Sanierung Konzertsaal Kieler Schloss; Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 60.6.942.22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Konzertsaal Kieler Schloss; Elektrotechnik
Sanierung Konzertsaal Kieler Schloss; Elektrotechnik
Starkstrom- und EDV-Technik
Kieler Schloss
Schlossplatz 1
24103 Kiel
Im Los 1 ist die Starkstrom und EDV-Technik im Wesentlichen bestehend aus: Niederspannungsverteilungen, Installationstechnik, Beleuchtung und Datennetze ausgeschrieben.
Schwachstrom- und Sicherheitstechnik
Kieler Schloss
Schlossplatz 1
24103 Kiel
Im Los 2 ist die Schwachstrom und Sicherheitstechnik im Wesentlichen bestehend aus: Telefonanlagen,
Sparachalarmierungsanlagen, Fernseh- und Antennenanlagen, Funk- Sende- und Empfangsanlagen (BOS),
Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen sowie die dazugehörige Verkabelung ausgeschrieben.
Zutrittskontrollanlage (dig. Schließanlage)
Kieler Schloss
Schlossplatz 1
24103 Kiel
Im Los 3 ist die Zutrittskontrollanlage (digitale Schließanlage) ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: NN
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]