliches Angebot vorliegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Re-gelung in § 160 GWB:
- § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
- (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
- § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erle-digt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vor-gelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.