Schienenersatzverkehr S21 los 1

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.akn.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schienenersatzverkehr S21 los 1

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) - MA12
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung über die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Schienenersatzverkehr für das EVU Projekt: Schienenersatzverkehr S21

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schienenersatzverkehr S21 Basisleistung

Los-Nr.: Los 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße) - MA12
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE6 Hamburg
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Hamburg-Burgwedel bis Ellerau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Schienenersatzverkehr S21

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schienenersatzverkehr S21 Direktbus (Expressbus)

Los-Nr.: Los 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße) - MA12
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE6 Hamburg
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Hamburg-Burgwedel bis Ellerau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Schienenersatzverkehr S21 Direktbus (Expressbus)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schienenersatzverkehr S21 Reisendenhelfer

Los-Nr.: Los 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) - MA12
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE6 Hamburg
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Hamburg-Burgwedel bis Ellerau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Schienenersatzverkehr S21 Reisendenhelfer

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 202-576494
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ex-Ante-Bekanntmachung Bekanntmachung über einen Vergebenen Auftrag gem. § 135 Abs. 3 GWB nach gescheiterer Ausschreibung Referenznummer der ursprünglichen Bekanntmachung: 2022-02789 Die AKN Eisenbahn GmbH beabsichtigt den Auftrag direkt vergeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:

- § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

- (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die be-hauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,

- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind.

- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

- § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht auf-gehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhe-bung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/11/2022

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