Generalplanung Erschließung B-Plan 07.32.00 Schlutuper Straße/Lauerhofer Feld
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kwl-luebeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Erschließung B-Plan 07.32.00 Schlutuper Straße/Lauerhofer Feld
Generalplanungsleistungen inkl. Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, SiGe-Koordination, Leitungstrassenplanung und Medienkoordination.
Hansestadt Lübeck, St. Gertrud, Ortsteil Marli Lauerhofer Feld / Schlutuper Straße
Die Hansestadt Lübeck plant im Stadtteil St. Gertrud, Ortsteil Marli, auf einer ca. 10 ha großen ehemaligen Kleingartensiedlung die Erstellung des neuen grün eingebetteten Wohnquartiers Lauerhofer Feld. Hier soll ein Mix aus verschiedenen Wohnformen des Geschosswohnungsbaus und des Einfamilienhausbaus in Doppel- und Reihenhäusern entstehen. Im Zuge dessen wird die Anpassung der Schlutuper Straße an den Ausbaustandard der geplanten Nutzung unter Einbindung aller Ver- und Entsorgungsträger erforderlich sein und ist ebenso Projektbestandteil.
Die zu planende Erschließung soll insbesondere unter Berücksichtigung des Verkehrs-, Energie-und Regenwasserkonzeptes erfolgen.
Bei der Entwicklung des Wohnquartiers wurde besonderer Wert auf das Verkehrskonzept gelegt, welches u.a. eine Quartiersgarage mit >300 Stellplätzen vorsieht. Die Nahmobilität zu Fuß oder mit dem Fahrrad hat im Wohnquartier Priorität. Kraftfahrzeugverkehr ist auf dem Erschließungsring vorgesehen mit einer Verkehrsberuhigung über straßenräumliche Gestaltung.
Das Energiekonzept ist auf den Einsatz von kalter Nahwärme aus Erdwärme in Verbindung mit Fotovoltaik sowie energetische Vorgaben für die Gebäude ausgelegte. Wobei die Leistungen zur Planung und Herstellung des kalten Nahwärmenetzes nicht Bestandteil dieser Leistungsabfrage sind.
Die bereits vorliegenden Gutachten und der B-Plan sind unter den verfahrensbezogenen Vergabeunterlagen unter https:// www.subreport.de/E44148456 eingestellt.
Die Bauausführung erfolgt voraussichtlich in zwei Bauabschnitten. Die Bauausführung Erschließung erfolgt in Bauabschnitt I. Fertigstellung der Verkehrsanlagen soll im Bauabschnitt 2 im Anschluss der größeren Hochbauarbeiten erfolgen.
Stufe 1: Leistungsphasen 1-4 Stufe 2: Leistungsphasen 5-7 Stufe 3: Leistungsphasen 8-9
Die KWL GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Hansestadt Lübeck und wurde von der Hansestadt Lübeck mit der Projektleitung für die Erschließung des Wohnquartiers beauftragt. Die Projektsteuerung wurde an einen externen Projektsteuerer vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanung Erschließung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Auschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Bieterplattform heruntergeladen werden kann.
2. Formale Ausschlusskriterien - Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV 2.2 der Bekanntmachung)
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
3. Rechtliche Ausschlusskriterien:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 GWB Abs. 4 S. 2 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §124 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV vorliegen
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.April 2022
4. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben einen gemeinsamen Teilnahmeantrag ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/ Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung
(Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
-Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern.
5. Der Auftraggeber möchte gem. § 17 Abs, 7 VgV eine verkürzte Angebotsfrist von 10 Tagen einvernehmlich vereinbaren.
6. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikation zur Vergabe (Bieteranfragen, Bekanntmachung, Submissionsergebnis, etc.) ausschließlich elektronisch geführt werden. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Anfragen der Bewerber erteilt, die bis spätestens bis zum 06.09.2022 elektronisch gestellt werden.
7. Die Rechnungslegung muss grundsätzlich auf die zwei auftraggebenden Bereiche der Hansestadt Lübeck Bereich 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften und Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr gem. einem noch abzustimmenden prozentualen Schlüssel aufgeteilt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist. Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- §135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
- § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.