Lagerhaltung und Logistik der strategischen Reserve Schleswig-Holstein.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lagerhaltung und Logistik der strategischen Reserve Schleswig-Holstein.
Lagerhaltung und Logistik der strategischen Reserve Schleswig-Holstein.
...
Das Land Schleswig-Holstein hat aufgrund des zurückliegenden Pandemieausbruchs und den Zusammenbruch des damaligen Marktes der persönlichen Schutzausrüstung eine landeseigene strategische Reserve angelegt.
Um in zukünftigen Ereignisfällen sicher und kurzfristig auf die strategische Reserve zugreifen zu können, wird ein Auftragnehmer gesucht, der eine Lagerhaltung innerhalb von Schleswig-Holstein sicherstellt. Damit es zu keiner Überalterung der eingelagerten Artikel kommt, wird das UKSH Material in regelmäßigen Abständen entnehmen und auf eigene Kosten wieder auffüllen.
Schleswig-Holstein.
Die an einem zentralen Ort in SH lagernde strategische Reserve des Landes Schleswig-Holstein wird vom Auftragnehmer dort abgeholt, in das Lager des Auftragsnehmers überführt und dort in die Lagerverwaltung des Auftragnehmers aufgenommen.
Der Umfang der strategischen Reserve beläuft sich aktuell auf bis zu 500 Europaletten an persönlicher Schutzausrüstung und Beatmungsgeräten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die strategische Reserve in den notwendigen klimatischen Anforderungen und schädlingsfrei zu lagern.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die vollständige elektronische Dokumentation der Lagerbestände, der Ausliefermengen, der Anlieferadressen und der Verfallsdaten je Artikel und Charge vorzunehmen und bei Bedarf dem MSGJFS zu übermitteln.
Im Standardprozess (Definition folgt im nächsten Abschnitt) wird dem MSGJFS monatlich zum 15. des Monats, im Krisenfall einmal wöchentlich (das MSGJFS teilt den Wochentag mit) oder nach Bedarf des MSGJFS eine elektronische Bestandsliste (Datei-Format wird nach Auftragserteilung zwischen Auftragnehmer und MSGJFS abgestimmt) mit folgendem Inhalt übermittelt:
Je Artikel:
- Lagerbestand
- Meldebestand
- frühestes Verfallsdatum
- Chargennummer/ -kennzeichnung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lagerhaltung und Logistik der strategischen Reserve Schleswig-Holstein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 20. August 2022 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht]) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
8. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
9. Eigenerklärung des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Bankverbindung, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Niederlassungen, Standorte, Gründungsdatum inkl. einer aussagekräftigen Darstellung des Unternehmens mit Angabe des Leistungsportfolios. (max. 6 DIN-A4-Seiten).
10. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
11. Preisblatt (Formblatt).
12. Angaben zur institutionellen und organisatorischen Struktur einschließlich Angabe zur Projektleitung (fester Ansprechpartner) und zur Vertretungsregelung.
13. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
14. Einreichung einer Eigenerklärung, das der aktuell gültige gesetzlichen Mindestlohn gezahlt wird gem. Mindestlohngesetz (MiLoG)
15. Eigenerklärung (Formblatt) 5. EU-Sanktionspaket zu laufenden Vergabeverfahren.
16. Darstellung der Dauer der vollumfänglichen Übernahme der strategischen Reserve nach Auftragserteilung unter Beachtung der Bewertungsmatrix.
17. Darstellung wie viel Prozent der Lieferung insgesamt CO² kompensiert wird unter Beachtung der Bewertungsmatrix.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de