Teilmodernisierung Gebäudeinneres KITA Lobstädter Straße 14a-b in 04279 Leipzig, Planungsleistungen Architektur Referenznummer der Bekanntmachung: VK_01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: L-65.3-2022-KITALOB-OPL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Adresse des Beschafferprofils: www.leipzig.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.karo-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilmodernisierung Gebäudeinneres KITA Lobstädter Straße 14a-b in 04279 Leipzig, Planungsleistungen Architektur
Die Stadt Leipzig beabsichtigt, die Kindertageseinrichtung am Standort Lobstädter Straße 14a-b in 04279 Leipzig im Inneren zu modernisieren. Die Einrichtung im Stadtteil Lößnig befindet sich in freier Trägerschaft des Vereins „Freier Kindergarten e.V.“ Sie nimmt derzeit 123 Kinder im Alter von 0-7 Jahren auf, davon 33 Krippenkinder und 90 Kindergartenkinder. Zum Personal gehören 32 Personen.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein denkmalgeschütztes, bau- und sozialgeschichtlich bedeutsames Doppelhaus aus dem Jahr 1912. Es besitzt zwei Vollgeschosse, ein teilweise ausgebautes Dachgeschoss und ist vollunterkellert. Es verfügt über niedrigere Seitenbauten, zwei Balkone sowie einen begrünten Hof. Die äußere Gebäudehülle soll nach Möglichkeit nicht verändert werden. Während der Baumaßnahme ist die Auslagerung der Kindertageseinrichtung geplant.
Gegenstand dieser Bekanntmachung sind Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für die Teilmodernisierung der Innenräume des Gebäudes. Ggf. notwendige Eingriffe in Bestand und Konstruktion des Gebäudes sollen so gering wie möglich gehalten werden. Unter Berücksichtigung des besonderen pädagogischen Konzeptes des Trägers sowie unter Beachtung denkmalschutzrechtlicher Belange soll das Gebäude gemäß der aktuell gültigen Vorschriften und Gesetzeslagen für eine öffentliche Nutzung ertüchtigt werden. Bei der Planung ist eine intensive und regelmäßige Einbeziehung der Kita-Leitung zu gewährleisten, insbesondere hinsichtlich der funktionalen räumlichen Neuordnung.
Mit der Teilmodernisierung verbunden sind die weitestmögliche Herstellung von Barrierefreiheit, die Umsetzung eines zu überarbeitenden Brandschutzkonzeptes und die Erneuerung der Technischen Gebäudeausrüstung (Elektrotechnik, Sanitärtechnik, tw. Heizungstechnik, ggf. Lüftungstechnik).
Bei der Materialauswahl ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit anzuwenden.
Anzustreben sind zudem minimierte Nutzungskosten.
Gesamtkosten des Vorhabens (KG 200 bis 700): 4,20 Mio. Euro brutto (Kostenrahmen 2021)
davon Bauwerkskosten (KG 300 und 400): 3,01 Mio. Euro brutto (Kostenrahmen 2021)
Die Angabe unter II.1.5) bezieht sich auf den geschätzten Auftragswert vorliegender Bekanntmachung (KG 300 und 400).
Leipzig, DE
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 9 Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Teilmodernisierung Innenräume gemäß §§ 33 ff. i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich vorerst die Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen oder auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung der ersten Leistungsphasen besteht nicht.
Die Benennung von erforderlichen Gutachten erfolgt durch das Planungsbüro an die Auftraggeberin. Das Einholen von Angeboten und die Beauftragung von Gutachten erfolgt durch die Auftraggeberin.
Zu den Objektplanungsleistungen gehören im Einzelnen:
• Grundrissanpassungen an die Standards der Stadt Leipzig unter Berücksichtigung des pädagogischen Konzeptes und Raumprogrammes des freien Trägers
• Freilegung und Integration der unter Denkmalschutz stehenden Bauteile
• Prüfung der Übereinstimmung mit den gültigen Vorschriften und Ausbaustandards der Stadt Leipzig
• Herstellung weitestgehender Barrierefreiheit gemäß § 50 SächsBO in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt
• Maßnahmen zur Gewährleistung des Brandschutzes nach einem zu überarbeitenden Brandschutzkonzept
Die Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes selbst gehört nicht zum Inhalt vorliegender Bekanntmachung.
• Aufhebung ggf. weiterer Mängel/Auflagen in Abstimmung mit dem Amt für Schule
• Einhaltung der Schallschutzanforderungen, ggf. Schallschutzdecken in den Gruppenräumen, im Sportraum und in den Garderoben
• Berücksichtigung der besonderen Ausstattungswünsche des freien Trägers in Abstimmung mit der Auftraggeberin
• Sämtliche im Zusammenhang damit erforderlichen Bauleistungen
Folgende Maßnahmen im Bereich der Fachplanung sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, müssen aber im Planungs- und Umsetzungsprozess berücksichtigt werden:
• Kompletterneuerung ELT (Stark- und Schwachstrom) inkl. Beleuchtung
• Erneuerung der Heizungsanlage (ohne Heizkessel und Therme) sowie der Sanitäranlage, einschließlich der vorhandenen Rohr- und Grundleitungen
• Einbau einer Brand- und Einbruchsmeldeanlage sowie der Alarmierungsanlage inkl. Aufschaltung
• Erneuerung Daten- / Telefonanlage
• Einbau Aufzugsanlage nach Erfordernis
Leistungsphase 9 nach Ende der Baumaßnahmen.
Im Rahmen des vorliegenden Teilnahmewettbewerbs werden die Eignung und Leistungsfähigkeit der Bewerber/-innen geprüft. Unter den Bewerber/-innen, die gleichermaßen die Eignungskriterien erfüllen, wird im Losverfahren deren Anzahl auf die geplante maximale Anzahl reduziert.
Unaufgefordert eingereichte Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bewerber/-innengemeinschaft zu erbringen mit Ausnahme der Angaben zu Projektleitung, stv. Projektleitung sowie den Referenzen.
Ausschlusskriterien:
• Fristgerechter Eingang der Bewerbung
• Nichtvorliegen einer Mehrfachbewerbung
• Vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag inkl. aller erforderlichen Nachweise
• Nachweis der Unterschriftenberechtigung bei juristischen Personen, sofern zutreffend
• Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 6 VgV (Vermeidung von Interessenskonflikten)
• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB
• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/
Sofern ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, ist als Anlage eine gesonderte Erklärung in Textform abzugeben, die alle erforderlichen Angaben zum Sachverhalt und zu einer evtl. Selbstreinigung nach § 125 GWB enthält.
Eignungskriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 Abs. 1 VgV)
• Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung
Bedingungen und Bewertungskriterium sh. Pkt. III.1.2
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 45 Abs. 3 VgV)
• Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation der Architekt/-innen, z. B. Eintragung in ein Kammerregister oder Nachweis eines Abschlusses (z. B. Diplom-/Bachelor-/Masterurkunde mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung für Projektleiter bzw. mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung für stv. Projektleiter), die als Projektverantwortliche agieren werden. Mindestens ein Büromitglied muss zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-innen befugt sein (Kammereintrag).
Bedingungen und Bewertungskriterium sh. Pkt. III.1.3
• Nachweis von genau zwei Büroreferenzen aus den vergangenen zehn Jahren, die in ihrer Komplexität mit der zu vergebenden Planungsleistung und den diesbezüglichen Planungsanforderungen vergleichbar sind.
Bedingungen und Bewertungskriterien sh. Pkt. III.1.3
• Angaben zu einer ggf. vorgesehenen Bewerber/-innengemeinschaft
• Angaben zu einer ggf. vorgesehenen Eignungsleihe
• Angaben zu einer ggf. vorgesehenen Vergabe von Unteraufträgen
Die Bewertung der Eignungskriterien erfolgt gemäß Pkt. III.1.2 und III.1.3.
Die Kriterien dienen der Differenzierung des Teilnehmer/-innenkreises bei einer großen Anzahl. Ausgewählt werden die Teilnehmer/-innen (maximal 6) mit der höchsten Punktezahl. Bei gleicher Punktzahl erfolgt die Auswahl durch Losentscheid. Es werden drei Nachrücker/-innen bestimmt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise sh. auch II.2.4. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich vorerst die Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen, auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung der ersten Leistungsphasen oder auf die Beauftragung optional angebotener Leistungen besteht nicht.
Ein Angebot optionaler Leistungen ist möglich, sh. Aufgabenstellung inkl. Anlage 10 (Vertragsmuster inkl. Anlagen).
In der ersten Verfahrensstufe erfolgt die Bewertung der Eignungskriterien gemäß Pkt. III.1.2 und III.1.3.
In der zweiten Verfahrensstufe erfolgt die Bewertung anhand definierter Zuschlagskriterien. Diese sind in den Vergabeunterlagen beschrieben und umfassen 1.) Planungsqualität, 2.) Projektumsetzung und 3.) Honorar. Für die Bewertung der zu erwartenden Planungsqualität unter 1.) ist vorgesehen, dass die sechs ausgewählten Teilnehmer/-innen eine geringumfängliche Arbeitsaufgabe lösen und im Rahmen der Verhandlung präsentieren. Es handelt sich dabei um die Beantwortung von vier Fragen; dies wird nicht gesondert vergütet. Im Rahmen des Kriteriums Projektumsetzung unter 2.) kommt der Darstellung des Projektteams inkl. der fachlichen Qualifikationen und Projekterfahrungen seiner Mitglieder eine große Bedeutung zu. Zudem werden die Darstellungen von Projektorganisation, Vor-Ort-Präsenz während der Bauausführung sowie Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Kapazitätsmanagement bewertet. Beim Kriterium Honorar unter 3.) werden die Angaben zum Gesamthonorar und zu den Stundensätzen bewertet. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt nach Gewichtung und Punktesystem.
Auf die ausführliche Beschreibung der Zuschlagskriterien wird aufmerksam gemacht; diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigung: Zugelassen zur Teilnahme am Verfahren sind in den EWR-/WTO/GPA-Staaten ansässige Bewerber bzw. Bewerber/-innengemeinschaften aus natürlichen und juristischen Personen folgender Berufsgruppen: Architekt/-innen, welche die fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen unter III.1.2) und III.1.3) erfüllen. Bei juristischen Personen muss der satzungsgemäße Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet sein, die der Planungsaufgabe entsprechen. Mindestens eine/r der Gesellschafter/-innen oder der bevollmächtigten Vertreter/-innen und der Verfasser/-innen des Entwurfes muss die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Die Projektverantwortlichen müssen zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-innen befugt sein. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Die Bildung von Bewerber/-innengemeinschaften ist möglich.
III.1.2.1) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung
1.500.000 Euro für Personenschäden, 1.000.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden
Werden die geforderten Deckungssummen nicht erreicht, ist eine Erklärung der versicherten Person beizufügen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.
Bewertungskriterium: Mindestanforderung
wie vorgenannt
III.1.3.1) Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation der Architekt/-innen, die als Projektverantwortliche (Projektleitung/stv. Projektleitung) agieren werden, durch Eintragung in ein Kammerregister oder Nachweis eines Abschlusses (z. B. Diplom-/Bachelor-/Masterurkunde mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung für Projektleiter bzw. mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung für stv. Projektleiter). Mindestens ein Büromitglied muss zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-innen befugt sein (Kammereintrag). Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Die Bildung von Bewerber/-innengemeinschaften ist möglich.
Bewertungskriterium: Mindestanforderung
(Hinweis: Die fachlichen Qualifikationen und Projekterfahrungen der Mitglieder des Projektteams werden in der zweiten Verfahrensstufe im Rahmen der Zuschlagskriterien bewertet, vgl. Pkt. II.2.14. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.)
III.1.3.2) Nachweis von genau zwei Referenzen aus den vergangenen zehn Jahren, die in ihrer Komplexität mit der zu vergebenden Planungsleistung und den diesbezüglichen Planungsanforderungen vergleichbar sind.
Pro Referenz max. zwei Blatt DIN A4 inkl. kurzer Beschreibung des Projektes (Auftraggeber/-in, Aufgabe, Honorarzone, Leistungszeitraum, Leistungsphasen, Funktionalität und Erfüllung der Nutzungsanforderungen, Umgang mit dem Bestand, bei Referenz 1 Besonderheiten in Bezug auf den Denkmalschutz). Der Nachweis der Vergleichbarkeit erfolgt über die Honorarzone und für Referenz 2 zusätzlich über die Nutzungsanforderungen mit Bezug auf die zu vergebende Planungsleistung. Die Zuordnung zur Honorarzone bemisst sich grundsätzlich nach HOAI 2021 §35. Gewertet wird auch der Nachweis der eigenständigen Abwicklung eines solchen Projekts als verantwortliche Projektleitung in einem anderen Büro.
Referenz 1: Objektplanung Umbau oder Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes in der Honorarzone III (oder höher)
Referenz 2: Objektplanung eines weiteren Gebäudes, welches im Bauwerkszuordnungskatalog unter den Nummern 4000, 4400 oder 6600 erfasst ist (allgemeinbildende Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Betreuungseinrichtungen) in der Honorarzone III (oder höher)
Eine der beiden Referenzen muss die Leistungsphasen 2-8 umfassen, die Realisierung der Baumaßnahme muss abgeschlossen sein. Die Einstufung der Referenzen 1 und 2 in eine höhere Honorarzone als III hat keinen Einfluss auf die Bewertung der Eignungskriterien.
Bewerber/-innengemeinschaften müssen die geforderten Referenzen nur einmal vorlegen.
Bewertungskriterien: Anzahl und Vorlage der geforderten Referenzen als Mindestanforderung, Qualität der Referenzen: Referenz 1 60 % (Funktionalität und Erfüllung der Nutzungsanforderungen, Umgang mit dem Bestand ggf. unter Berücksichtigung von Besonderheiten des Denkmalschutzes), Referenz 2 40 % (Funktionalität und Erfüllung der spezifischen Nutzungsanforderungen)
III.1.3.3) Angabe zu einer ggf. vorgesehenen Bewerber/-innengemeinschaft inkl. Art der Leistung, Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung
III.1.3.4) Angabe zu einer ggf. vorgesehenen Eignungsleihe inkl. Bereich und Umfang der Leistungsfähigkeit
III.1.3.5) Angabe zu einer ggf. vorgesehenen Vergabe von Unteraufträgen an Nachunternehmen inkl. Art und Umfang der Teilleistung
Bewertungskriterien: Mindestanforderung, sofern zutreffend
Die Bewertung der Eignungskriterien erfolgt nach angegebener Gewichtung und Punktesystem mit einer Punktespreizung von 1 bis 5.
wie vorgenannt.
Zudem müssen nicht deutschsprachige Nachweise als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
§ 75 (1) und (3) VgV
Rechtsform von Bewerber/-innengemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit einem/einer zu benennenden bevollmächtigtem/bevollmächtigter Vertreter/-in. Es muss erklärt werden, dass die Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die Erklärung muss mit Abgabe der Bewerbung erfolgen. Dafür kann die entsprechende Seite im Teilnahmeantrag verwendet werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag:
Er besteht aus dem Formular für den Teilnahmeantrag und den darin verzeichneten Anlagen.
Das Formular für den Teilnahmeantrag ist als Teil der Verfahrensunterlagen über vorliegende Online-Plattform https://www.evergabe.de abrufbar. Es ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Geforderte Nachweise/Erklärungen sind beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder widersprüchliche Unterlagen entsprechend § 56 (2) bis (4) VgV nachzufordern.
Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Alle Angaben im Antrag und Eigenerklärungen sind rechtsverbindliche Erklärungen der Bewerber/-innen. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Für die Ausarbeitung von Teilnahmeantrag und Angebot werden keine Kosten erstattet.
Unaufgefordert eingereichte Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Bewerber/-innengemeinschaften sind zugelassen. Mehrfachbeteiligungen sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung der Bewerber/-innen bzw. sämtlicher betroffener Mitglieder von Bewerber/-innengemeinschaften. Als Mehrfachbewerbung gilt auch die Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bewerber/-innengemeinschaft zu erbringen mit Ausnahme der Angaben zu Projektleitung, stv. Projektleitung sowie den Referenzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit 1. der/die Antragsteller/-in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.