Rahmenvereinbarung über eine Dolmetschertätigkeit für das Jobcenter
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über eine Dolmetschertätigkeit für das Jobcenter
Zum 1.6.2022 wurde durch gesetzliche Regelungen der Übergang der Zuständigkeit für die aus der Ukraine geflüchteten erwerbsfähigen Personen aus dem Bereich des Leistungsbezuges nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hin zum SGB II eingeleitet.
Wir benötigen Dolmetscher*innen für ukrainisch-deutsch, die täglich im Zeitraum vom 01.09.2022 bis 30.06.2023 im Jobcenter Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg (Hauptsitz + Auslagerungen) persönlich anwesend sind. Die Ausschreibung ist in 3 Lose aufgeteilt. Die jeweilige Höchstmenge ist im Los angeführt.
Dolmetschertätigkeit A
Jobcenter Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg.
Zum 1.6.2022 wurde durch gesetzliche Regelungen der Übergang der Zuständigkeit für die aus der Ukraine geflüchteten erwerbsfähigen Personen aus dem Bereich des Leistungsbezuges nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hin zum SGB II eingeleitet.
Wir benötigen Dolmetscher*innen für ukrainisch-deutsch (Los 1 und Los 2), die täglich im Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.12.2022 im Jobcenter Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg (Hauptsitz + Auslagerungen) persönlich anwesend sind:
Los 1:
á jeweils 5 Dolmetscher:innen ukrainisch/russisch + Option 5 Dolmetscher:innen russisch/ukrainisch
ab 10/2022 reduziert sich die Anzahl der erforderlichen Dolmetscher:innen je Los wie folgt:
Los 1:
á jeweils 3 Dolmetscher:innen ukrainisch/russisch + Option 2 Dolmetscher:innen russisch/ukrainisch
ab 01/2023 ist die Anzahl der Dolmetscher:innen je Los wie folgt (im Falle der Optionsziehung):
Los 1:
á jeweils 3 Dolmetscher:innen ukrainisch/russisch + Option 2 Dolmetscher:innen russisch/ukrainisch
Es besteht kein Anspruch auf die Abnahme der Optionen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Einsatzzeitraum der Dolmetscher:
Mo, Di, Mi: 08:00 – 14:00 Uhr
Do: 08:00 – 18:30 Uhr
Fr: 08:00 – 14:00 Uhr
Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahme. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Die Höchstmenge beträgt im Vertragszeitraum maximal 18.000 Stunden für den Einsatz von Dolmetsher: innen.
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die o.a. folgenden Höchstmengen, für die zu leistenden Dolmetscherstunden, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum je Los. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Dolmetschertätigkeit B
Jobcenter Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg
Zum 1.6.2022 wurde durch gesetzliche Regelungen der Übergang der Zuständigkeit für die aus der Ukraine geflüchteten erwerbsfähigen Personen aus dem Bereich des Leistungsbezuges nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hin zum SGB II eingeleitet.
Wir benötigen Dolmetscher*innen für ukrainisch-deutsch (Los 1 und Los 2), die täglich im Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.12.2022 im Jobcenter Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg (Hauptsitz + Auslagerungen) persönlich anwesend sind:
Anzahl der Dolmetscher:innen je Los in 09/2022
Los 2
á jeweils 5 Dolmetscher:innen ukrainisch/russisch + Option 5 Dolmetscher:innen russisch/ukrainisch
ab 10/2022 reduziert sich die Anzahl der erforderlichen Dolmetscher:innen je Los wie folgt:
Los 2:
á jeweils 3 Dolmetscher:innen ukrainisch/russisch + Option 2 Dolmetscher:innen russisch/ukrainisch
ab 01/2023 ist die Anzahl der Dolmetscher:innen je Los wie folgt (im Falle der Optionsziehung):
Los 2:
á jeweils 3 Dolmetscher:innen ukrainisch/russisch + Option 2 Dolmetscher:innen russisch/ukrainisch
Es besteht kein Anspruch auf die Abnahme der Optionen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Einsatzzeitraum der Dolmetscher:innen:
Mo, Di, Mi: 08:00 – 14:00 Uhr
Do: 08:00 – 18:30 Uhr
Fr: 08:00 – 14:00 Uhr
Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahme. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Die Höchstmenge beträgt im Vertragszeitraum maximal 18.000 Stunden für den Einsatz von Dolmetsher: innen.
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die o.a. folgenden Höchstmengen, für die zu leistenden Dolmetscherstunden, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum je Los. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung
des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die
Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Dolmetschertätigkeit -arabisch-
Jobcenter Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg.
Dolmetscher:innen für arabisch, die täglich im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 im Jobcenter Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg persönlich anwesend sind:
á jeweils 1 Dolmetscher:innen arabisch + Option 1 Dolmetscher:innen arabisch
Es besteht kein Anspruch auf die Abnahme der Optionen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Einsatzzeitraum der Dolmetscher:
Mo, Di, Mi: 08:00 – 14:00 Uhr
Do: 08:00 – 18:30 Uhr
Fr: 08:00 – 14:00 Uhr
Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahme. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Die Höchstmenge beträgt im Vertragszeitraum maximal 2.500 Stunden für den Einsatz von Dolmetsher: innen.
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die o.a. folgenden Höchstmengen, für die zu leistenden Dolmetscherstunden, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum je Los. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung
des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die
Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dolmetschertätigkeit A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dolmetschertätigkeit B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dolmetschertätigkeit -arabisch-
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 22. Juli 2022 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht]) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
5. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
6. Eigenerklärung des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Bankverbindung, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Niederlassungen, Standorte, Gründungsdatum inkl. einer aussagekräftigen Darstellung des Unternehmens mit Angabe des Leistungsportfolios. (max. 6 DIN-A4-Seiten).
7. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
8. Preisblatt je Los.
9. Angaben zur institutionellen und organisatorischen Struktur einschließlich Angabe zur Projektleitung (fester Ansprechpartner) und zur Vertretungsregelung bei Ausfall von eingeplanten Dolmetscher: innen.
10. Einreichung einer Erklärung, dass die Umsetzung der ausgeschriebenen Dolmetscherleistungen gem. den Anforderungen/Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfolgt.
11. Einreichung einer Eigenerklärung, das der aktuell gültige gesetzlichen Mindestlohn gezahlt wird gem. Mindestlohngesetz (MiLoG)
12. Eigenerklärung (Formblatt) 5. EU-Sanktionspaket zu laufenden Vergabeverfahren.
Die Dolmetscher:innen sollte auch kurzfristig buchbar sein. Die Anforderung der Optionen erfolgt durch das Jobcenter spätestens 5 Arbeitstage vor Arbeitseinsatz. Sind schriftliche Unterlagen Gegenstand des Gesprächs, ist deren Inhalt ggf. in die jeweils andere Sprache zu übersetzen. Die Dolmetscher:innen sollten vorzugsweise Los 1 u. Los 2 ukrainisch und russisch, mindestens aber entweder ukrainisch oder russisch, sprechen. Zudem muss sie oder er fließend Deutsch, sprechen.
Die Dolmetscher:innen sollten vorzugsweise bei Los 3 arabisch, sprechen. Zudem muss sie oder er fließend Deutsch sprechen. Gerichtliche Anerkennung ist nicht notwendig. Allerdings muss sie oder er ein Zertifikat erworben haben oder mindestens eine Referenz benennen o. eine Bestätigung vorlegen können, aus dem ihre Eignung zur Übernahme der Sprachmittlung hervorgeht.
Sollten sich die Sprachkenntnisse der Dolmetscherin oder des Dolmetschers während der Tätigkeit als unzureichend herausstellen, ist unverzüglich eine Ersatzdolmetscher:innen zu stellen. Sollte eine Dolmetscher:innen ausfallen, hat der Auftragnehmer einen Ersatz zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de