Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Fettluftanlagen gem. VDI 2052 in diversen Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Fettluftanlagen gem. VDI 2052 in diversen Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein
Gegenstand des Vertrages ist die Reinigung der fettabluftführenden Anlagen gemäß VDI 2052 Blatt 2 Raumlufttechnik; Küchen; Reinigung von Luftleitungen in div. Liegenschaften in Schleswig-Holstein.
Nord
In verschiedenen Liegenschaften in Flensburg, Harrislee, Schleswig und Reußenköge.
Rahmenvereinbarung über die Reinigung der fettabluftführenden Anlagen gem. VDI 2052 Raumlufttechnik; Küchen; Reinigung von Luftleitungen in 9 Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein.
...
Für dieses Los der Rahmenvereinbarung gilt eine Höchstmenge von 11 Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Kiel
In verschiedenen Liegenschaften in Kiel und Flintbek.
Rahmenvereinbarung über die Reinigung der fettabluftführenden Anlagen gem. VDI 2052 Raumlufttechnik; Küchen; Reinigung von Luftleitungen in 18 Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt eine Höchstmenge von 22 Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
West
In verschiedenen Liegenschaften in Neumünster, Boostedt, Itzehoe und Heide.
Rahmenvereinbarung über die Reinigung der fettabluftführenden Anlagen gem. VDI 2052 Raumlufttechnik; Küchen; Reinigung von Luftleitungen in 7 Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt eine Höchstmenge von 9 Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Südost
In verschiedenen Liegenschaften in Lübeck, Eutin, Bad Oldesloe und Malente.
Rahmenvereinbarung über die Reinigung der fettabluftführenden Anlagen gem. VDI 2052 Raumlufttechnik; Küchen; Reinigung von Luftleitungen in 9 Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt eine Höchstmenge von 11 Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nord
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kiel
Ort: Schwedt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
West
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 16603
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Südost
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 16306
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-G0-22-1098000-4122.3) bis spätestens 01. August 2022, 23:59 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur
Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
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5. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
6. Ausgefülltes Preisblatt je Los.
7. Ausgefülltes LV je Los.
8. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister und/oder das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
9. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
10. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
a) Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
11. Eigenerklärung (Formblatt) 5. EU-Sanktionspaket zu laufenden Vergabeverfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de