Generalplanung Erschließung B-Plan 07.32.00 Schlutuper Straße/Lauerhofer Feld

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kwl-luebeck.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanung Erschließung B-Plan 07.32.00 Schlutuper Straße/Lauerhofer Feld

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Generalplanungsleistungen inkl. Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, SiGe-Koordination, Leitungstrassenplanung und Medienkoordination.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 773 777.25 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Hansestadt Lübeck, St. Gertrud, Ortsteil Marli Lauerhofer Feld / Schlutuper Straße

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Hansestadt Lübeck plant im Stadtteil St. Gertrud, Ortsteil Marli, auf einer ca. 10 ha großen ehemaligen Kleingartensiedlung die Erstellung des neuen grün eingebetteten Wohnquartiers Lauerhofer Feld. Hier soll ein Mix aus verschiedenen Wohnformen des Geschosswohnungsbaus und des Einfamilienhausbaus in Doppel- und Reihenhäusern entstehen. Im Zuge dessen wird die Anpassung der Schlutuper Straße an den Ausbaustandard der geplanten Nutzung unter Einbindung aller Ver- und Entsorgungsträger erforderlich sein und ist ebenso Projektbestandteil.

Die zu planende Erschließung soll insbesondere unter Berücksichtigung des Verkehrs-, Energie-und Regenwasserkonzeptes erfolgen.

Bei der Entwicklung des Wohnquartiers wurde besonderer Wert auf das Verkehrskonzept gelegt, welches u.a. eine Quartiersgarage mit >300 Stellplätzen vorsieht. Die Nahmobilität zu Fuß oder mit dem Fahrrad hat im Wohnquartier Priorität. Kraftfahrzeugverkehr ist auf dem Erschließungsring vorgesehen mit einer Verkehrsberuhigung über straßenräumliche Gestaltung.

Das Energiekonzept ist auf den Einsatz von kalter Nahwärme aus Erdwärme in Verbindung mit Fotovoltaik sowie energetische Vorgaben für die Gebäude ausgelegte. Wobei die Leistungen zur Planung und Herstellung des kalten Nahwärmenetzes nicht Bestandteil dieser Leistungsabfrage sind.

Die bereits vorliegenden Gutachten und der B-Plan sind unter den verfahrensbezogenen Vergabeunterlagen unter https:// www.subreport.de/E44148456 eingestellt.

Die Bauausführung erfolgt voraussichtlich in zwei Bauabschnitten. Die Bauausführung Erschließung erfolgt in Bauabschnitt I. Fertigstellung der Verkehrsanlagen soll im Bauabschnitt 2 im Anschluss der größeren Hochbauarbeiten erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Organisation des Projektteams: Projektspezifisches Organigramm / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Organisation des Projektteams: Konzept zur Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Organisation des Projektteams: Darstellung des geplanten Kapazitätseinsatzes in den einzelnen Projektphasen / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Organisation des Projektteams: Darstellung des Konzepts zur Abwicklung und Zeitplan / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Berufliche Qualifikation des Projektteams inkl. Vorstellung persönlicher Referenzen des vorgesehenen Projektleiters inkl. Vorstellung persönlicher Referenzen des vorgesehenen Projektleiters / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung Projektteam: Projektorganisation eines vergleichbaren abgewickelten Projekts / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung Projektteam: Einschätzung des vorliegenden Projekts hinsichtlich Schwerpunkten, Chancen und Risiken (z.B. hinsichtlich Baugrundverhältnissen, Schnittstellen zu Leitungsträgern, Qualitätssicherung, Baustellenlogistik, FFH-Gebieten, etc.) / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung Projektteam: Einschätzung der Risiken für Abwicklung und Zeitplan sowie Chancen die sich aus abschnittsweiser Bauabwicklung ergeben könnten / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stufe 1: Leistungsphasen 1-4 Stufe 2: Leistungsphasen 5-7 Stufe 3: Leistungsphasen 8-9

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die KWL GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Hansestadt Lübeck und wurde von der Hansestadt Lübeck mit der Projektleitung für die Erschließung des Wohnquartiers beauftragt. Die Projektsteuerung wurde an einen externen Projektsteuerer vergeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 156-447860
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 0802-03
Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanung Erschließung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 773 777.25 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Bewerbungsformular und Bieterplattform:

Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Auschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Bieterplattform heruntergeladen werden kann.

2. Formale Ausschlusskriterien - Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV 2.2 der Bekanntmachung)

- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages

3. Rechtliche Ausschlusskriterien:

- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB

- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 GWB Abs. 4 S. 2 GWB

- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §124 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB

- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV vorliegen

- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.April 2022

4. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:

- Bietergemeinschaften geben einen gemeinsamen Teilnahmeantrag ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/ Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung

(Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.

-Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern.

5. Der Auftraggeber möchte gem. § 17 Abs, 7 VgV eine verkürzte Angebotsfrist von 10 Tagen einvernehmlich vereinbaren.

6. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikation zur Vergabe (Bieteranfragen, Bekanntmachung, Submissionsergebnis, etc.) ausschließlich elektronisch geführt werden. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Anfragen der Bewerber erteilt, die bis spätestens bis zum 06.09.2022 elektronisch gestellt werden.

7. Die Rechnungslegung muss grundsätzlich auf die zwei auftraggebenden Bereiche der Hansestadt Lübeck Bereich 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften und Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr gem. einem noch abzustimmenden prozentualen Schlüssel aufgeteilt werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:

- § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist. Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des

Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,

- §135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen

Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,

- § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag: Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/11/2022

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