Lieferung von Elektrobedarf Referenznummer der Bekanntmachung: 1122/VI/01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikumchemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Elektrobedarf
Der AG beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Abrufe von Elektrobedarf (Lieferungen) über den Zeitraum von 12 Monaten mit der Möglichkeit um ein weiteres Jahr zu gleichen Preisen und Bedingungen abzuschließen. Im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen ist die Beschaffung von Ersatzteilen/Elektrobedarf in kürzester Zeit notwendig, um den Klinikbetrieb aufrecht zu erhalten.
Chemnitz, DE
s. Pkt. II.1.4. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag tritt am 01.03.2023 für die Dauer von 1 Vertragsjahr in Kraft mit einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit seitens des AG um ein weiteres Jahr, auf konstanter Preisbasis der im Angebot zur Ausschreibung 1122/VI/01 aufgeführte und bestätigte Preise. Einer gesonderten schriftlichen Kündigung des Vertrages zum Ablauf des 1 Vertragsjahr bedarf es nicht, er läuft automatisch zum 28.02.2024 aus. Sollte die optionale Verlängerung seitens des AG in Anspruch genommen werden, läuft der Vertrag automatisch zum Ende des Verlängerungszeitraums aus. Der AG teilt dem AN schriftlich bis zum 31.11.2023 mit, ob die Option ausgeübt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Ausführungen gelten für die Punkte III.1.1 & III.1.2.
Legt der Bieter seinem Angebot eine aktuelle Bescheinigung der Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für Liefer- und Dienstleistungen (PQ-VOL bzw. PQ-VOB) bei, entfällt die Notwendigkeit der Vorlage der in der Präqualifizierungsdatenbank enthaltenen und in III.1.1 bzw. III.1.2 genannten Eignungsnachweise.
Alle Nachweise müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Dies gilt in Verbindung mit III.1.1), III.1.2) & III.1.3).
Der Vergabestelle ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
1. ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister bzw. eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters (nicht älter als 3 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist)
2. Nachweis Eintragung IHK Elektrofachgroßhandel oder gleichwertige Bescheinigung aktuelle Fassung – auf separater Anlage)
3. Eigenerklärung zur Eignung / KCLW-V13 (aktuelle Fassung des AG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben bzw. EEE)
Ist beabsichtigt, die Leistungen zu dieser Ausschreibung in Form einer Bietergemeinschaft und/oder mit Subunternehmern zu erbringen, sind mit Angebotsabgabe entsprechende Generalunternehmer- und Verpflichtungserklärungen beizufügen.
4. Nachweis Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (s. Anlage – Besondere Vertragsbedingungen /KCLWV3a bzw. Rahmenvertrag / KCLW-RV01)
Sollte eine Versicherung in der erforderlichen Größenordnung noch nicht vorliegen ist es ausreichend, wenn Sie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Ihre aktuellen Deckungssummen beilegen und darüber hinaus erklären, im Falle einer Zuschlagserteilung die entsprechenden Deckungssummen nachweisen.
5. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Eigenerklärung zur Eignung / KCLW-V13 bzw. EEE).
6. gegebenenfalls Generalunternehmer (GU)- und Verpflichtungserklärungen in Form der ausgefüllten und unterzeichneten Dokumente KCLW-V04 und KCLW-V05
7. Unternehmensdarstellung und Mitarbeiteranzahl gesamt
siehe Pkt. III.1.1 bzw. Pkt. 3.1, 3.2 und 3.3 des Aufforderungsschreibens (KCLW-V01)
siehe Pkt. III.1.1 bzw. Pkt. 3.1, 3.2 und 3.3 des Aufforderungsschreibens (KCLW-V01)
Abschnitt IV: Verfahren
s. Pkt. I.1.
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der
angebotenen Leistungen und haben in den Bewerbungsunterlagen sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft
sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das gesamte Vergabeverfahren zu benennen.
Im Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft sind von der Bietergemeinschaft die Formulare KCLWV04 und KCLW-V05 auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter oder als Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, kann dies zum Ausschluss beider Angebote führen. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft und zugleich als Drittunternehmen beteiligt.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit von etwaigen Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise (Punkt III 1.1, 1.2, 1.3) in Bezug auf alle beteiligten Bieter vorzulegen und die Aufgabenverteilung exakt auszuweisen.
Jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zu erklären, ob er/sie beabsichtigt, die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen oder ob er/sie sich zur Ausführung der Leistungen ganz oder teilweise Drittunternehmen (Nachunternehmer, auch Konzernunternehmen, Muttergesellschaften etc., ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen) bedienen wird. Im Falle des Einsatzes von Drittunternehmen sind der/die Leistungsteil/e des/der Drittunternehmen/s anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist auch bei vollständiger eigener Leistungserbringung anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche/n Leistungsteil/e erbringen wird.
Sofern sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung ganz oder teilweise auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen berufen will, ist im Formular KCLW-V04 auch der Name des/der jeweiligen Drittunternehmen/s zu benennen.
Ferner sind sämtliche in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot auch für das jeweilige Drittunternehmen vorzulegen.
Gleiches gilt, sofern der Umfang des Einsatzes des/r Drittunternehmen/s wesentliche Teile der Leistung ausmacht. In jedem Fall ist das ausgefüllte Formular KCLW-V05 vorzulegen. Mit diesem Formular wird der Nachweis erbracht, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des/der Drittunternehmen/s für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, in den Fällen, in denen die namentliche Benennung des/der Drittunternehmen/ s, die Vorlage der in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vorlage des ausgefüllten Formulars Verpflichtungserklärung nicht erforderlich sind, die namentliche Benennung des/der Drittunternehmen/s, die in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung innerhalb einer angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung nachzufordern. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst dann erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die nicht berücksichtigten Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und seit dem Absenden dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage verstrichen sind. Vor der Antragstellung muss der Bieter den jeweiligen Vergaberechtsverstoß unverzüglich nach positiver Kenntnis bzw. – soweit die Vergaberechtsverstöße aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind – spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber rechtzeitig und schriftlich rügen. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist nach §160 Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.