Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Stadt Waldheim Referenznummer der Bekanntmachung: LF 02/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldheim
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 04736
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-waldheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Stadt Waldheim
Herstellung und Lieferung von einem Löschgruppenfahrzeug LF 10 entsprechend DIN 14530 Teil 5, Ausgabe 11-2019, unterteilt in 2 Lose:
Los 1 - Fahrzeug bestehend aus Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau
Los 2 - feuerwehrtechnische Beladung
Eine gemeinsame Vergabe von Los 1 und 2 bleibt vorbehalten.
Fahrzeug bestehend aus Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau
Waldheim, DE
Herstellung und Lieferung von einem Löschgruppenfahrzeug LF 10 entsprechend DIN 14530 Teil 5, Ausgabe 11-2019
Los 1 - Fahrzeug bestehend aus Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau
Positionen, welche unter der Spalte „Gesamtpreis“ mit „EP“ gekennzeichnet sind, stellen Optionen dar, wofür eine eventuelle Beauftragung durch den Auftraggeber noch nicht endgültig feststeht.
feuerwehrtechnische Beladung
Waldheim, DE
Herstellung und Lieferung von einem Löschgruppenfahrzeug LF 10 entsprechend DIN 14530 Teil 5, Ausgabe 11-2019
Los 2 - feuerwehrtechnische Beladung
Positionen, welche unter der Spalte „Gesamtpreis“ mit „EP“ gekennzeichnet sind, stellen Optionen dar, wofür eine eventuelle Beauftragung durch den Auftraggeber noch nicht endgültig feststeht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregisters, eidesstattliche Erklärung des Mitgliedsstaates in dem der Bewerber ansässig ist,
Kopie der Gewerbean- oder -ummeldung wenn keine Eintragungspflicht in ein Berufs- oder Handelsregisters besteht
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Waldheim, Niedermarkt 1, 04736 Waldheim
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind mit allen geforderten und aussagekräftigen Unterlagen/Nachweisen einzureichen (genaue Auflistung siehe Vergabeunterlagen). Dies betrifft auch den Nachweis der Gleichwertigkeit von Nebenangeboten oder Alternativprodukten. Entsprechend § 56 Abs. 2 VgV erfolgt keine Nachforderung von Unterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB: Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen die Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber gegenüber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, zu stellen. Bei der Rüge wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebotes (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.