Beschaffung von Augen-Spendergeweben für Forschungszwecke
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://tu-dresden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Augen-Spendergeweben für Forschungszwecke
Das zu beschaffende Augen-Spendergewebe soll innerhalb des Forschungskonsortium PACETherapie für präklinische und fundamentale Forschungszwecke im Bereich neurodegenerativer Erkrankungen (immunhistochemische, mikroskopische Grundlagenforschung bei der Altersbedingten Makuladegeneration, AMD) verwendet werden.
Technische Universität Dresden,
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden,
Center for Regenerative Therapies Dresden
Das zu beschaffende Augen-Spendergewebe soll innerhalb des Forschungskonsortium PACETherapie für präklinische und fundamentale Forschungszwecke im Bereich neurodegenerativer Erkrankungen (immunhistochemische, mikroskopische Grundlagenforschung bei der Altersbedingten Makuladegeneration, AMD) verwendet werden.
Bei dem unter dem Punkt II.1.7) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 Euro handelt es sich nicht um
den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).
Das zu beschaffende Augen-Spendergewebe soll innerhalb des Forschungskonsortium PACETherapie für präklinische und fundamentale Forschungszwecke im Bereich neurodegenerativer Erkrankungen (immunhistochemische, mikroskopische Grundlagenforschung bei der Altersbedingten Makuladegeneration, AMD) verwendet werden.
Für die Beschaffung kommt ausschließlich das Unternehmen "Advancing Sight Network" in Betracht, da ausschließlich dieses Unternehmen Augen-Spendergewebe zur Verfügung stellen kann, welches die im Folgenden aufgeführten zwingend notwendigen Anforderungen (in seiner Gesamtheit) erfüllt / aufweist:
- Es muss sich um Spender unterschiedlichen Alters handeln: Die Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein von AMD bei den Spendergeweben mit einem Alter >60 Lebensjahren beträgt in etwa 40 %. Für die vorgesehenen Forschungen werden zwingend auch Gewebespenden von jüngeren Spendern (<50 Jahre) benötigt, damit altersbedingte Veränderungen (aus dem Vergleich mit „Gesunden“ >80 Jahre) abgeleitet werden können.
- Es muss sich um Augen-Spendergewebe mit und ohne altersbedingte Makuladegeneration (AMD) handeln.
- Es muss sich um eine größere Anzahl an Spenderaugenpaaren handeln (mind. 100), da u.a. die erforderliche wissenschaftliche Aussagekraft nur durch eine größere Anzahl an archivierten und systematisch untersuchten Geweben gewährleistet werden kann.
- Es muss sich um hochqualitativ konservierte Augen-Spendergewebe handeln. Das bedeutet insbesondere, dass das Spendergewebe schnell gewonnen, verarbeitet und konserviert werden muss – dies innerhalb von höchstens 6 Stunden. Ein Grund hierfür ist, dass die starke Abhängigkeit der Netzhaut von Sauerstoff und Nährstoffversorgung bei Unterbrechung der Zufuhr, insbesondere nach dem Tod, innerhalb von wenigen Stunden zu Veränderungen auf Molekül- und Proteinebene führt. Dies macht die Interpretation im Rahmen der vorgesehenen wissenschaftlichen Untersuchungen unmöglich, da post-mortem Effekte von tatsächlichen krankheitsbedingten Effekten nicht sicher abgegrenzt werden können.
Ausschließlich das Unternehmen "AdvancedSight Network" ist in der Lage, Augen-Spendergewebe zur Verfügung zu stellen, welches sämtliche der genannten zwingenden Anforderungen erfüllt.
Es ist vorliegend von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder zu besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten diese Anforderungen bzw. gewährleistet ausschließlich die Beschaffung des Augen-Spendergewebes von dem Unternehmen "Advancing Sight Network" die Durchführung einer anforderungsgerechten Nutzung / anforderungsgerechten Forschungsarbeit innerhalb des Forschungskonsortium PACETherapie (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Birmingham
NUTS-Code: US United States
Postleitzahl: 35209
Land: Vereinigte Staaten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter dem Punkt V.2.4) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 EUR handelt es sich nicht um
den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/