Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 14 Regionallose unterteilt:
...
Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF)
Los 2 Regionallos Schleswig-Flensburg (SL)
Los 3 Regionallos Rendsburg-Eckernförde (RD)
Los 4 Regionallos Dithmarschen (HEI)
Los 5 Regionallos Kiel (KI)
Los 6 Regionallos Neumünster (NMS)
Los 7 Regionallos Steinburg (IZ)
Los 8 Regionallos Plön (PLÖ)
Los 9 Regionallos Ostholstein (OH)
Los 10 Regionallos Segeberg (SE)
Los 11 Regionallos Lübeck (HL)
Los 12 Regionallos Stormarn (OD)
Los 13 Regionallos Herzogtum Lauenburg (RZ)
Los 14 Regionallos Pinneberg (PI)
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Es handelt sich um insgesamt 770 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 227GWh.
...
Die allgemeine Genehmigung für die Ausnahmetatbestände gemäß Art. 5k Abs. 2 lit. a bis f der SanktionsVO kommt hier für alle 14 Lose zur Anwendung.
Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF)
Nordfriesland (NF)
Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF)
139 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 41,0 GWh.
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Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben.
Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr (= Referenzmengen) abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 75 %, die Maximalabnahmemenge (Höchstmenge) beträgt 125 % von der vereinbarten Summe der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Los 2 Regionallos Schleswig-Flensburg (SL)
Schleswig-Flensburg (SL)
Los 2 Regionallos Schleswig-Flensburg (SL)
45 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 11,3 GWh.
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Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben.
Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr (= Referenzmengen) abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 75 %, die Maximalabnahmemenge (Höchstmenge) beträgt 125 % von der vereinbarten Summe der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Los 3 Regionallos Rendsburg-Eckernförde (RD)
Rendsburg-Eckernförde (RD)
Los 3 Regionallos Rendsburg-Eckernförde (RD)
42 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 7,7 GWh.
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Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben.
Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr (= Referenzmengen) abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 75 %, die Maximalabnahmemenge (Höchstmenge) beträgt 125 % von der vereinbarten Summe der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Los 4 Regionallos Dithmarschen (HEI)
Dithmarschen (HEI)
Los 4 Regionallos Dithmarschen (HEI)
194 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 31,2 GWh.
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Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben.
Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr (= Referenzmengen) abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 75 %, die Maximalabnahmemenge (Höchstmenge) beträgt 125 % von der vereinbarten Summe der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Los 5 Regionallos Kiel (KI)
Kiel (KI)
Los 5 Regionallos Kiel (KI)
23 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 6,4 GWh.
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Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben.
Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr (= Referenzmengen) abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 75 %, die Maximalabnahmemenge (Höchstmenge) beträgt 125 % von der vereinbarten Summe der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Los 6 Regionallos Neumünster (NMS)
Neumünster (NMS)
Los 6 Regionallos Neumünster (NMS)
13 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 3,9 GWh.
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Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben.
Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr (= Referenzmengen) abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 75 %, die Maximalabnahmemenge (Höchstmenge) beträgt 125 % von der vereinbarten Summe der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Los 7 Regionallos Steinburg (IZ)
Steinburg (IZ)
Los 7 Regionallos Steinburg (IZ)
61 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 8,2 GWh.
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Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben.
Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr (= Referenzmengen) abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 75 %, die Maximalabnahmemenge (Höchstmenge) beträgt 125 % von der vereinbarten Summe der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Los 8 Regionallos Plön (PLÖ)
Regionallos Plön (PLÖ)
Los 8 Regionallos Plön (PLÖ)
37 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 2,6 GWh.
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Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben.
Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr (= Referenzmengen) abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 75 %, die Maximalabnahmemenge (Höchstmenge) beträgt 125 % von der vereinbarten Summe der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Los 9 Regionallos Ostholstein (OH)
Ostholstein (OH)
Los 9 Regionallos Ostholstein (OH)
39 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 17,2 GWh.
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Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben.
Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr (= Referenzmengen) abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 75 %, die Maximalabnahmemenge (Höchstmenge) beträgt 125 % von der vereinbarten Summe der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Los 10 Regionallos Segeberg (SE)
Segeberg (SE)
Los 10 Regionallos Segeberg (SE)
86 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 20,2 GWh.
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Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben.
Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr (= Referenzmengen) abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 75 %, die Maximalabnahmemenge (Höchstmenge) beträgt 125 % von der vereinbarten Summe der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Los 11 Regionallos Lübeck (HL)
Regionallos Lübeck (HL)
Los 11 Regionallos Lübeck (HL)
42 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 22,0 GWh.
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Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben.
Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr (= Referenzmengen) abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 75 %, die Maximalabnahmemenge (Höchstmenge) beträgt 125 % von der vereinbarten Summe der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Los 12 Regionallos Stormarn (OD)
Stormarn (OD)
Los 12 Regionallos Stormarn (OD)
13 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 1,8 GWh.
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Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben.
Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr (= Referenzmengen) abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 75 %, die Maximalabnahmemenge (Höchstmenge) beträgt 125 % von der vereinbarten Summe der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Los 13 Regionallos Herzogtum Lauenburg (RZ)
Herzogtum Lauenburg (RZ)
Los 13 Regionallos Herzogtum Lauenburg (RZ)
20 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 50,4 GWh.
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Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben.
Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr (= Referenzmengen) abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 75 %, die Maximalabnahmemenge (Höchstmenge) beträgt 125 % von der vereinbarten Summe der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Los 14 Regionallos Pinneberg (PI)
Pinneberg (PI)
Los 14 Regionallos Pinneberg (PI)
15 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 2,7 GWh.
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Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben.
Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr (= Referenzmengen) abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag verwiesen.
Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 75 %, die Maximalabnahmemenge (Höchstmenge) beträgt 125 % von der vereinbarten Summe der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Regionallos Schleswig-Flensburg (SL)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 Regionallos Rendsburg-Eckernförde (RD)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4 Regionallos Dithmarschen (HEI)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5 Regionallos Kiel (KI)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6 Regionallos Neumünster (NMS)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 7 Regionallos Steinburg (IZ)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 8 Regionallos Plön (PLÖ)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 9 Regionallos Ostholstein (OH)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 10 Regionallos Segeberg (SE)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 11 Regionallos Lübeck (HL)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 12 Regionallos Stormarn (OD)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 13 Regionallos Herzogtum Lauenburg (RZ)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 14 Regionallos Pinneberg (PI)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-G0-22-1012000-4122.3) bis spätestens 29. August 2022, 11.00 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, e-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
5. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit
- den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen.
- der Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
6. Preisblatt / Leistungsverzeichnis pro Los.
7. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird bei einer Eigenerklärung einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
8. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Anlage 5).
9. Erklärung zu § 4 VGSH (Formblatt Anlage 5a).
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Hierbei sind die Partner mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de