Rahmenvereinbarung zur Lieferung von iPhones und iPads sowie Zubehör.

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: IT-Verbund Stormarn AöR
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von iPhones und iPads sowie Zubehör.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32442000 Endgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der IT-Verbund Stormarn stellt für seine Trägerinnen und Träger alle relevanten IT-Plattformen zur Verfügung. Dies umfasst neben der technischen Ausstattung der 2800 Arbeitsplätze und deren Vernetzung auch die Zentralkomponenten für Druck, Dateiablage, Email, Datenbanken, Terminalservices, Archivierung, Geodateninformation, Zeiterfassung und die zahlreichen Fachverfahren.

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von von iPhones und iPads sowie Zubehör, in 2 Losen. Der Vertrag wird für die Dauer von 4 Jahren geschlossen.

Ausgeschrieben wird die Lieferung von iPhones und iPads sowie jegliches Zubehör.

Es wird zusätzlich ein EVB-IT Kaufvertrag und EVB-IT Instandhaltung nach Zuschlagserteilung geschlossen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1: iPhones und iPads

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30213200 Tablettcomputer
32252110 Freisprech-Mobiltelefone (drahtlos)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Schleswig-Holstein.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausgeschrieben wird die Lieferung von nachfolgenden Geräten und Zubehör, nachfolgender Modelle, mit folgenden Höchstmengen:

iPhones 1000 Stück.

Modelle:

Apple iPhone 11

Apple iPhone 12

Apple iPhone 13

Apple iPhone 13 Pro

Apple iPhone SE (2022)

Apple iPhone 13 Pro Max

Alle Geräte müssen mit 64 GB ausgestattet sein.

...

iPads 200 Stück.

Modelle:

Apple iPad 10.2 (2021)

Apple iPad 10.2 (2021)

Apple iPad Air (2022)

Apple iPad Pro 11 Zoll 2021

Alle Geräte müssen mit 64GB WiFi + Cellular ausgestattet sein.

...

Für diese Rahmenvereinbarung gelten die o.a. folgenden Höchstmengen, für die zu liefernden Waren, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.

Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.

...

Innovationsklausel:

Der Auftraggeber kann im Sinne dieser Innovationsklausel jederzeit eine technische Anpassung der angebotenen Produkte verlangen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen neue Technologien auf dem Markt verfügbar sind.

Die Innovationsklausel gilt auch in den Fällen, in denen angebotene Produkte aus unvorhersehbaren Gründen zum Lieferzeitpunkt vom Hersteller nicht mehr hergestellt und auch sonst nicht mehr bezogen werden können. Der Auftragnehmer hat dies auf Anfrage des Auftraggebers nachzuweisen. Der Auftraggeber hat in allen Fällen das alleinige Bestimmungsrecht festzulegen, welche der angebotenen Ersatzartikel geliefert werden. Die Ersatzartikel müssen mindestens den Leistungsmerkmalen des angebotenen Vorgängerproduktes entsprechen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis pro Stück / Gewichtung: 40 %
Kostenkriterium - Name: Auftragsdurchführung Lieferverfügbarkeit/Nachlieferungen/Bevorratung / Gewichtung: 40 %
Kostenkriterium - Name: Kommunikations- und Servicekonzeptes (Kommunikationswege, Support, Erreichbarkeit, Reparatur) / Gewichtung: 20 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2: Jegliches Zubehör für iPhones und iPads (Los 1)

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31681500 Aufladegeräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Schleswig-Holstein.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausgeschrieben wird die Lieferung von nachfolgenden Zubehör für iPhones und iPads zu Los 1, bis zum maximalen Abruf im Wert von 10.000 €.

...

- Stecker 20W oder besser

- Kabel (dem Gerät entsprechend iPhone/iPad Reihe) 1 Meter

- Hüllen (dem Gerät entsprechend iPhone/iPad Reihe)

- Folien einfach/Panzerglas passend zum Gerät

- Pencil Apple passend zum iPad Ladung über Hülle

- Tastaturen (qwertz tastatur)

- Logitech oder vergleichbar (falls andere beim Abruf geliefert werden, sind diese auf verlangen des Auftraggebers, vorab zum testen zu übersenden)

...

Für diese Rahmenvereinbarung gilt der o.a. Höchstwert, für die zu liefernden Waren, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.

Bei Erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge und/oder Höchstwertes.

...

Innovationsklausel:

Der Auftraggeber kann im Sinne dieser Innovationsklausel jederzeit eine technische Anpassung der angebotenen Produkte verlangen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen neue Technologien auf dem Markt verfügbar sind.

Die Innovationsklausel gilt auch in den Fällen, in denen angebotene Produkte aus unvorhersehbaren Gründen zum Lieferzeitpunkt vom Hersteller nicht mehr hergestellt und auch sonst nicht mehr bezogen werden können. Der Auftragnehmer hat dies auf Anfrage des Auftraggebers nachzuweisen. Der Auftraggeber hat in allen Fällen das alleinige Bestimmungsrecht festzulegen, welche der angebotenen Ersatzartikel geliefert werden. Die Ersatzartikel müssen mindestens den Leistungsmerkmalen des angebotenen Vorgängerproduktes entsprechen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis pro Stück / Gewichtung: 40 %
Kostenkriterium - Name: Auftragsdurchführung Lieferverfügbarkeit/Nachlieferungen/Bevorratung / Gewichtung: 40 %
Kostenkriterium - Name: Kommunikations- und Servicekonzeptes (Kommunikationswege, Support, Erreichbarkeit, Reparatur) / Gewichtung: 20 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 132-375688
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Los 1: iPhones und iPads

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Los 2: Jegliches Zubehör für iPhones und iPads (Los 1)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.

...

Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-KD-22-1107000-4122.3) bis spätestens 03. August 2022, 23:59 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.

...

Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

...

7. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).

8. Ausgefülltes Preisblatt je Los (Formblatt).

9. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.

10. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.

11. Darstellung der Auftragsdurchführung. Dies soll Aufzeigen, wie eine reibungslose Umsetzung des Rahmenvertrages geregelt ist. Die Ausführungen sollen insbesondere Aussagen zur Lieferverfügbarkeit/Nachlieferungen/Bevorratung enthalten.

12. Einreichung eines Kommunikations- und Servicekonzept (Kommunikationswege, Support, Erreichbarkeit, Reparatur). Darstellung, wie eine mögliche künftige kommunikative Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber geplant ist. Die Ausführungen sollen insbesondere aufzeigen, wie die Kommunikationswege beim Bieter aussehen und wie sie in Richtung Auftraggeber geregelt sind. Die konkreten Ansprechpartner werden benannt. Ferner soll eine Darstellung erfolgen, wie eine schnelle und kompetente Hilfestellung bei Reklamationen gewährleistet werden kann.

13. Eigenerklärung (Formblatt) 5. EU-Sanktionspaket zu laufenden Vergabeverfahren.

...

Bewertungsmatrix:

Eine detaillierte Bewertungsmatrix ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

...

Präqualifikation:

Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.

...

Bietergemeinschaften (BG) sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer BG mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer BG müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/11/2022

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