Projektmanagement und Beratung zur Einführung von S/4 Hana - Angebotsphase Referenznummer der Bekanntmachung: E 5052/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagement und Beratung zur Einführung von S/4 Hana - Angebotsphase
Die SAP SE hat zu 2027 den Support der bestehenden Business Suite (ERP) abgekündigt. Als Nachfolgeprodukt wurde S/4HANA eingeführt. Bedingt durch die gravierenden prozessualen und technischen Umstellungen ist die Migration auf S/4HANA ein unternehmensweites Projekt. Im Rahmen eines Vorprojektes wurde ein grobes Fachkonzept und ein Projektplan zur Umstellung des SAP ECC (ERP) auf SAP S/4HANA geschaffen.
Ziele des Vorprojektes waren:
- Vorstellung der neuen Funktionen im SAP S/4 Finance
- Aufnahme bestehender Prozesse im Bereich Finance und Logistik
- Abgleich und Aufzeigen von prozessualen Unterschieden (Gap-Analyse)
- Erstellen eines Fachkonzepts mit dem Fokus der Orientierung am SAP-Standard
- Ableitung von vorgelagerten Maßnahmen in Vorbereitung auf die Umstellung
Es sind v. a. die Bereiche Rechnungswesen und Logistik für vier Gesellschaften betroffen. Umsysteme wie das SAP IS-U System waren nicht Projektinhalt. Hier wurden im Rahmen des Vorprojektes die entsprechenden Schnittstellen berücksichtigt.
Das nun folgende Hauptprojekt mit der Einführung von SAP S/4HANA ist ein komplexes Vorhaben und bietet neben Prozessoptimierungen auf Grundlage der Veränderungen durch S/4HANA die Möglichkeit, strategische Ziele des Konzerns und der Gesellschaften in dem Einführungsprojekt mit zu berücksichtigen.
Es ist geplant, für das Hauptprojekt eine Ausschreibung ab Oktober 2022 durchzuführen, um einen Dienstleister für die Umsetzung auszuwählen. Dies ist nicht Gegenstand der hier vorliegenden Ausschreibung.
Mit der hier vorliegenden Ausschreibung wird ein erfahrener Projektmanager gesucht, der im Namen der SWLH die Gesamtprojektleitung übernimmt und die internen Teams und den externen Dienstleister steuert.
Das Projekt soll in Q4/2022 starten und im Jahr 2024 (spätestens im Jahr 2025) beendet werden. Volumenanpassung behält sich der AG vor. Puffer in der Projektlaufzeit ist einzukalkulieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektmanagement und Beratung zur Einfühung von S/4 Hana
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buxtehude
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY65Y5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt