Ersatzneubau Kita Storchennest LOS 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer 052-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.markkleeberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Kita Storchennest LOS 1-3
Die Stadt Markkleeberg beabsichtigt am derzeitigen Standort der Kindertagesstätte „Storchennest“, Städtelner Straße 135 und 135a, im Ortsteil Großstädteln, eine neue Kindertagesstätte mit 135 Plätzen zu errichten. Die Neubau-Kindertagesstätte soll die Bestands-Kindertagesstätten „Storchennest“, Städtelner Straße 135 und „Gaschwitzer Zwergenstube“, Neue Straße 2, ersetzen, den Wegfall von Kindertagespflegestellen kompensieren und einen zusätzlichen Bedarf, der aus dem erwarteten Zuzug von jungen Familien entstehen wird, decken.
Nach Fertigstellung des Kita-Gebäudes mit Teilflächen der Freianlagen und Nutzungsfreigabe für den Kindertagesstätten-Betrieb ist zunächst für einen Zeitraum von ca. sieben Monaten eine Interimsnutzung durch den Kindergarten Kita „GerneGroß“, aus der Schulstraße 4, 04416 Markkleeberg, mit 78 Kindern; davon 12 integrative Plätze, geplant. Dies wird zu einer parallelen Nutzung des Grundstücks durch die vorübergehend weiterhin am Standort verbleibende Bestands-Kindertagesstätte „Storchennest“ und die Interims-Kindertagesstätte „GerneGroß“ führen. Erst nach Rückkehr der Nutzer der Kita „Gernegroß“ in ihr Bestandsgebäude, ist ein Umzug der Nutzer aus der Kita „Storchennest“ und damit die Nutzungsaufgabe als Kindertagesstätte im „Altgebäude“ Kita „Storchennest“ geplant. Der Abbruch des Altgebäudes ist von der vorliegenden Planungsleistung nicht umfasst.
Auf den derzeitigen Freianlagen sind Spielplatzgeräte für den Krippen- und den Kindergartenbereich und weitere Ausstattungsgegenstände (Stabmattenzaun) etabliert.
Die Ausstattungsgegenstände sollen zum Teil entsprechend der jeweils geplanten Nutzungsdauer bzw. aktuell vorhandenen Restnutzungsdauer, weiter verwendet werden. Dabei sollen Mehrfach-Umsetzungen vermieden werden.
Die medientechnische Erschließung des Bestandsgebäudes der Kindertagesstätte Städtelner Straße 135 und eines privat genutzten Wohnhauses Städtelner Straße 135a verläuft teilweise über den Bereich der Freiflächen bis zu den Anschlüssen an das öffentliche Netz im Bereich der Städtelner Straße. Des Weiteren ist das privat genutzte Grundstück hinsichtlich der medientechnischen Erschließung; u.a. Schmutzwasser, über das Leitungsnetz des Kita-Gebäudes, an das öffentliche Netz angebunden.
Zur Aufrechterhaltung der Nutzungen der Kita „Storchennest“ und des privat genutzten Gebäudes ist es deshalb erforderlich, die medientechnische Erschließung ununterbrochen, bis zur Aufgabe der jeweiligen Nutzungen, sicherzustellen. Nach dem geplanten zeitlichen Ablauf wäre das für die Bestands-Kita „Storchennest“ bis zum 03.10.2026 und für das privat genutzte Gebäude ab 01.11.2024.
Die beiden Grundstücke Städtelner Straße 135 und 135a befinden sich auf einem Gelände, das einem bergbaulichen Betrieb diente und das vom Grundwasserwiederanstieg betroffen ist. Die Alt-Anlagen sind größtenteils verwahrt worden. Die Verwahrdokumentation und eine Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes werden auf der zweiten Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
In diesem Verfahren werden folgende Planungsleistungen ausgeschrieben: LOS 1 – Objektplanung Gebäude und Innenräume / LOS 2 – Fachplanung Tragwerksplanung und Geotechnik / LOS 3 – Objektplanung Freianlagen.
Die Vergabe erfolgt losweise, es sind jedoch Angebote auf ein oder mehrere Lose möglich. Die Vergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter bleibt vorbehalten, § 30 Abs. 3 VgV.
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Große Kreisstadt Markkleeberg
Die Stadt Markkleeberg beabsichtigt, am derzeitigen Standort der Kindertagesstätte „Storchennest“, Städtelner Straße 135 und 135a, im Ortsteil Großstädteln, eine neue Kindertagesstätte mit 124 Plätzen (erweiterbar auf bis zu 135 Plätze) zu errichten. Die Neubau-Kindertagesstätte soll perspektivisch die Bestands-Kindertagesstätten „Storchennest“, Städtelner Straße 135 und „Gaschwitzer Zwergenstube“, Neue Straße 2, ersetzen, den Wegfall von Kindertagespflegestellen kompensieren und einen zusätzlichen Bedarf, der aus dem erwarteten Zuzug von jungen Familien entstehen wird, decken.
Besonderheiten für die Erschließung:
Die medientechnische Erschließung des Bestandsgebäudes der Kindertagesstätte Städtelner Straße 135 und eines privat genutzten Wohnhauses Städtelner Straße 135a verläuft teilweise über den Bereich der Freiflächen bis zu den Anschlüssen an das öffentliche Netz im Bereich der Städtelner Straße. Des Weiteren ist das privat genutzte Grundstück hinsichtlich der medientechnischen Erschließung; u.a. Schmutzwasser, über das Leitungsnetz des Kita-Gebäudes, an das öffentliche Netz angebunden.
Zur Aufrechterhaltung der Nutzungen der Kita „Storchennest“ und des privat genutzten Gebäudes ist es deshalb erforderlich, die medientechnische Erschließung ununterbrochen, bis zur Aufgabe der jeweiligen Nutzungen, sicherzustellen. Nach dem geplanten zeitlichen Ablauf wäre das für die Bestands-Kita „Storchennest“ bis zum 03.10.2026 und für das privat genutzte Gebäude ab 01.11.2024.
Besonderheiten des Baufeldes:
Die beiden Grundstücke Städtelner Straße 135 und 135a befinden sich auf einem Gelände, das einem bergbaulichen Betrieb diente und das vom Grundwasserwiederanstieg betroffen ist. Die Alt-Anlagen sind größtenteils verwahrt worden. Die Verwahrdokumentation und eine Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes werden auf der zweiten Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Im LOS 1 wird die Objektplanung Gebäude und Innenräume ausgeschrieben.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die vollständige Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 9 (TWP 1 bis 6) gemäß HOAI mit stufenweiser Beauftragung.
Die Planungsstufen sind: 1. Stufe Leistungsphase 1 – 3 / 2. Stufe Leistungsphase 4 / 3. Stufe Leistungsphase 5 – 7 / 4. Stufe Leistungsphase 8 / 5. Stufe Leistungsphase 9.
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Übertragung der Stufe 1 (LPH 1 bis 3 in dem für die Vervollständigung des Fördermittelantrags notwendigen Umfang). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit den weiteren Stufen, die der Auftraggeber als einseitige Option abrufen kann.
Hinzu kommen Besondere Leistungen, die mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf der zweiten Stufe dieses Verfahrens näher spezifiziert werden.
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Übertragung der Stufe 1 (LPH 1 bis 3 in dem für die Vervollständigung des Fördermittelantrags notwendigen Umfang). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit den weiteren Stufen (siehe dazu bei II.2.4), die der Auftraggeber als einseitige Option abrufen kann.
Tragwerksplanung
Große Kreisstadt Markkleeberg
Die Stadt Markkleeberg beabsichtigt, am derzeitigen Standort der Kindertagesstätte „Storchennest“, Städtelner Straße 135 und 135a, im Ortsteil Großstädteln, eine neue Kindertagesstätte mit 124 Plätzen (erweiterbar auf bis zu 135 Plätze) zu errichten. Die Neubau-Kindertagesstätte soll perspektivisch die Bestands-Kindertagesstätten „Storchennest“, Städtelner Straße 135 und „Gaschwitzer Zwergenstube“, Neue Straße 2, ersetzen, den Wegfall von Kindertagespflegestellen kompensieren und einen zusätzlichen Bedarf, der aus dem erwarteten Zuzug von jungen Familien entstehen wird, decken.
Die medientechnische Erschließung des Bestandsgebäudes der Kindertagesstätte Städtelner Straße 135 und eines privat genutzten Wohnhauses Städtelner Straße 135a verläuft teilweise über den Bereich der Freiflächen bis zu den Anschlüssen an das öffentliche Netz im Bereich der Städtelner Straße. Des Weiteren ist das privat genutzte Grundstück hinsichtlich der medientechnischen Erschließung; u.a. Schmutzwasser, über das Leitungsnetz des Kita-Gebäudes, an das öffentliche Netz angebunden.
Zur Aufrechterhaltung der Nutzungen der Kita „Storchennest“ und des privat genutzten Gebäudes ist es deshalb erforderlich, die medientechnische Erschließung ununterbrochen, bis zur Aufgabe der jeweiligen Nutzungen, sicherzustellen. Nach dem geplanten zeitlichen Ablauf wäre das für die Bestands-Kita „Storchennest“ bis zum 03.10.2026 und für das privat genutzte Gebäude ab 01.11.2024.
Besonderheiten des Baufeldes:
Die beiden Grundstücke Städtelner Straße 135 und 135a befinden sich auf einem Gelände, das einem bergbaulichen Betrieb diente und das vom Grundwasserwiederanstieg betroffen ist. Die Alt-Anlagen sind größtenteils verwahrt worden. Die Verwahrdokumentation und eine Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes werden auf der zweiten Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Im LOS 2 wird die Fachplanung Tragwerksplanung ausgeschrieben.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die vollständige Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß HOAI mit stufenweiser Beauftragung.
Die Planungsstufen sind: 1. Stufe Leistungsphase 1 – 3 / 2. Stufe Leistungsphase 4 / 3. Stufe Leistungsphase 5 und 6.
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Übertragung der Stufe 1 (LPH 1 bis 3 in dem für die Vervollständigung des Fördermittelantrags notwendigen Umfang). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit den weiteren Stufen, die der Auftraggeber als einseitige Option abrufen kann.
Hinzu kommen Besondere Leistungen, die mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf der zweiten Stufe dieses Verfahrens näher spezifiziert werden.
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Übertragung der Stufe 1 (LPH 1 bis 3 in dem für die Vervollständigung des Fördermittelantrags notwendigen Umfang). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit den weiteren Stufen (siehe dazu bei II.2.4), die der Auftraggeber als einseitige Option abrufen kann.
Objektplanung Freianlagen
Große Kreisstadt Markkleeberg
Die Stadt Markkleeberg beabsichtigt, am derzeitigen Standort der Kindertagesstätte „Storchennest“, Städtelner Straße 135 und 135a, im Ortsteil Großstädteln, eine neue Kindertagesstätte mit 124 Plätzen (erweiterbar auf bis zu 135 Plätze) zu errichten. Die Neubau-Kindertagesstätte soll perspektivisch die Bestands-Kindertagesstätten „Storchennest“, Städtelner Straße 135 und „Gaschwitzer Zwergenstube“, Neue Straße 2, ersetzen, den Wegfall von Kindertagespflegestellen kompensieren und einen zusätzlichen Bedarf, der aus dem erwarteten Zuzug von jungen Familien entstehen wird, decken.
Besonderheiten für die Freiflächenplanung-/gestaltung:
Auf den derzeitigen Freianlagen sind Spielplatzgeräte für den Krippen- und den Kindergartenbereich und weitere Ausstattungsgegenstände (Stabmattenzaun) etabliert.
Die Ausstattungsgegenstände sollen zum Teil entsprechend der jeweils geplanten Nutzungsdauer bzw. aktuell vorhandenen Restnutzungsdauer, weiter verwendet werden. Dabei sollen Mehrfach-Umsetzungen vermieden werden.
Besonderheiten des Baufeldes:
Die beiden Grundstücke Städtelner Straße 135 und 135a befinden sich auf einem Gelände, das einem bergbaulichen Betrieb diente und das vom Grundwasserwiederanstieg betroffen ist. Die Alt-Anlagen sind größtenteils verwahrt worden. Die Verwahrdokumentation und eine Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes werden auf der zweiten Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
In diesem LOS werden folgende Planungsleistungen ausgeschrieben: LOS 3 – Objektplanung Freianlagen Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die vollständige Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 9 (TWP 1 bis 6) gemäß HOAI mit stufenweiser Beauftragung.
Die Planungsstufen sind: 1. Stufe Leistungsphase 1 – 3 / 2. Stufe Leistungsphase 4 / 3. Stufe Leistungsphase 5 – 7 (bzw. 5 und 6 bei TWP) / 4. Stufe Leistungsphase 8 / 5. Stufe Leistungsphase 9.
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Übertragung der Stufe 1 (LPH 1 bis 3 in dem für die Vervollständigung des Fördermittelantrags notwendigen Umfang). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit den weiteren Stufen, die der Auftraggeber als einseitige Option abrufen kann.
Hinzu kommen Besondere Leistungen, die mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf der zweiten Stufe dieses Verfahrens näher spezifiziert werden.
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Übertragung der Stufe 1 (LPH 1 bis 3 in dem für die Vervollständigung des Fördermittelantrags notwendigen Umfang). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit den weiteren Stufen (siehe dazu bei II.2.4), die der Auftraggeber als einseitige Option abrufen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Land: Deutschland