Prüfleistungen durch ZÜS an sicherheitstechnischen Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_03-2022-0010
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 202-575680)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfleistungen durch ZÜS an sicherheitstechnischen Anlagen
Prüfungen zur Erstinbetriebnahme u. gesetzlich vorgeschriebene wiederkehrende Prüfungen der Sicherheitstechnik (Brandmelde- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, FDE, Rauch- u. Wärmeabzugs- inkl. Spüllüftungsanlagen, Netzersatzanlagen, CO-Warnanlagen, RLT-Anlagen mit Brandschutzklappen)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Eigenerklärung zu Anzahl und Qualifikation der in der ZÜS tätigen Beschäftigten, dabei stellt die Anzahl von mindestens 5 Sachverständigen für die zu prüfenden Anlagen eine Mindestforderung dar.
Eigenerklärung zu Anzahl und Qualifikation der tätigen Beschäftigten, dabei stellt die Anzahl von mindestens 5 Sachverständigen für die zu prüfenden Anlagen eine Mindestforderung dar.
Fragen der Bieter sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform mit dem Betreff "ZÜS-Prüfung Sicherheits-technik" zu stellen und werden ebenfalls über die Plattform zur Beantwortung veröffentlicht.
Fagen der Bieter sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform mit dem Betreff "Prüfung Sicherheitstechnik" zu stellen und werden ebenfalls über die Plattform zur Beantwortung veröffentlicht.
Hinweis:
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um Prüfleistungen an sicherheitstechnischen Anlagen durch Prüfsachverständige gemäß Sächsische Technische Prüfverordnung (SächsTechPrüfVO). Aus technischen Gründen kann die Bezeichnung des Auftrages im Abschnitt II: Gegenstand, II.1.1) nicht in "Prüfleistungen an sicherheitstechnischen Anlagen" geändert werden.