Übernahme und Verwertung von Papier und Pappe (PP) aus dem Zweckverbandsgebiet Entsorgungsgebiet Ost/ERZ - Leistungszeitraum 01.05.2023 bis 31.12.2025 Referenznummer der Bekanntmachung: GSL/01/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stollberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09366
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.za-sws.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Papier und Pappe (PP) aus dem Zweckverbandsgebiet Entsorgungsgebiet Ost/ERZ - Leistungszeitraum 01.05.2023 bis 31.12.2025
Übernahme und Verwertung von Papier und Pappe (PP) aus dem Zweckverbandsgebiet Entsorgungsgebiet Ost/ERZ
Leistungszeitraum 01.05.2023 bis 31.12.2025
Stollberg, DE
Gegenstand der Beschaffung bildet die Verwertung (einschließlich Transport, nicht Sammlung) der in Teilen des Erzgebirgskreises - Ost gesammelten Mengen an Papier und Pappe.
Mengenangabe zur Orientierung und als Kalkulationshilfe: ca. 6.144,50 Mg (in 2020), ca. 6.210,50 Mg (in 2021), ca. 4.300,00 (Jan-Sep. 2022)
Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Mengen in der genannten Größenordnung.
Nähere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Es besteht die Option der Verlängerung des Vertrages einmalig um ein Jahr durch den ZAS, mithin vom 01.01. bis 31.12.2026. Die Verlängerung des Vertrages ist durch den ZAS bis spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber dem AN anzuzeigen. Der AN kann der Verlängerung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Anzeige, dass die Verlängerungsoption ausgeübt wird, in Textform widersprechen.
Es besteht die Option der Verlängerung des Vertrages einmalig um ein Jahr durch den ZAS, mithin vom 01.01. bis 31.12.2026. Die Verlängerung des Vertrages ist durch den ZAS bis spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber dem AN anzuzeigen. Der AN kann der Verlängerung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Anzeige, dass die Verlängerungsoption ausgeübt wird, in Textform widersprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung ist vom Bieter mit dem Angebot
- die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 LD* ) oder
- eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Folgende auftragsspezifische Einzelnachweise sind vom Bieter mit dem Angebot bzw. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) Betriebshaftpflicht- versicherung in verkehrsüblicher Höhe. Soweit die Betriebshaftpflichtversicherung nicht die im Vertrag genannten Deckungssummen für Personen-, Sach- und Ver- mögensschäden von 2 Mio. € für jeden Einzelfall und 5 Mio. € für alle Versicherungs- fälle eines Jahres aufweist, Vorlage einer Erklärung des Bieters, dass eine An- passung zum Leistungsbeginn erfolgt,
- aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültigem) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
- Benennung und Angaben der vorgesehenen Anlage für die Übernahmestelle (Formblätter Übergabestelle/Datenerhebung),
- gegebenenfalls Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt L 234) und
- gegebenenfalls Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt L 235) und
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L 236).
Der Bieter kann sich auf die Leistungsfähigkeit und Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt.
Der Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsende- gesetzes und § 18 Abs. 1 und 2 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz sowie im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) einholen.
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
* die Eigenerklärung muss beinhalten
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angaben zu in den letzten 3 Jahren vergleichbaren Leistungen
- Angaben zu Arbeitskräften, die für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister
- Angaben zu Insolvensverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Dem Bieter ist bekannt, dass sein Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, die Bestatigungen/Nachweise zu fordern, wenn sie die Eignung des Bieters auch ohne die Vorlage der Nachweise prüfen kann.
Siehe III.1.1)
Siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Es dürfen keine Bieter oder sonstige Dritte bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag eingeleitet wird. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem ZAS nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem ZAS gerügt werden (Nr. 2), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem ZAS gerügt werden (Nr. 3) oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des ZAS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).