Microsoft Lizenzen für die Stadt Bad Bramstedt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Lizenzen für die Stadt Bad Bramstedt
Die Stadt Bad Bramstedt hat begonnen ihre IT-Serverinfrastruktur durch einen externen Dienstleister in Microsoft M365 darzustellen und benötigt einen Microsoft-Lizenzvertrag.
Bad Bramstedt
Im Folgenden sind die im Rahmen der Einführung der neuen Arbeitsumgebung durch den Dienstleister zu erbringenden Leistungen aufgeführt.
• 80x Vollwertige Microsoft 365 E3 Lizenz basierend auf CSB - Microsoft 365 E3 (NCE)
• 80x Vollwertige Microsoft 365 E5 Security basierend auf CSB - Microsoft 365 E5 Security (NCE)
• 120x Microsoft 365 F3 Lizenz basierend auf CSB - Microsoft 365 F3 (NCE)
• 120x Microsoft 365 F5 Security Add-On basierend auf CSB - Microsoft 365 F5 Security Add-On (NCE)
• Azure Nutzung: Wir möchten mind. 1 VM in Azure inkl. Azure Virtual Desktop für Applikationen und Datenbanken nutzen. Der Vertrag muss hier berücksichtigen, dass diese VM lizenztechnisch abgedeckt ist und ein Ausbau auf weitere VM möglich ist, sofern diese für weitere Applikationen benötigt werden.
• MS Teams ad-on „Audio Conferencing“
• Client Management (Windows 10 / 11 Workstations - bitte bieten Sie Ihre Standard Service Level und die damit verbundenen Reaktionszeiten an)
• Mobile Device Management (iPhone, iPad, Android)
Die Lizenzanzahl soll monatlich variabel anpassen sein (Zu- und Abgänge User). Aufgrund der Zu- und Abgänge von Usern, kann die Anzahl an tatsächlich benötigten Lizenzen bzw. Clients, von den oben angegebenen Mengen variieren.
Die Laufzeit beträgt 12 Monate (11. November 2022 – 10. November 2023) mit der Option zur dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis maximal 10. November 2026, wenn keine Kündigung vom Auftraggeber sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit erfolgt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Die Vergabe soll im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnehmerwettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV erfolgen. Der Schwellenwert von 215.000,00 Euro wird überschritten. Es wurde vorab bereits ein Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV i.V.m. § 119 GWB durchgeführt (ZB-KD-22-1096000-4122.1), welches gem. § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufgehoben wurde, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.
Das Ausschreibungsverfahren wird mit einer verkürzten Angebotsfrist gestartet, da aktuell eine gestiegene Anzahl an Cyber-Angriffe erfolgt. Die derzeitige Infrastruktur des Auftraggebers weißt erhebliche Schwachstellen hinsichtlich der Abwehr dieser Risiken auf. Mit dieser Ausschreibung erhält die Stadt Bad Bramstedt eine bereits von der Kommunalpolitik verabschiedete Zukunftsstruktur der IT. Es ist dringend ein zeitgemäßes Sicherheitsniveau nötig, das letztendlich den Schutz der Daten aller Bürger:innen gerecht wird.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Microsoft Lizenzen für die Stadt Bad Bramstedt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]