Vergabe eines Intranets für die Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-I-043
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rkish.de
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Intranets für die Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH
Die Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH ist eine kommunale Gesellschaft der fünf Kreise Dithmarschen, Pinneberg, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg und Steinburg. Gegründet wurde die RKiSH im Jahr 2005 mit dem Auftrag zur Durchführung von Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport.
Ziel des neuen Intranets in der RKiSH ist es, allen Mitarbeiter*innen wichtige und relevante Informationen und Inhalte einfach zugänglich zu machen, um ihren Arbeitsalltag zu unterstützen.
Die aktuell im Einsatz befindlichen Systeme sind nicht mehr zeitgemäß, nicht nur in Hinsicht auf modernen Funktionen und Benutzerkomfort, sondern auch bezüglich der Systemstabilität und Sicherheit.
Die Gesamtlösung unter dem Begriff „Intranet“ beschreibt inhaltlich eine Zusammenfassung von Funktionen, die den Anwendergruppen in Form verschiedener Arbeitsoberflächen zur Verfügung gestellt werden sollen. Die dazu nötigen Bausteine bzw. Komponenten müssen untereinander zusammenarbeiten und harmonisiert werden können.
Durch die Einführung eines neuen Intranets mit CMS, DMS und Formularmanagement sollen alle innerhalb der RKiSH vorhandenen Dokumente, die nicht in Spezialsystemen gespeichert werden (z.B. Dienstplan oder Abrechnung), digital innerhalb eines zentralen Systems verwaltet werden. Prozesse, die heute noch durch Umlauf von Papier abgebildet werden, sollen in Zukunft möglichst vollständig papierlos durch eine workflowgestützte Prozessbearbeitung abgebildet werden können. Dazu soll auch die Erfassung von Informationen mit Hilfe des neuen Systems unterstützt werden (insbesondere zur Digitalisierung von Workflows, Formularen und Checklisten).
Pinneberg
Standardlos
1. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 4 Jahre, mit einer einseitigen Verlängerungsoption für den Auftraggeber für 2 weitere Jahre.
2. Kündigt keine der Parteien nach dieser Zeit, erfolgt eine Vertragsfortsetzung, welche jährlich von beiden Parteien gekündigt werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. 1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: 1) Darstellung des Unternehmens (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit zu anderen Unternehmen.
2. 2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
3. 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
4. 4) Eigenerklärung der Verpflichtung zur Tariftreue und zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
5. 5) Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis, oder sofern derzeit keine Versicherung in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird, bei einem Versicherer, der im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen ist.
6. 6) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
7. 7) Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren
zu Eignungskriterium 5: Deckungssummen mind. 1 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögens- und Sachschäden, jeweils jährlich mind. zweifach maximiert.
zu Eignungskriterium 6: Umsatz durchschnittlich mind. 750.000 EUR netto p.A.
zu Eignungskriterium 7: Umsatz durchschnittlich mind. 300.000 EUR netto p.a.
8. 8) Referenzen / Referenzprojekte (Eigenangaben): Der Bewerber weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von Referenzprojekten über in den letzten drei Jahren, ausgehend von der Teilnahmeantragsfrist, erbrachte vergleichbare Leistungen nach. Unter einer vergleichbaren Leistung ist zu verstehen, die Lieferung, Installation, Integration und der Betrieb von Intranet-Systemen.
zu Eignungskriterium 8: Es sind mit dem Teilnahmeantrag mindestens zwei Referenzen nachzuweisen.
s. Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungen sind unter Verwendung der bereitgestellten Formulare vollständig nebst allen Anlagen fristgerecht in elektronischer Textform über die Vergabeplattform hochzuladen. Besondere elektronische Signaturen werden nicht gefordert. Alle qualifizierten Bieter werden - ggf. nach zulässigen Nachforderungen oder Aufklärungen - zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Nach Eingang und Auswertung der Erstangebote werden die Bieter über die Vergabeplattform zum Verhandlungstermin eingeladen.
Der AG behält sich vor, die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, vor Eintritt in die Verhandlungen anhand der Bewertung der Erstangebote gemäß den im Vergabeverfahren definierten und bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung zu reduzieren. Der AG wird maximal drei Bieter zu den Verhandlungen einladen. Bieter, die der AG im Anschluss an die Bewertung der Erstangebote in diesem Fall nicht zu Verhandlungen einlädt, müssen nicht endgültig vom Verfahren ausgeschlossen werden. Sie können als „Reservebieter“ im Verfahren belassen werden. Der AG behält sich vor, einzelne Reservebieter wieder in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen, wenn im weiteren Verfahren Bieter von der Fortsetzung des Verfahrens Abstand nehmen oder kein oder ein auszuschließendes Angebot abgeben. Der AG kann in diesem Fall einzelne Reservebieter zur weiteren Teilnahme am Verfahren „nachnominieren“. Diese Nachnominierung erfolgt anhand der definierten und bekannt gemachten Zuschlagskriterien, das heißt die Nachnominierung erfolgt nach der Rangfolge der Bewertung der Erstangebote. Der AG im Falle einer Nachnominierung dafür Sorge tragen, dass etwaige Reservebieter denselben Verfahrens- und Informationsstand erreichen.
Für die Details wird auf die bereitgestellten Vergabeunterlagen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]