Dienstfahrradleasing
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstfahrradleasing
Die NBank beabsichtigt, ein Angebot zum Dienstfahrrad-Leasing für Beschäftigte einzuführen.
Hannover
Im Rahmen einer Dienstfahrradüberlassung stellt der Auftraggeber seinen bestellberechtigten Beschäftigten auf Wunsch ein Fahrrad gemäß § 63a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Zusätzlich soll die Möglichkeit bestehen, leasingfähiges Zubehör zu bestellen. Leasingfähig sind etwaige Zusatzleistungen des Leasinggebers und fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör.
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Dem Auftraggeber sollen alle Leistungen wie Leasing und Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse zur Verfügung gestellt werden.
Der Leasing-Anbieter koordiniert diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt dafür einen Partner und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung.
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Das Leasingangebot muss Fahrräder umfassen, die einschließlich des leasingfähigen Zubehörs den Wert in Höhe von 750,00 Euro brutto nicht unterschreiten und den Wert in Höhe von 7.000,00 Euro brutto nicht überschreiten. Maßgeblich für den Preis des Fahrrads ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers einschließlich der Umsatzsteuer.
Pro berechtigten Beschäftigten können zwei Fahrräder zur Verfügung gestellt werden.
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Um ein attraktives und vielseitiges Angebot sowie einen wohn- und dienstortnahen Service für die Mitarbeitenden sicherstellen zu können, muss der Auftragnehmer ein umfangreiches Händlernetz in Niedersachsen nachweisen. Im Stadtgebiet Hannover sind mindestens drei und in der Region Hannover mindestens fünf Fahrradhändler ansässig. Hiermit wird sichergestellt, dass Beschäftigte eine angemessene Auswahl an Fahrrädern bei einem Händler in Augenschein nehmen und testen können sowie Beratung bei der Auswahl des Fahrrades und Zubehörs erhalten.
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Mindestvoraussetzung im Service ist grundsätzlich für jeden Einzelleasingvertrag die jährliche Überprüfung gemäß Unfallverhütungsvorschriften, die zur Verkehrssicherheit vom durchführenden Händler zu dokumentieren und im Online-Portal bereitzustellen ist. Sofern vom Hersteller vorgesehen, beinhaltet diese auch ein Softwareupdate. Die Beschäftigten werden angehalten beim ausliefernden Fahrradhändler auch Wartungen und Reparaturen durchzuführen.
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Der Auftragnehmer ist für sämtliche Leistungen im Rahmen des Dienstfahrrad-Leasings zuständig. Dies beinhaltet den gesamten Prozess von Anfrage, über Durchführung bis zur Beendigung der Einzelleasingverträge, etwaige Schadensfallabwicklung und Geltendmachung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen sowie ggf. Abwicklung der Übernahme von Fahrrädern nach Beendigung des Einzelleasingvertrages inkl. Abführung der Pauschalversteuerung.
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Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die gesamte Abwicklung des Leasingprozesses ein kostenloses Online-Portal zur Verfügung, welche sämtlichen Leistungen digital ermöglicht. Das Online-Portal ist anwenderfreundlich gestaltet, browserbasiert und entspricht datenschutzrechtlichen sowie sicherheitstechnischen Anforderungen an Onlineanwendungen (BITV-konform). Es ist auf eine datenschutzfreundliche Einstellung zu achten. Die Konzepte „Privacy by Design“ und „Privacy by default“ sind verpflichtend und nachzuweisen. Ferner muss eine Optimierung für den Browser „Microsoft Edge“ vorliegen, da der Auftraggeber diesen Browser standardmäßig verwendet. Es sollten nach Möglichkeit keine Plugins notwendig sein, um das Online-Portal vollumfänglich nutzen zu können. Zudem ist eine optimierte Darstellung auf mobilen Endgeräten („Responsive Webdesign“) wünschenswert.
siehe Ziffer: II.2.11 Angaben zu Optionen.
Die Erbringung der vorgenannten Dienstleistungen erfolgt über einen Zeitraum von 24 Monaten mit der zweimaligen Option auf einseitige Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils weitere 12 Monate. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Rahmenvertrages schriftlich mit, ob dieser verlängert wird.
Die Vertragslaufzeit der Einzelleasingverträge beträgt 36 Monate. Die Einzelleasingverträge können bis zum letzten Tag des Zeitraums des Rahmenvertrages abgeschlossen werden. Alle im Rahmenvertrag enthaltenen Leistungen sind bis zur Beendigung des letzten Einzelleasingvertrages zur Verfügung zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, des Geschäftsführers, der Mitarbeiterzahl (einschließlich der geringfügig Beschäftigten), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer, Gesamtumsatz des Unternehmens (2019 – 2021) und der Bankverbindung.
3. Angabe von mindestens einer Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2019 - 2021) erbrachten und vergleichbaren Leistungen (Fahrradleasing) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
4. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
4a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
5. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 05. Dezember 2022 an die GMSH, z.H. Herrn Niklas Steenfatt (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage- und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
6. Unterschriebenes Angebotsschreiben.
7. Ausgefülltes Preisblatt.
8. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis.
9. Ausgefüllte Antworttabelle.
10. Ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
11. Ausgefüllte Verpflichtungserklärung zum Datenschutz (DSGVO).
12. Aufgefüllte Eigenerklärung § 13 - 15 NTVergG.
13. Eigenerklärung über die Zustimmung, dass mit Zuschlagserteilung ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) inkl. Anlage zum AVV geschlossen wird.
14. Einreichung eines Konzeptes gemäß Leistungsbeschreibung, Antworttabelle sowie Bewertungsmatrix.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]3
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]