Aktive Netzwerkkomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000065
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aktive Netzwerkkomponenten
Abschluss eines Rahmenvertrages (EVB-IT Systemlieferung) über aktive Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco für die Netzerhaltung und den Netzausbau in den Trägerländern von Dataport für LAN-Strukturen, die von Dataport zentral betrieben werden.
Altenholz/Kiel, Bremen, Halle (Saale), Hamburg, Magdeburg, Rostock
Dataport nimmt in den Trägerländern in unterschiedlichem Umfang Netzbeschaffungs-, Netzbetriebs- und Netzerhaltungsaufgaben wahr. Diese Ausschreibung umfasst die gesamten Leistungen, die für den Netzerhalt und den Netzausbau im Bereich von zentral gemanagten LAN-Strukturen erforderlich sind. Dies betrifft sowohl die erforderlichen Router und WLAN-Accesspoints für den LAN-/WLAN-Bereich, als auch in Zusammenhang mit diesen Produkten benötigte Serviceleistungen, wie z.B. Spezialisten mit besonderen Produktkenntnissen.
Die bereits bestehenden, ausgedehnten Kundennetze, in denen diese Komponenten zum Einsatz kommen, sind aus betrieblichen und sicherheitstechnischen Gründen von Dataport zentral überwacht und gesteuert. Damit diese Dienstleistung im Kundenauftrag effizient und zuverlässig erbracht werden kann, sind in den vergangenen Jahren Datennetze entstanden, in denen ausschließlich aktive Komponenten des Herstellers Cisco zum Einsatz kommen. Daher ergibt sich insbesondere aus folgenden Gründen die Notwendigkeit, die vorhandene homogene Netzstrukturen mit Komponenten des Herstellers Cisco zu erhalten:
• Gewährleistung einer umfassenden Interoperabilität auch neuer Komponenten durch den Hersteller und eindeutige Fehlerzuordnung im Falle technischer Probleme,
• Das Zusammenspiel neuer Komponenten mit den im Einsatz befindlichen Netzwerk-, Sicherheits- und Policy-Managementsystemen wird vorab vom Hersteller getestet und funktioniert daher in gewohnter Weise,
• Keine zeitlichen Verzögerungen durch eine qualifizierte Fehlerzuordnung und vor-hergehende Fehleranalyse durch Dataport im Falle des Einsatzes alternativer Pro-dukte anderer Hersteller,
• Wirtschaftliche und betriebliche Vorteile durch Nutzung proprietärer Leistungsmerkmale des Herstellers Cisco wie z.B.VSS (Virtual Switching System), VTP (VLAN Trunk Protocol), Stacking oder SDA (Software-Defined Access),
• Verwaltung sämtlicher WLAN-Access-Points über einen zentralen Controller, um im alltäglichen Netzbetrieb die ständige funktechnische Optimierung der Access-Points sicherzustellen,
• Zentrale Softwareverteilung und -aktualisierung.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertragspartner gefunden werden, der die nachgefragten Leistungen umfassend und kompetent im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft während der Vertragslaufzeit von max. vier Jahren zur Verfügung stellt.
Nähere Einzelheiten siehe Teil B - Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aktive Netzwerkkomponenten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.