Kita Raa-Besenbek Übernahme der Trägerschaft Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-20-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elmshorn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.elmshorn-land.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elmshorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kita Raa-Besenbek Übernahme der Trägerschaft
Die Stadt Elmshorn und die Gemeinde Raa-Besenbek, Kreis Pinneberg, Schleswig-Holstein, beabsichtigen den Neubau einer neungruppigen Kindertagesstätte. Der Betrieb der Kindertagesstätte soll an einen freien Träger vergeben werden, der in die Planung der Einrichtung einbezogen wird.
25335 Raa-Besenbek
Erbringung von Leistungen im Rahmen des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KiTaG).
Geplant ist der Neubau einer Kindertagesstätte mit vier Krippengruppen mit jeweils zehn Betreuungsplätzen, vier Elementargruppen mit je mindestens zwanzig Betreuungsplätzen sowie einer altersgemischten Gruppe (Gruppengröße gemäß § 25 (1) Nr. 4 KiTaG) einschließlich erforderlicher Nebenräume sowie entsprechender Außenspielfläche (ca. 1.390 m2) auf einem ca. 5.530 m2 großen Grundstück in der Gemeinde Raa-Besenbek in der Straße Besenbek/ Burdiekstraße (Elmshorn). Der Neubau verbleibt im Eigentum der Stadt Elmshorn und wird an den Kita-Träger für die Dauer der Übernahme der Betriebsträgerschaft vermietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Schleswig-Holstein Süd/ Ost
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.johanniter.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMKYWQ86A9A6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland