Strahlenmedizin H8, T11 - Aufzugsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 107 22/STM/Los T11
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strahlenmedizin H8, T11 - Aufzugsanlage
Das Klinikum Sankt Georg gGmbH beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin (Haus 8) am Standort Eutritzsch. Zur Verbesserung der medizinischen Versorgung ist der Austausch von zwei vorhandenen Linearbeschleunigern notwendig. Weiterhin sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am und im Gebäude geplant.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
BV
Klinikum St. Georg gGmbH
Haus 8 Klinik für Strahlentherapie
Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig
LOS T11 Aufzugsanlagen
Veröffentlichungstext
Das Klinikum Sankt Georg beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin
(Haus 8) am Standort Eutritzsch in mehreren Bauabschnitten. Inhalt des Loses ist der Austausch der Aufzugsanlage.
Im Zuge der baulichen und technischen Gebäudesanierung wird der bestehende Hydraulikaufzug komplett ausgetauscht. Die neue Anlage wird analog der bestehenden Anlage ausgeführt.
Bestandsanlage
Die bestehende Aufzugsanlage befindet sich zentral im Gebäude im Bereich des Gebäudeeinganges
(schließt an Treppenhaus an) und erschließt die Etagen K2, K1, EG und das 1.OG. Die Aufzugsanlage ist ausgeführt als Seil-hydraulische Aufzugsanlage mit seitlich angeordnetem Maschinenraum im EG. Die Anlage besitzt gegenüberliegende Türen und ist in einem massiven Schacht errichtet. Das Hydraulikaggregat sowie die Steuerung des Aufzuges befinden sich im benachbarten Maschinenraum im EG bzw. ZG. Der Aufzug ist mit einer statischen Brandfallsteuerung ausgestattet und besitzt Außen- und Innenvorzugssteuerungen in Kabinen- und den Etagentableaus. Die Befehle der Vorzugssteuerungen werden über Schlüsselschalter in den jeweiligen Tableaus realisiert. Die Hoheit hierzu obliegt der Feuerwehr. Die Kabinen- und die Türoberflächen sind ausgeführt aus geschliffenem Edelstahl. Schachtinnenseitig ist eine Rauchdetektionsanlage installiert. Der Schacht wird über eine Entrauchungsöffnung in der Schachtdecke be- und entlüftet. Die energetische und datentechnische Einspeisung erfolgt im Maschinenraum über eine separate Unterverteilung. Der Maschinenraum selbst besitzt keine natürliche Konvektion, sondern wird be- und entlüftet über eine bestehende Lüftungsanlage.
Der Aufzugsnotruf im Bestand wird im KSG intern über das Telefonnetz auf die Pforte aufgeschaltet.
Die bestehende Anlage wird komplett demontiert und fachgerecht entsorgt, einschließlich aller Sondermaterialien, Verkabelungen, Ölen und Schmierstoffe. Vor der Montage der Neuanlage werden notwendige Sanierungen am Aufzugsschacht vorgenommen. Die neue Aufzugsanlage wird analog der bestehenden Anlage geplant und gebaut. Es handelt sich somit um einen 1 zu 1 Austausch. Bauseitige Änderungen am und im Aufzugsschacht sowie im Maschinenraum sind nicht erwünscht. Rohbauöffnungen für die Schachttüren bleiben in den bestehenden Abmessungen und Positionen erhalten. Die vorhandenen Ankerschienen für die Schienenbefestigungen müssen wieder verwendet werden. Der Aufzug wird ausgeführt als Seil-hydraulischer Aufzug mit Hydraulikaggregat im Maschinenraum. Kabinen- und Türgrößen verbleiden in den Abmessungen der Bestandsanlage. Die Steuerungszusätze (Brandfall, Vorzugsfahrten innen, außen) werden ebenfalls eingeplant. Die Ausführung kann wie gewohnt über Schlüsselschalter oder alternativ über Transponder erfolgen. Weitere Steuerungszusätze werden in der Ausschreibung präzisiert. Optische Komponenten (Oberflächen, Tableaus, Anzeiger, Kabinenboden, Kabinenbeleuchtung, usw.) werden im Rahmen der Bemusterung in Abhängigkeit des Herstellerstandards festgelegt.
Die Anlage wird betriebs- und abnahmefähig errichtet. Dazu gehören neben den mechanischen Komponenten auch die elektrotechnischen Komponenten wie Schachtbeleuchtung, Notrufgerät, interne Verkabelung. Alle Maßnahmen zielen darauf ab eine Anlage nach dem neusten Stand der Technik zu errichten. Die Ausführung erfolgt auf Grundlage der EN 81-20.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer Präqualifizierung
oder
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters:
- zur Eintragung in das Handels- oder Berufsregister,
- zur Gewerbeanmeldung,
ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. (Vorlage Kopie);
- Nachweise gem. § 6a Abs. Nr. 2 VOB/A EU, insbesondere zu
a) Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung
c) eine Erklärung über Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Nachweise gem. § 6a Abs. Nr. 3 VOB/A EU, insbesondere zu
a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
b) Angabe der technischen Fachkräfte, über die der Unternehmer für die Ausführung der Leistungen verfügt
g) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
i) Angabe, welche Teile der Leistung der Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Die vorgenannten Nachweise zur Prüfung der Bietereignung sind dem Angebot zwingend beizufügen. Alternativ kann eine einheitliche europäische Eigenerklärung - Download unter:
https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de mit den entsprechenden Angaben ausgefüllt abgegeben werden.
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig,
Ausschreibungsstelle Haus 46, Aufgang A, 1. Etage
nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de. Eine anderweitige Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten (auch per E-Mail) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist eine einmalige kostenfreie Registrierung unter www.dtvp.de als Bieter erforderlich. Alle dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind an den geforderten Stellen mit einer Unterschrift zu versehen und im Bietermodul des DTVP hochzuladen. Der Bewerber trägt das Übermittlungsrisiko und ist für den fristgerechten Eingang des vollständigen Angebotes verantwortlich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046MU9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).