Betrieb des regionalen Bikesharing „SprottenFlotte“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb des regionalen Bikesharing „SprottenFlotte“
Ziel dieser Ausschreibung ist der operative Betrieb eines regionalen Bikesharing in der KielRegion.
Der zu beauftragende Dienstleister errichtet und betreibt das Bikesharing. Dazu gehört u.a. die Bereitstellung der Fahrräder, der Stationen und deren Service sowie notwendiger Hintergrundsysteme, Datenbanken und Zugangsstellen für Kunden. Die Priorität liegt in der Sicherstellung eines hochwertigen Systems mit unterschiedlichen Fahrradtypen, u.a. durch regelmäßige Kontrolle und Wartung bzw. Reparatur der Fahrräder, umverteilung zwischen den Stationen sowie eines hochwertigen Kundenservice. Die KielRegion ist in der Region die zentrale Ansprechpartnerin und übernimmt die übergeordnete Koordination mit den beteiligten Gemeinden und Kooperationspartnern sowie die Vermarktung des regionalen Systems. Hierzu zählt auch die Tarifgestaltung für die Nutzer*innen.
Das bedeutet, dass die KielRegien GmbH alleine die Tarife und Preise für Kund*innen (Nutzer*innen) festsetzt.
Schleswig-Holstein.
Ziel ist es, das bestehende Bikesharing, die SprottenFlotte, in der KielRegion zu verstetigen und sukzessive auszubauen. Ferner sollen die Nutzungszahlen erhöht und möglichst viele Wege auf alternative Verkehrsmittel verlagert werden. Die SprottenFlotte ist in den ersten Jahren zu einem Vorzeigeprojekt und einem Best-Practice-Beispiel von Ansätzen eines regionalen Bikesharing geworden. Mit aktuell (Stand April 2022) knapp 50.000 registrierten Nutzer*innen und über 300.000 Ausleihen im Jahr 2021 ist die SprottenFlotte überaus erfolgreich und hat sich zu einem festen Bestandteil der nachhaltigen Mobilität und zugleich zu einer bekannten und beliebten Marke in der KielRegion entwickelt. Erforderlich ist es daher, einen kurzfristigen Start und einen nahtlosen Übergang zum Stichtag (01. Januar 2023) sicherzustellen, inklusive der Fortsetzung des Betriebs des zu dem Zeitpunkt bestehenden Systems.
Die regionale Einführung des Bikesharing erfolgte stufenweise. In der ersten Stufe wurden im Mai 2019 in einer Pilotphase kurzfristig erste Leihräder und Stationen im Großraum Kiel aufgebaut und das Angebot sukzessive erweitert. Im Jahr 2021 wurde das System sowohl funktional als auch regional erweitert. Neben der Einführung von Pedelecs und (E-)Lastenrädern erfolgte auch der Systemstart in vier weiteren Gebieten: Rendsburg, Eckernförde, Preetz und Plön. Inzwischen stehen insgesamt rund 660 Räder (inkl. Pedelecs und (E-)Lastenräder) an ca. 105 Stationen (Stand: April 2022) den Nutzer*innen zur Verfügung. In Zukunft ist geplant, das öffentliche Bikesharing durch Verdichtung und Erweiterung des Stationsnetzes auszuweiten und dabei eventuell auch weitere Gebiete in der Region zu erschließen, die bislang nicht an das System der SprottenFlotte angeschlossen sind.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb des regionalen Bikesharing „SprottenFlotte“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Copenhagen
NUTS-Code: DK Danmark
Postleitzahl: 1717
Land: Dänemark
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
7. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio zur Illustration der fachlichen Qualifikation des/der Auftragnehmer/-in und der für das Projekt eingesetzten Mitarbeiter/-innen. Dazu gehört auch die Darstellung der Multidisziplinarität sowie die Etablierung des/der Auftragnehmer/-in. Bei Bietergemeinschaften ergänzend gemeinsame Projekte und Aktivitäten bzw. Erfahrungen der Zusammenarbeit (max. 3 Seiten je Unternehmen, d.h. bei Bietergemeinschaften max. 3 Seiten je Partner).
8. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
9. Eigenerklärung, ob eine Bietergemeinschaften gebildet wird. Wenn ja, Benennung eines Lead-Partners über den die organisatorische Abwicklung inkl. Abrechnung gebündelt wird.
10. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe in Anwendung der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
11. Eigenerklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen wurden und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden und, sofern diese auf der Rückseite von Geschäftsbriefen verwendet oder in sonstiger Form dem Teilnahmeantrag beigelegt werden, keine Wirkung erlangen.
12. Eigenerklärung 5. EU-Sanktionspaket.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 08. Juni 2022 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] zu richten. Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 18. Juli 2022 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail:[gelöscht] zu richten.
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Präsentation der Angebote:
Diese finden voraussichtlich in der 33. KW 2022 statt.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue u. Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Auswahl-/Bewertungsmatrix:
Die Auswahlmatrix wird mit der Bekanntmachung veröffentlicht.
Mit den Vergabeunterlagen (2. Phase) wird eine detaillierte Bewertungsmatrix veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de