Neubau Feuerwehrhaus - Objektplanungsleistung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: G130_VE731
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrhaus - Objektplanungsleistung Gebäude und Innenräume
Die Übernahme von Objektplanungsleistung Gebäude und Innenräume für das Vorhaben Neubau Feuerwehrhaus
Helmholtz-Zentrum Dresden - Rossendorf e.V.
Bautzner Landstraße 400
01328 Dresden
Deutschland
Der AN erbringt auf der Grundlage dieses Vertrages folgende Grundleistungen, wobei die Leistungspflicht jede einzelne Grundleistung als eigenständigen Teilerfolg umfasst: Grundleistungen Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10, den im Honorarangebot enthaltenen BIM-spezifischen Ergänzungen des Leistungsbildes, den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und dem BIM-Abwicklungsplan (BAP). Der AN erbringt auf der Grundlage dieses Vertrages folgende besondere Leistungen (Aufstellung der einzelnen Leistungen siehe Anlage Honorarangebot), wobei die Leistungspflicht jede einzelne Teilleistung als eigenständigen Teilerfolg umfasst. Dazu gehören u.a. Brandschutz, Nachhaltiges Bauen, BIM, EneV-Nachweis.
Der AG überträgt dem AN zunächst die Grundleistungen Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 und die zu den Leistungsphasen 1 bis 4 zugehörigen Besonderen Leistungen. Der AG beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere Leistungen nach Absatz 1 - einzeln oder in Leistungsstufen - zu übertragen Leistungsstufe II: Leistungsphasen 5 bis 7 und ggf. Leistungsstufe III: Leistungsphase 8 Der Abruf weiterer Leistungsstufen erfolgt in Textform und begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene(n) Leistungsstufe(n), sondern führt zu einer Erweiterung dieses Vertrages. Der AN ist verpflichtet, die übertragenen Leistungen zu erbringen, wenn ihm der AG innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung aller zuvor beauftragten Leistungen weitere Leistungen übertragen hat. Einen Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen hat der AN nicht. Für den Fall, dass der AG dem AN auch die Leistungen der Leistungsphase 9 überträgt, verpflichten sich beide Parteien zum Abschluss eines separaten Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Feuerwehrhaus - Objektplanungsleistung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland