13. Bündelausschreibung Erdgas GeKom 2023-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 221501
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://gekomgmbh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
13. Bündelausschreibung Erdgas GeKom 2023-2024
Lieferung von Erdgas im Auftrag und in Vollmacht von Ämtern und Kommunen, deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen und kommunalen Zweckverbände sowie deren Einrichtungen in Schleswig-Holstein
Stadt Tönning und amtsfreie Gemeinden Hasloh, Henstedt-Ulzburg und Rellingen im Netzgebiet der Schleswig-Holstein Netz AG
ca. 82 Abnahmestellen mit ca. 7.843 MWh/Jahr
Ämter und deren amtsangehörige Gemeinden im Netzgebiet der Schleswig-Holstein Netz AG
ca. 183 Abnahmestellen mit ca. 17.451 MWh/Jahr
Amtsfreie Gemeinden Ahrensbök und Süsel im Netzgebiet der ZVO Energie GmbH
ca. 20 Abnahmestellen mit ca. 2.649 MWh/Jahr
Amtsfreie Gemeinden Bönningstedt sowie Ämter und amtsangehörige Gemeinden im Netzgebiet der Stadtwerke Pinneberg GmbH bzw. Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH
ca. 18 Abnahmestellen mit ca. 1.587 MWh/Jahr
Amtsfreie Gemeinde Molfsee im Netzgebiet der SWKiel Netz GmbH
ca. 9 Abnahmestellen mit ca. 1.612 MWh/Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Tönning und amtsfreie Gemeinden Hasloh, Henstedt-Ulzburg und Rellingen im Netzgebiet der Schleswig-Holstein Netz AG
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ämter und deren amtsangehörige Gemeinden im Netzgebiet der Schleswig-Holstein Netz AG
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Amtsfreie Gemeinden Ahrensbök und Süsel im Netzgebiet der ZVO Energie GmbH
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Amtsfreie Gemeinden Bönningstedt sowie Ämter und amtsangehörige Gemeinden im Netzgebiet der Stadtwerke Pinneberg GmbH bzw. Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Amtsfreie Gemeinde Molfsee im Netzgebiet der SWKiel Netz GmbH
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.