Selective Laser Melting Anlage (SLM) für in-situ Probenumgebung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4152870
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hereon.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlich geförderte Forschungseinrichtung in privatrechtlicher Rechtsform
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Materialforschung, Klima-, Küsten- und Umweltforschung sowie der regenerativen Medizin

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Selective Laser Melting Anlage (SLM) für in-situ Probenumgebung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42900000 Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Selective Laser Melting Laboranlage mit spezifischer Bauraumanpassung zur Durchführung und Analyse von additiven Bauprozessen innerhalb der PETRA III HEMS Synchrotron Beamline (Haupt- und Seitenstation) und außerhalb am Hereon in Geesthacht.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 758 700.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Hauptort der Ausführung:

Helmholtz-Zentrum hereon GmbH Max-Planck-Straße 1 21502 Geesthacht Planung: Erfüllungsort Geesthacht, vorbehaltlich einer Änderung auf Erfüllungsort DESY/Hamburg, DESY Notkestraße 85 22607 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1 St. SLM Laboranlage

Aufbau als offene Systemarchitektur mit guter Zugänglichkeit, Möglichkeit für flexible Erweiterungen oder Modifikationen bezüglich technischer Komponenten, kundenseitig frei programmierbarer Softwarefunktionen, Ausgabe aller Prozessdaten, Mess- und Analysedaten im Rohformat in zur Weiterverarbeitung geeigneten digitalen Datenformaten.

Anforderungen gemäss Leistungsbeschreibung:

Verarbeitbarkeit von

Aluminium-, Nickelbasis-, Titan- und Titanaluminidlegierungen sowie Eisenlegierungen und Stähle.

Maximaler Bauraumvorgaben für Haupt- und Nebenaggregate.

Kühlkonzept

Vakuumtauglichkeit und Schutzgasbetrieb

Inertgasfähige Anlage mit stufenlos geregeltem Gasfluss

Bauplattform mit einer Bauraumgröße von 50 mm (+ 30 mm/-20 mm) x 5 - 10 mm x 50 mm (+ 30 mm/ -30 mm) (L/B/H)

beheizbare Bauplattform

Auslegung Pulverreservoir ausreichend für mind. einen vollständigen Bauprozess

Sensorik (Sicherheit, Temperatur) im Bauraum

Mobiles Grundgestell

Rotation der Prozesskammer oder der Bauplattform

Ein- und Ausgangsfenster für Synchrotronstrahlung

Pulverauftragsmechanismus

Fasergekoppelte Continuous Wave Single Mode Laserstrahlquelle sowie Integrationsmöglichkeit einer zusätzlichen zweiten Laserquelle

Höhenverstellbare 3D Scaneinheit für eine "on the fly" Anpassung des Strahlquerschnittes.

Schutzgasumwälzung

Software und Maschinensteuerung incl. PC/Steuerungsrechner, Monitor und Eingabegeräte

Zugangsmöglichkeit Prozesskammer

Vorbereitung für koaxiale Prozessbeobachtung

Vorbereitung für pyrometrische (dreidimensionale) Messung der Wärmeverteilung

Baukammerreinigung

Transportkonzept

Dokumentation und Bedienungsanleitung

Aufbau, Abnahme und Training

Sicherheitsstandards und Zertifizierung (CE Zertifizierung)

Datenaufbereitungs- und Datenvorbereitungssoftware

System zur Verteilung und Absaugung eines Schutzgasstromes über dem Pulverbett

Spezifizierung Softwarelizenzen Anlagensteuerung

Kaufmännische Anforderungen

Halmholtz-Zentrum hereon GmbH beabsichtigt, über den Inhalt der vorgelegten Angebote zu verhandeln. Ein Anspruch auf Verhandlungen besteht nicht. Das HZG behält sich das Recht vor, den Zuschlag auf Erstangebote ohne auch ohne Verhandlung zu erteilen.

Die Finanzierung dieses Systems ist fördermittelgebunden, sie ist mithin in ihrem Gesamtwert limitiert und setzt eine Abnahme der Anlage und Abschluss aller vereinbarten Leistungselemente spätestens bis zum 31.12.2023 voraus. Bei Überschreitung des Budgets bleibt die Aufhebung gemäß § 63 VgV vorbehalten.

Aus diesem Grunde Vertragsbestandteil: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, kosten-/nachteilsfrei für ihn die Rückabwicklung des Vertrages durchzuführen ohne weitere Inverzugsetzung des Auftragnehmers, wenn durch Verschulden des Auftragnehmers ein Verzug des spätesten oben genannten Liefer- und Leistungstermins absehbar bzw. eingetreten ist.

Ausführungsfrist:

Eine deutlich frühere Lieferungs- und Leistungserfüllung vor dem 31.12.2023 wird ausdrücklich angestrebt und zwischen Auftragnehmer und -geber im Detail vereinbart.

Ziel: 10 Monate ab Auftragserteilung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der technischen Ausführung und Konzept / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:

Folgeverfahren nach ergebnislosen Vorverfahren (3)

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Aconity3D GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzogenrath
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.aconity3d.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 758 700.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYYQ4

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/11/2022

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