Umbau Technikknoten - Haus 43, Los T07 - Medizinische Gasanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 089 22/TK/Los T07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Technikknoten - Haus 43, Los T07 - Medizinische Gasanlagen
Klinikum St. Georg, Umbau Technikkonten I
Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig
Das Klinikum St. Georg beabsichtigt am Standort Eutritzsch im Haus 43 am südöstlichen Ende der Liegenschaft die Einrichtung einer Technikzentrale. Der Projektname lautet "Technikknoten I". Der Technikknoten ist Bestandteil des zukünftigen Versorgungskonzeptes zur Bereitstellung und Verteilung von klinisch genutzten Medien, wie bspw. medizinische Gase, IT, Stromversorgung, etc. Diese Systeme sowie die zugehörige Technische Gebäudeausrüstung sollen im und am Haus 43 integriert werden. Dafür sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am Gebäude notwendig.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Klinikum St. Georg, Umbau Technikkonten I
Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig
Los T07- Medizinische Gasanlagen
Das Klinikum Sankt Georg beabsichtigt den Umbau des bestehenden Gebäude 43 zum Technikknoten 1 am Standort Eutritzsch. Inhalt dieses Loses sind die medizintechnischen Gasanlagen zum Aufbau eines neuen zentralen Gasnetzes.
Med. Druckluft Zentrale:
- 4 Kompressoren Schraubenverdichter (2x wassergekühlt, 2x luftgekühlt)
- Zyklonenabscheider, Atemluftaufbereitung, Gasüberwachung, übergeordnete Druckluftsteuerung
- 2x Druckluftbehälter 3.000 l
- Rohrleitung Zentrale Kupfer 35 x1,5mm - 54 x 2 mm ca. 200m
Med. Sauerstoff Zentrale:
- Vollautomatische Umschalteinheit mit Anschluss an bauseitige Kaltvergaser inkl. Steuerung und Alarmsystem
- Gaswarnanlage, zentrale O2-Überwachung mit Optischer / Akustischer Alarmgeber
- Rohrleitung Zentrale Kupfer 8 x1 mm - 54 x 2 mm 90 m
- Gasflaschenschrank beheizt zur Außenaufstellung
Infrastruktur Druckluft / Sauerstoff:
- Ringleitung erdverlegt mit Schutzrohr 54 x 2 mm ca. 320 m
- Ringleitung im Gebäude 54 x 2 mm ca. 530 m
- Herstellung Interim zum Umschluss auf neue Gasversorgung
- Demontage Bestandsleitungen ca. 350 m
Alle Komponenten verstehen sich inkl. den im LV beschriebenen Dienstleitungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los T07 - Medizinische Gasanlagen
Ort: Berndroth
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0464YJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.