Übernahme und Verwertung von Papier und Pappe (PP) aus dem Zweckverbandsgebiet Entsorgungsgebiet Ost/ERZ - Leistungszeitraum 01.05.2023 bis 31.12.2025 Referenznummer der Bekanntmachung: GSL/01/2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stollberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09366
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.za-sws.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2660004/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Übernahme und Verwertung von Papier und Pappe (PP) aus dem Zweckverbandsgebiet Entsorgungsgebiet Ost/ERZ - Leistungszeitraum 01.05.2023 bis 31.12.2025

Referenznummer der Bekanntmachung: GSL/01/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Übernahme und Verwertung von Papier und Pappe (PP) aus dem Zweckverbandsgebiet Entsorgungsgebiet Ost/ERZ

Leistungszeitraum 01.05.2023 bis 31.12.2025

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511400 Altpapiersammlung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Hauptort der Ausführung:

Stollberg, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Beschaffung bildet die Verwertung (einschließlich Transport, nicht Sammlung) der in Teilen des Erzgebirgskreises - Ost gesammelten Mengen an Papier und Pappe.

Mengenangabe zur Orientierung und als Kalkulationshilfe: ca. 6.144,50 Mg (in 2020), ca. 6.210,50 Mg (in 2021), ca. 4.300,00 (Jan-Sep. 2022)

Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Mengen in der genannten Größenordnung.

Nähere Angaben siehe Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es besteht die Option der Verlängerung des Vertrages einmalig um ein Jahr durch den ZAS, mithin vom 01.01. bis 31.12.2026. Die Verlängerung des Vertrages ist durch den ZAS bis spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber dem AN anzuzeigen. Der AN kann der Verlängerung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Anzeige, dass die Verlängerungsoption ausgeübt wird, in Textform widersprechen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es besteht die Option der Verlängerung des Vertrages einmalig um ein Jahr durch den ZAS, mithin vom 01.01. bis 31.12.2026. Die Verlängerung des Vertrages ist durch den ZAS bis spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber dem AN anzuzeigen. Der AN kann der Verlängerung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Anzeige, dass die Verlängerungsoption ausgeübt wird, in Textform widersprechen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung ist vom Bieter mit dem Angebot

- die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 LD* ) oder

- eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Folgende auftragsspezifische Einzelnachweise sind vom Bieter mit dem Angebot bzw. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

- Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) Betriebshaftpflicht- versicherung in verkehrsüblicher Höhe. Soweit die Betriebshaftpflichtversicherung nicht die im Vertrag genannten Deckungssummen für Personen-, Sach- und Ver- mögensschäden von 2 Mio. € für jeden Einzelfall und 5 Mio. € für alle Versicherungs- fälle eines Jahres aufweist, Vorlage einer Erklärung des Bieters, dass eine An- passung zum Leistungsbeginn erfolgt,

- aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültigem) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,

- Benennung und Angaben der vorgesehenen Anlage für die Übernahmestelle (Formblätter Übergabestelle/Datenerhebung),

- gegebenenfalls Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt L 234) und

- gegebenenfalls Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt L 235) und

- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L 236).

Der Bieter kann sich auf die Leistungsfähigkeit und Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt.

Der Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsende- gesetzes und § 18 Abs. 1 und 2 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz sowie im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) einholen.

Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.

Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.

Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.

* die Eigenerklärung muss beinhalten

- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

- Angaben zu in den letzten 3 Jahren vergleichbaren Leistungen

- Angaben zu Arbeitskräften, die für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen

- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister

- Angaben zu Insolvensverfahren und Liquidation

- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt

- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Dem Bieter ist bekannt, dass sein Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, die Bestatigungen/Nachweise zu fordern, wenn sie die Eignung des Bieters auch ohne die Vorlage der Nachweise prüfen kann.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Siehe III.1.1)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Siehe III.1.1)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/12/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/03/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/12/2022
Ortszeit: 09:05
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es dürfen keine Bieter oder sonstige Dritte bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag eingeleitet wird. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem ZAS nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem ZAS gerügt werden (Nr. 2), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem ZAS gerügt werden (Nr. 3) oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des ZAS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/11/2022

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