Neubau Unterstufenhaus JRG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wedel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Unterstufenhaus JRG
Der Auftraggeber, die Stadt Wedel, plant einen
Ersatzbau des Unterstufentraktes am
Johann-Rist-Gymnasium in Wedel. Nach dem
Rückbau des eingeschossigen Bestandsgebäudes aus den
1960er Jahren soll ein zweigeschossiger Neubau mit
Platz für bis zu 24 Klassenräume errichtet werden. Das
bestehende unterirdische Hilfskrankenhaus (auch als
Bunker bezeichnet), ebenfalls aus den 1960er Jahren,
soll erhalten bleiben und die Lasten des geplanten
Neubaus in den Baugrund abtragen.
Der Ersatzneubau ist als Holzbau mit zwei aussteifenden
massiven Sanitärkernen in Stahlbetonbauweise
konzipiert.
22880 Wedel
Gegenstand der Ausschreibung sind Metallbauarbeiten.
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und
die Montage von Aluminium-Bauelementen.
Zusätzlich Verglasungsarbeiten.
Die Leistung umfasst die Lieferung, das Einsetzen und
das Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Metallbauarbeiten
Ort: Pölchow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wimi.landsh.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügn. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen ( § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung 8GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über dem Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union ( § 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wedel.de