Totalunternehmerleistungen Neubau Parkhaus am Holstentor
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kwl-luebeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Totalunternehmerleistungen Neubau Parkhaus am Holstentor
Parkhaus am Holstentor, Lübeck; Totalunternehmerleistungen (TU).
Das Parkhaus „Am Holstentor“ in unmittelbarer Nähe der Lübecker Altstadt, zwischen Wall- und Possehlstraße soll durch einen Neubau ersetzt werden, der sich durch eine gelungen städtebauliche Integration in den sensiblen Ort auszeichnet. Geplant ist die Beauftragung eines Totalunternehmers für die gesamten Planungs- und Bauleistungen. Die Totalunternehmerleistungen werden in einem europaweiten dreistufigen Verfahren ausgeschrieben.
Lübeck
Das Parkhaus „Am Holstentor“ in unmittelbarer Nähe der Lübecker Altstadt (UNESCO-Welterbe), zwischen Wall- und Possehlstraße auf der südlichen Wallhalbinsel gelegen, weist irreparable Bauschäden auf, welche eine mittelfristige Nutzung ausschließen. Ziel ist ein an selbiger Stelle platzierter Neubau, mit annäherungsweise gleicher Stellplatzanzahl im Hinblick auf das Ziel einer verkehrsberuhigten Altstadtinsel.
Das Bestandsbauwerk stammt aus dem Jahr 1991 und wurde seinerzeit mit dem BDA-Preis Schleswig-Holstein prämiert (Architekten Amorelli/Tran Viet/Zadeh). Es fügt sich mit 2 Untergeschossen, 3 oberirdischen Geschossen sowie einem offenen Parkdeck zurückhaltend in den Bereich der Wallhalbinsel (Pufferzone Welterbe) ein und respektiert benachbarte Baudenkmale wie die Holstentorhalle. Das Parkhaus befindet sich im Eigentum der Hansestadt Lübeck und wird durch die städtische Tochter KWL GmbH betrieben.
Die Sicherung des Bestandgebäudes mit den zugehörigen Sicherungsmaßnahmen wurde 2020 durchgeführt und weist zurzeit eine Restnutzungsdauer von ca. 3 Jahren bis Ende August 2023 aus.
Ziel ist eine gelungene städtebauliche Integration des Neubaus in den sensiblen Ort und ein achtsamer Umgang mit den angrenzenden Baudenkmalen. Zugleich bildet die Aufrechterhaltung der wertvollen Blickbeziehungen von den westlich gelegenen Wallanlagen auf das Welterbe - aber auch vom Welterbe aus auf die Wallhalbinsel - eine zentrale Aufgabenstellung.
Geplant ist die Beauftragung eines Totalunternehmers für alle Leistungsphasen 1-9. Die Totalunternehmerleistungen werden in einem europaweiten dreistufigen Verfahren ausgeschrieben:
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb mit Auswahl von max. 10 Teilnehmern für Stufe 2,
Stufe 2: Hochbaulicher Wettbewerb,
Stufe 3: Verhandlungsverfahren mit den drei höchstplatzierten Teilnehmern des hochbaulichen Wettbewerbs in Anlehnung an RPW 2013 Im Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) bewirbt sich zunächst der Totalunternehmer gemeinsam mit dem Objektplaner. Hierfür können Bietergemeinschaften gebildet werden oder die Leistungsbereiche werden im eigenen Hause abgedeckt. Alternativ kann der Objektplaner auch als Subunternehmer beauftragt werden. Die entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (Anlage C-4) oder die Nachunternehmer Verpflichtungserklärung (Anlage C-3), sowie das Nachunternehmerverzeichnis (Anlage C-2) sind den Unterlagen in jedem Fall beizulegen.
Zur Abgabe der Teilnahmeerklärung für Stufe 1 ist der Teilnahmeantrag zu verwenden. Dieser liegt den Vergabeunterlagen bei (Anlage C). Hier sind die Aufforderungen detailliert beschrieben.
Die Auslobungsunterlagen, sowie der Vertragsentwurf wird den Teilnehmern mit den Bekanntmachungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Sieger des dreistufigen Verfahrens wird am Ende der Stufe 3 festgestellt.
Die detaillierten Bewertungskriterien für die Stufe 1 (Teilnahmewettbewerb) und die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind der Anlage A-1 zu entnehmen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmer unter den verbliebenden Bewerbern zu losen.
Option zur Planung und Ausführung der Geschossigkeit (unterirdisch). Siehe Darstellung in den Vergabeunterlagen.
Der Wettbewerb in Anlehnung an RPW (Stufe 2) wird gemäß folgender Kriterien bewertet:
— Städtebauliche Einfügung — Architektur — Funktionalität — Nachhaltigkeit — Wirtschaftlichkeit (Einhaltung einer Kostenobergrenze) Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien der Stufe 2 (Wettbewerb) ist der Auslobung zu entnehmen (Anlage B-1-1).
Die Bewertungskriterien für die Stufe 3 (Verhandlungsverfahren) werden auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt (siehe Anlage A-2 „Zuschlagskriterien“). Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien:
1. Wettbewerbsergebnis: 50 % 2. Präsentation der Bieter: 20 % 3. Angebotspreis: 30 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass Eintragungen in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden sind. Gem. § 6a EU VOB/A.
2. Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt. Gem. §6a EU VOB/A.
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 5 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 5 Mio. EUR
Die Bewertungskriterien für die Stufe 1 (Teilnahmewettbewerb) werden im Folgenden beschrieben und werden ebenfalls auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt (Anlage A-1).
AUSSCHLUSSKRITERIEN Formale Ausschlusskriterien - Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 16 VOB/A EU,
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
Rechtliche Ausschlusskriterien - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A EU vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 6f VOB/A EU),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A EU (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 6e VOB/A EU),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A EU (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §6f VOB/A EU),
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 6e VOB/A EU.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Nachweis, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
- Nachweis, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten/Ingenieurs vorliegt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird oder Deckungsbestätigung: Personenschäden mind. 5 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 5 Mio. EUR
AUSWAHLKRITERIEN Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren für den Leistungsbereich Totalunternehmer und Objektplanung Gebäude ersichtlich ist gem. § 6a Nr. 3g VOB/A EU (Wichtung jeweils 7,5 %, insgesamt 15%), Mindestpunktzahl bei einer Anzahl von < 50 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von >= 300 Mitarbeitern für den Fachbereich Totalunternehmer, Mindestpunktzahl bei einer Anzahl von < 5 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von >= 8 Mitarbeitern für den Fachbereich Objektplanung Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren im Mittel für den Leistungsbereich Totalunternehmer und Objektplanung Gebäude gem. § 6a Nr. 2c VOB/A EU (Wichtung jeweils 7,5 %, insgesamt 15%), Mindestpunktzahl ab einer Höhe von < 10.000.000 EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >=30.000.000 EUR netto für den Fachbereich Totalunternehmer, Mindestpunktzahl ab einer Höhe von < 650.000 EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >=1.000.000 EUR netto für den Fachbereich Objektplanung Fachliche Eignung - Referenzliste Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste gem. §6a Nr. 3 VOB/A EU (Wichtung 70%). Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 3 Referenzen erreicht werden. 2 Referenzen ist für den Leistungsbereich Totalunternehmer und 1 für den Leistungsbereich Objektplanung einzureichen. Der Bieter erklärt, dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für die jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Im Übrigen wird auf die Anlage C-1 verwiesen.
Mindestanforderungen:
Mindesthonorarzone II oder höher Objektplanung gem. §§ 34 HOAI, LPH 2 bis Teile der LPH 5 (Leitdetails) vollständig erbracht Projektfertigstellung in den letzten 10 Jahren Folgende Kriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
Angaben zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten Angaben zur Projektfertigstellung Angaben zum funktionalem und wirtschaftlichem Umgang mit Tragwerksstruktur Angaben zu den Herstellkosten pro Stellplatz Angaben zur Integration in die Umgebung Angaben zur Fassade Angaben zu Nachhaltigkeitsaspekten Die in bezuggenommenen Unterlagen sind insgesamt über folgenden Link abzurufen: https://www.subreport.de/E27534316
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt. Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über das Vergabeportal subreport.de zu führen ist. Die Registrierung und Nutzung des Vergabeportals ist für Sie kostenlos.
2. Nachunternehmer: Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Anlage C-2) zu erklären, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Wenn und soweit Planungsleistungen an Nachunternehmer weitergegeben werden sollen, sind zusätzlich die Namen der vorgesehenen Nachunternehmer anzugeben sowie die Nachunternehmererklärung (Anlage C-3) von den jeweiligen Unternehmen vorzulegen. Bitte beachten Sie auch die Anforderungen/Mindestanforderungen an die Eignung gemäß Auftragsbekanntmachung und Anlage A-1 „Eignungskriterien“ für den/die Nachunternehmer. Hinweis: Auch mit dem Bewerber im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen.
3. Bietergemeinschaften: Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teilnahmeantrag). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage C-4) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich (Vollmacht ist beizubringen) unterzeichneter Form abzugeben. Die vorgesehenen Erklärungen und Nachweise zur Eignung sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden.
Es ist beabsichtigt, dass die platzierten Teilnehmer des hochbaulichen Wettbewerbes ihr Erstangebot im Verhandlungsverfahren einreichen. Nach Vorprüfung des Angebots sind die Bietergespräche, mit darauffolgender Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe geplant.
Die Besetzung des Preisgerichts wird in den Auslobungsunterlagen bekannt gegeben.
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Von der Wettbewerbssumme sollen 61.500 € (netto) für 3 Preise und Aufwandsentschädigungen vergeben werden:
1.Preis: 13.250 € Netto, 2.Preis: 8.750 € Netto, 3.Preis: 4.500 € Netto Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme der Preisträger vorzunehmen.
Es wird eine Aufwandsentschädigung von 3.500 € je Teilnehmer vergeben.
Bieterfrage — Es werden alle Bewerberanfragen, die bis einschließlich 18.11.2022 eingehen, beantwortet. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform. Die Bewerber sind dazu verpflichtet, sich bis zum Ende des Teilnahmewettbewerbes stetig über die Bewerberfragen und zugehörige Antworten zu informieren.
Auswahl der Büros — Sollten mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl im Teilnahmewettbewerb erzielen, erfolgt die Auswahl per Losziehung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.