Wartung/technische Betreuung Infosystem Südraum Leipzig
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung/technische Betreuung Infosystem Südraum Leipzig
Wartung und technische Betreuung des Infosystems zur Überwachung und Steuerung der wassertechnischen Anlagen. Zu den wassertechnischen Anlagen gehören u. a. die Pegelmessstationen der Tagebauseen, die Hochwasserentlastung Weiße Elster, die Kanuparkschleuse Markkleeberg, Wehr in Cospuden sowie die Wasserüberleitung Hainer See.
Südraum Leipzig
Zur Betriebsführung sowie zur Einhaltung der bergrechtlichen und öffentlichen Sicherheit wurden umfangreiche MSR- Anlagen, E-Anlagen, Rechentechnik, Übertragungstechnik einschließlich Kabelanlagen aufgebaut. An diesen betriebsnotwendigen, wassertechnischen Anlagen sind neben Wartung und Pflege auch Anpassungsarbeiten der Steuerungs- und Regelungstechnik sowie der zugehörigen Steuerungs- und Überwachungsprogramme notwendig. Zu den Anlagen gehören u. a. die Pegelmessstationen der Tagebauseen, der Betriebsauslass Weiße Elster, die Kanuparkschleuse Markkleeberg, Wehr Cospuden, Wasserüberleitung Hainer See und Auslaufbauwerk Markkleeberger See.
Die LMBV als Eigentümer hat für den sicheren Betrieb der wassertechnischen Anlagen zu sorgen. Zur Realisierung dieses komplexen Gesamtsystems wurde aus technischen Gründen spezielle Hardware eingesetzt, die für den konkreten Anwendungsfall und -ort programmiert wurde. Die Arbeiten setzten ein hohes Maß an Kenntnissen der Hardware, der MSR – Anlagen und Ortskenntnissen in Verbindung mit Kenntnissen des technologischen Gesamtkonzeptes der Abläufe der Druck- und Mengenverhältnisse voraus. Die für das Flutungskonzept, Leckagesystem und die technische Anlagenbewirtschaftung entwickelte Software wurde auf den konkreten Anwendungsfall zugeschnitten und muss mit den vorhandenen technischen Einrichtungen harmonieren.
Wartung/technische Betreuung Infosystem Südraum Leipzig für die Jahre 2025 bis 2027 stehen jährlich unter Option.
Der Abschluss des Vertrages erfolgt frühestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die für das Flutungskonzept, Leckagesystem und die technische Anlagenbewirtschaftung entwickelte Software wurde auf den konkreten Anwendungsfall zugeschnitten und muss mit den vorhandenen, technischen Einrichtungen harmonieren.
Diese eigenständig entwickelten Programme, deren Codes und Programmstrukturen in diesem Gesamtkomplex sind nur den Entwicklern bekannt. Nutzungsrechte bzw. Software-Lizenzen wurden von den Entwicklern nicht an Dritte verkauft. Die Softwarepflege, Programmänderungen und Programmeingriffe sind nur mit Hilfe spezieller Programmiersoftware zu realisieren bzw. Anpassungen durchzuführen. Eingriffe in die Echtzeitdatenbanken der Server-Systeme sind nur von Fachpersonal mit Spezialkenntnissen durchführbar. Größere Softwareanpassungen sind nur mit einem entsprechenden Programmiersystem und der Änderungen des Quellprogramms möglich.
Die Vergabe dieser Leistungen im Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung ist entsprechend den o.g. Ausführungen nach der Verdingungsordnung für Leistungen, VgV § 14 Abs. 4 Nr. 2 bund c gerechtfertigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Wartung/technische Betreuung Infosystem Südraum Leipzig
Ort: Borna
NUTS-Code: DED Sachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lmbv.de