Neubau Unterstufenhaus JRG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wedel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Unterstufenhaus JRG
Bei dem Objekt handelt es sich um einen Neubau eines zweigeschossigen Schulgebäudes auf dem Liegenschaftsgelände des Johann Rist Gymnasiums in 22880 Wedel, Am Redder 8. Es besteht aus Unterrichtsräumen, zwei WC Kernen mit Technikräumen und als Lernlandschaft bezeichnete Flur- und Aufenthaltsbereiche. Zentral im Gebäude befindet sich der Innenhof. Die Zugänge erfolgen über die westlichen und östlichen Eingangsbereiche. Das Gebäude umfasst eine Grundfläche von ca. 1602 m2. Das Gebäude wird auf einer Bunkeranlage errichtet. Die allgemeine Versorgung des Gebäudes erfolgt aus dem Niederspannungsnetz des örtlichen Versorgungsnetzbetreibers (VNB) Stadtwerke Wedel (STW). Das neu zu errichtende Gebäude wird über den Anschluss im HA Anschlussraum (Bunker) versorgt, unter Berücksichtigung der üblichen Werte für den Spannungsfall. Unter Berücksichtigung der baulichen Möglichkeiten wird auf der Dachfläche eine Photovoltaik Anlage errichtet.
22880 Wedel
Aufgaben und Leistungsumfang
Für den Neubau des Unterstufentrakt des Johann-Rist-Gymnasiums werden durch das Gewerk
Gebäudeautomation (GA) Heizungs- und Lüftungsanlagen mittels digitaler DDC-Automationsstationen
gesteuert und geregelt (DDC = Direct Digital Control, digitale Automatisierungseinheiten). Die
Bedienung und Beobachtung der Anlagen erfolgt direkt vor Ort an den zugeordneten
GA-Schaltschränken mittels digitalem Bediengerät (z.B. Touchpanel) und Notbedienungsschaltern
(LVB = lokale Vorrangbedienung). Über eine Modemanbindung können die DDC-Automationsstationen
Störmeldungen über Telefon-/Internetdienste (z.B. SMS, E-Mail) auf Handy, PC oder externe
Überwachungsdienste übermitteln. Eine Möglichkeit der übergeordneten zentralen oder
Fern-Bedienung und -Beobachtung aller aufgeschalteten Anlagen in Form eines Zentralrechners mit
GLT-Bedienstation ist nicht vorgesehen. Eine Anbindung an ein übergeordnetes System ist möglich.
Systemtopologie, ISP und aufgeschaltete Anlagen
Es sind dreii MSR/GA-Informationsschwerpunkte (ISP) geplant. Sie sind mit einem Ethernet-Netzwerk
von GA miteinander verbunden, um Informationen auszutauschen.
Zwei ISP’s im Ersatzbau Unterstufe:
Ein ISP im Bestandgebäude (Bunker, im Heizungsraum)
Die Informationsschwerpunkte werden vom Gewerk Elektrotechnik mit Normalnetz eingespeist.
Folgende Heizkreise werden geregelt:
statische Heizung Süd
statische Heizung Nord
statische Heizung Nebenräume
Versorgung Heizregister der RLT-Geräte
Folgende Bereiche werden lüftungstechnisch geregelt / gesteuert:
Zentrales Lüftungsgerät mit WRG und Erhitzer, Filter und Ventilatoren Ost
Zentrales Lüftungsgerät mit WRG und Erhitzer, Filter und Ventilatoren West
Diverse Brandschutzklappe
Zusätzlich werden Betrieb- und Störmeldungen vom Aufzug, PV-Anlage, den Elektro-Anlagen erfasst
und gemeldet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeautomation
Ort: Stäbelow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18198
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wimi.landsh.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wedel.de