Funkkoffer KriKom-Netz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-04-12.7.1.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-meissen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Funkkoffer KriKom-Netz
Der Landkreis Meißen als Auftraggeber (AG) erweitert sein autark Krisenkommunikationsnetz für den Katastrophenschutz 13 weiteren Kommunikations-Koffern des Herstellers KomRe AG Berlin. Das Kommunikationssystem bildet ein von externen Providern völlig unabhängiges digitales Datenfunknetz dar. Die Netzstruktur ergibt sich aus notstromversorgten Standorten und bildet ein vermaschtes Netz, d.h. ein Standort kann immer über verschiedene Nachbarstandorte mit seiner Gegenstelle kommunizieren. Damit kann ein Ausfall von Netzknoten kompensiert werden. Die Vergabe der Leistung zur Ersterrichtung erfolgte im Jahr 2020 (siehe TED Bekanntmachung 2020/S 192-461615).
Großenhain, DE
Der Landkreis Meißen als Auftraggeber (AG) erweitert sein autark Krisenkommunikationsnetz für den Katastrophenschutz. Das Kommunikationssystem bildet ein von externen Providern völlig unabhängiges digitales Datenfunknetz dar. Die Netzstruktur ergibt sich aus notstromversorgten Standorten und bildet ein vermaschtes Netz, d.h. ein Standort kann immer über verschiedene Nachbarstandorte mit seiner Gegenstelle kommunizieren. Damit kann ein Ausfall von Netzknoten kompensiert werden. Das Funktionieren des Netzes ist nicht von zentralen Servern zur Authentifizierung o.ä. abhängig. Das Funksystem ist sowohl im urbanen als auch im ländlichen Bereich einsetzbar. Das Verfahren umfasst die Lieferung, die Installation und vollständige Einrichtung der Systembestandteile. Die Standorte werden vom Auftraggeber vorgegeben. Die gesamte Leistung wird als komplettes und betriebsbereites System ausgeschrieben. Das Angebot muss unter Berücksichtigung aller gegebenen Informationen und der aufgestellten Mindestanforderungen erstellt werden. Die Anzahl der erforderlichen Standorte basiert auf der Orts- und Objektkenntnis des Auftraggebers. Vom Bieter wird jedoch ausdrücklich gefordert, dass dieser vor Angebotsabgabe die möglichen Standorte in Bezug auf die Versorgungssicherheit überprüft, bewertet und ggf. Bedenken formuliert. Diese Bedenken sind einschließlich der daraus ggf. resultierenden Änderungsvorschläge schriftlich dem Angebot beizufügen. Für notwendige Antennenanlagen sind die Anforderungs- und Leistungsmerkmale insbesondere auch die geltenden Blitzschutzvorschriften zu beachten. Ausstattung der Communication-Case: Ausstattung mit Datenmodem, USV und Laptop inklusive zu liefernder Kommunikationssoftware, betriebsfertig montiert und konfiguriert. Mit dem Komplettterminal muss eine flexible Einsatzfähigkeit gewährleistet werden.
Eine Nutzung abweichend von vordefinierten KatS-Leuchttürmen kann somit abgebildet werden. Am Gehäuse ist eine VHF-Antenne über HF-Buchse zu befestigten, mit der Möglichkeit die Antenne wahlweise mittels HF-Kabel und Stativ abzusetzen. Dazu ist je Com.-Terminal je ein 15m Antennenkabel, anschlussfertig für die abnehmbare Antenne des Gehäuses zur flexiblen äußeren Anbringung an einen Fenster mitzuliefern. Alle Bestandteile sind an, oder in der Kofferlösung zu integrieren. Ein schadloser Transport muss gegeben sein. Für die Fenster sind Kabeldurchführung zu liefern, welche ein problemloses Schließen der Fenster ermöglicht.
Markterundung als Vorinformation erfolgte mit der Bekanntmachung 2022/S 182-514143 vom 21.09.2022 und Berichtigung der Bekanntmachung 2022/S 185-523872 vom 26.09.2022. Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung 2022/S 209-596073 v. 28.10.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es handelt sich um zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers zur Erweiterung bereits erbrachter Leistungen. Vorliegend soll die Stückzahl der bereits vorhandenen Leistung (Kommunikationskoffer) durch zusätzliche baugleiche Kommunikationskoffer erweitert werden, die bei dem ursprünglichen Lieferanten beschafft werden sollen. Diese Erweiterung um zusätzliche baugleiche Funkkoffer ist nur durch den ursprünglichen Auftragnehmer, die Firma KomRe AG (Errichterfirma), möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Funkkoffer KriKom-Netz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.komre.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach §160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.