Neubau Grundschule+Familiengrundschulzentrum Karlsruher Str. inkl. 2-Feld-Sporthalle- Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 092.31.02

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lesg-leipzig.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-184422f4e1f-37b2e76b63d12841
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Projektentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Grundschule+Familiengrundschulzentrum Karlsruher Str. inkl. 2-Feld-Sporthalle- Tragwerksplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: 092.31.02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Tragwerksplanung

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Karlsruher Strasse

04209 Leipzig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- Tragwerksplanung -

Am Standort der Karlsruher Straße ist eine 4-zügige Grundschule mit Hort, Familiengrundschulzentrum und 2-Feld-Sporthalle zu errichten.

Das vorgesehene Baufeld im befindet sich zwischen der Mannheimer Straße und der Potschkaustraße und erschließt sich auf einer Fläche von rund 16.000 m². Hierbei handelt es sich um ein schmales langgestrecktes Baufeld mit einer öffentlichen Durchwegung, welche auch nach Umsetzung des Vorhabens der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen wird.

Der Baubereich im Stadtbezirk West in Grünau umfasst die Flurstücke 1490/2, 1496 (Teilfläche), 1755 und 1756 der Gemarkung Schönau.

Die 4-zügige Schule mit Hort ist mit einer Regelbelegung für 448 Schulkinder auszurichten.

Unter Berücksichtigung einer 20%en Überbelegung bietet die Schule Platz für 538 Schulkinder. Weiterhin ist auf dem Baufeld eine 2-Feld-Sporthalle mit Sport- und Pausenfreiflächen zu erstellen. Als Grundlage für die Planung des Schul- und Sporthallenbaus ist das Musterraumprogramm für Grundschulen der Stadt Leipzig samt den baulichen Standards zu verwenden. Es wird im Planungsprozess geprüft, ob und in welchem Umfang die Sportfreianlagen außerhalb der Schulzeit der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können.

Des Weiteren sollen zusätzlich Flächen vorgesehen werden für ein Familiengrundschulzentrum mit separatem Eingang.

Nach Ausfertigung der Ausführungsplanung der Leistungsphase 5 soll in Form einer Funktionalausschreibung die Umsetzung der baulichen Leistungen für die Herrichtung Schule mit Sporthalle mit einem Generalunternehmer erfolgen.

Das neue Schulgebäude ist nach Fertigstellung langfristig für die Unterbringung der Friedrich-Fröbel-Schule vorgesehen. Eine öffentliche Nutzung der Sporthalle und Sportfreifläche wird angestrebt. Die Umsetzbarkeit, unter anderem im Rahmen der Immissionsschutzgesetze, wird im weiteren Verlauf der Planung im Detail geprüft.

Die Gebäude müssen barrierefrei gestaltet sein.

Für die geplante vierzügige Grundschule sollen vier Lernhäuser für jeweils 112 Kinder bestehend aus vier Unterrichtsräumen, zwei kleinen Gruppenräumen und zwei Hort-Gruppenräumen zur Ganztagsnutzung entstehen. Zwei DaZ-Klassenräume sind auf die Lernhäuser zu verteilen. Gemeinsam mit einer Teamstation mit Lagerfläche sollen alle Flächen um eine gemeinsame brandschutztaugliche Mitte angeordnet sein.

(Hinweis: Beachtung Sächsische Bauordnung)

Alle Bereiche des Lernhauses verfügen über Sichtbeziehungen zueinander, durch eine Gestaltung mit Glas und flexiblen Wänden. Ein eigener Garderobenbereich für die Kinder, ebenso wie Sanitäranlangen für Schüler/-innen und pädagogisches Personal des Lernhauses sind planerisch vorzusehen. Zwei Fachunterrichtsräume Werken mit Nebenraum und ein Kunstraum mit Nebenraum sollen in einem eigenen Kreativcluster positioniert werden.

Das Foyer des Gebäudes soll durch eine Offenheit zum Speisesaal und in direktem Anschluss an einen Mehrzweckraum gestaltet sein, so dass eine gemeinsame Nutzung der Fläche als Aula und Begegnungsort möglich ist. Zwei Musikräume sollen in der Nähe der Aulafläche angeordnet sein und auch für Bewegungsangebote genutzt werden können. Eine Schulbibliothek in zentraler Lage ist vorzusehen.

Der Verwaltungsbereich bestehend aus Büros für Schulleitung, stellv. Schulleitung, Hortleitung und stellv. Hortleitung soll gemeinsam mit einem Sekretariat und einer Teamlounge in einem eigenen Verwaltungsbereich untergebracht werden.

Materialität und Gestaltung des Gebäudes sollen das Konzept der Schule als nachhaltige Schule ebenso aufgreifen wie eine naturnahe Gestaltung des Schulhofes.

Das Raumprogramm der Baulichen Standards der Stadt Leipzig ist entsprechend umzusetzen.

Familiengrundschulzentrum

Das Familiengrundschulzentrum ist für die Nutzung für Eltern- und Familienangebote geplant, offen für alle interessierten Eltern der Schule sowie aus dem Stadtteil. Angebote zur Förderung und Unterstützung von Familien mit Kindern sowie für Elternbildung sollen offeriert werden, sowie Kooperationen zwischen der Grundschule und den nahegelegenen Kindertagesstätten und weiterführenden Schulen sollen ermöglicht werden.

Die Räume des Familiengrundschulzentrums sollten separat zugänglich und nutzbar sein, so dass eine Nutzung außerhalb der Schul-/Hortzeiten und auch am Wochenende einfach möglich ist. Die Räume des Familiengrundschulzentrums werden multifunktional genutzt, bspw. für Elternnachmittage, geplante Spiel- und Bewegungsangebote für Kinder mit Eltern, Beratungsangebote für Eltern, Durchführung von Teamberatungen und Kleingruppenarbeit im Team (Nutzung Beamer) sowie Angebote im Rahmen eines Elterncafés.

Die technische Ausstattung der Grundschule sowie Sporthalle hat auf dem neuesten Stand der Technik zu erfolgen. Barrierefreiheit ist für beide Gebäude vorzusehen. Die Anordnung auf dem Baufeld ist so zu planen, dass möglichst kurze Wegebeziehungen entstehen. Aufgrund der vorgesehenen außerschulischen Nutzung der Sporthalle muss der Eingangsbereich separat auch von außen erreichbar sein. Das Gleiche gilt für den Eingangsbereich für das Familiengrundschulzentrum.

Energie- und Klimaschutz

Im Rahmen der Planung für den Neubau der Grundschule ist ein Energiekonzept zu erstellen, welches die aktuellen Vorgaben aus dem Sofortmaßnahmenprogramm zum Klimanotstand

(VI-A-07961-DS-10) und der Aktualisierung der Energieleitlinie umsetzt. Generell sind im Energiekonzept verschiedene Versorgungsszenarien zu entwickeln und gegenüberzustellen. Das Handlungsfeld 5 des Sofortmaßnahmenprogramms (Errichtung von Solaranlagen auf kommunalen Gebäuden) legt dabei fest: "Ab sofort werden im Regelfall alle kommunalen Neubauten mit einer Solaranlage (Photovoltaik und/oder Solarthermie) ausgestattet [...]. Dabei wird die verfügbare Dachfläche umfänglich genutzt und die Solaranlage vorzugsweise mit einem Gründach kombiniert". Synergieeffekte sind dabei u.a. der Rückhalt von Niederschlagswasser, Kühlungswirkung und eine gesteigerte Anlageneffizienz der Solarbedachung.

Mit Veröffentlichung dieser Ausschreibung auf evergabe, sind die Unterlagen zur 1. Verfahrensstufe hinterlegt und zum Download bereitgestellt. Mit Einladung der ausgewählten Bewerber werden auf evergabe die Unterlagen für die 2. Stufe integriert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 20/03/2023
Ende: 25/03/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber will mit max. 6 Bewerbern die Vergabeverhandlung führen.

Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.

Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.

Kriterien:

Die im Teilnahmeantrag geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen.

Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 6 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen wie folgt:

- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,

- technische Leistungsfähigkeit mit max. 63 Punkten.

Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem ("Checkliste), dass der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt abrufen kann.

Der Auftraggeber will mit max. 6 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit.

Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Leistungsphasen 5-6

Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Mindestbedingungen siehe Anlage 1 Hinweise zum Teilnahmeantrag

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer.

Zusätzlich gilt jeweils spezifisch für die Kategorien:

Angaben zum Projektleiter und stellv. Projektleiter:

Der/die Projektleiter(in) muss über die Qualifikation "Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung" / Nachweis Qualifizierter Tagwerksplaner" oder gleichwertig verfügen. Das gleiche gilt für den stellvertretenden Projektleiter(in).

-Vorlage Lebenslauf

-Berufserfahrung in verschiedenen Bauweisen z.B. Massivbauweise und Holzbauweise

Der Projektleiter sowie stellvertretende Projektleiter müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.

Notwendige Angaben zum Personal

-Name

-Berufsstand und akad. Grad

-Datum Studienabschluss

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von

je 3 Mio. € für Personenschäden und

je 5 Mio € für Sach- und Vermögensschäden führen (z.B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für jedes Mitglied erforderlich. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.

Besteht momentan eine Berufshaftpflicht mit einer geringeren Deckungssumme, muss eine Bereitschaftserklärung beigefügt werden, dass im Auftragsfall die Deckungssummen wie gefordert angepasst werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Anzahl des fest angestellten Personals (incl. Büroinhaber) in allen Jahren 2019 bis 2021 jeweils mindestens 4 Ingenieure

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es sollen insgesamt drei vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 01.01.2011 in Betrieb genommen wurden, benannt werden. Des Weiteren müssen die eingereichten Referenzen durch das sich bewerbende Büro erbracht worden sein. Weiteres siehe Teilnahmeantrag und Anlage 1 Hinweise zu den Teilnahmebedingungen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Geforderte Mindeststandard:

Ein Referenzprojekt des bewerbenden Büros muss einem öffentlichen Auftraggeber zu zuordnen sein, dass nach dem 01.01.2011 in Betrieb genommen wurde.

Mindestanforderung an eine Referenz, welche folgende Merkmale beinhalten sollte:

-Öffentlicher Auftraggeber

-Neubau eines öffentlichen Gebäudes

-min. LPH 2-4 erbracht, HZ III

-Baukosten KG 300/ 400 betrugen mindestens 4,0 Mio € netto

Sollten die Mindestanforderungen nicht erfüllt sein, wird der Teilnahmeantrag nicht gewertet.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

siehe III.1.1

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Eine Bewerbergemeinschaft muss eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters vorlegen. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren. Der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen, er muss mindestens die TWP selbst erbringen, mindestens die LPH 1-4.

Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Abfrage beim Wettbewerbsregister für eine entsprechende Auskunft zu tätigen.

Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.

Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/12/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 26/01/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Verfahrensabwicklung inclusive Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe-sachsen.de.

Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an die Technische Hotline

03[gelöscht]

Die Auskünfte sind kostenlos.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/11/2022

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