Planungsleistungen für den Neubau des Schleidörferzentrums in Brodersby-Goltoft

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böklund
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24860
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.architekten-richter.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://architekten-richter.de/wettbewerbe/wettbewerbsbetreuungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen für den Neubau des Schleidörferzentrums in Brodersby-Goltoft

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71220000 Architekturentwurf
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In der Gemeinde Brodersby-Goltoft soll ein neues, multifunktionales Gemeindezentrum entstehen, das sogenannte „Schleidörferzentrum“. Als neuer Ortsmittelpunkt sollen die verschiedenen Bedarfe und Anforderungen der Bewohner an Grundversorgung, Sicherung von Arbeitsplätzen, Feuerwehrgerätehaus und allgemeiner Treffpunkt, effizient vereint und Synergien genutzt werden.

Auch der Außenbereich des ca. 2 ha großen Grundstücks soll identitätsstiftenden Charakter erhalten und als Mehrgenerationenplatz gestaltet werden. Neben den erforderlichen PKW-und Fahradstellflächen mit E-Ladestationen, sollen naturnahe Grünanlagen mit Sport- und Spielangeboten für alle Generationen entstehen.

Folgende Aufgabenfelder sind Gegenstand des Wettbewerbs

​ - Städtebau, Stadtplanung, Stadtentwicklung

​ - Landschafts- und Freiraumplanung

​ - Planung von Gebäuden und Innenräumen

Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, eine geeignete Auftragnehmerin/einen geeigneten Auftragnehmer (Architekt/in / Landschaftsarchitekt/in) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.

Die Ausloberin beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts eine der Preisträgerinnen/einen der Preisträger mit Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume), § 39 HOAI (Freianlagen), und soweit erforderlich der Bauleitplanung ggf. stufenweise, zu beauftragen, wenn und soweit der Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund stünde der Beauftragung insbesondere dann entgegen, wenn die Ausloberin das Projekt nicht realisiert.

Die Ausloberin wird bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Beauftragung zunächst die Gewinnerin bzw. den Gewinner des Wettbewerbs zur Abgabe eines Honorarangebots auffordern und nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit dieser/diesem auf der Grundlage eines entsprechenden Vertragsentwurfes Auftragsgespräche führen. Sollten diese Auftragsgespräche nicht zu einer Beauftragung führen, wird die Ausloberin alle Preisträgerinnen/Preisträgern des Wettbewerbs zur Abgabe eines Honorarangebots und der genannten Eignungsnachweise auffordern und mit ihnen Auftragsgespräche führen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

a) Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme

Gesucht werden Bewerbergemeinschaften aus: Architekt/innen, Stadtplaner/innen und Landschaftsarchitekt/innen.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:

- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, Stadtplaner/in bzw. Landschaftsarchitekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind; - die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, Stadtplaner/in bzw. Landschaftsarchitekt/in und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben;

- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in Stadtplaner/in bzw. Landschaftsarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig ist; ist

die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.

Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

- der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,

- zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,

- der/die von der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in und die darin tätige Verfasserin/der darin tätige Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.

Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer/in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen/deren Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei der Beteiligung freier Mitarbeiter/innen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

b) Wettbewerbsverfahren / Auswahl der Teilnehmer/innen

Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 12 angestrebt, davon werden 3 Büros gesetzt, 9 Teilnehmer/innen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.

Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 12.12.2022 12:00 Uhr ausschließlich per Email an folgende Emailadresse des Betreuungsbüros – RICHTER Architekten+Stadtplaner PartGmbB – mit der Betreffzeile: „Bewerbung zur Teilnahme” - WBW Schleidörferzentrum und unter Beifügung des Bewerbungsformblattes als PDF-Dokument möglich: [gelöscht] Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist ausschließlich das Bewerbungsformblatt zu verwenden.

9 Teilnehmer/innen werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertretenden der AIK SH aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer/innen erhalten eine Absage per E-Mail.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Architekten, Stadtplanern und Landschaftsarchitekten. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Verfassererklärung gemäß § 5 Absatz 3 RPW ab. Die Arbeitsgemeinschaften gelten jeweils als ein Wettbewerbsteilnehmer.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Architekten Johannsen und Partner, Hamburg
Dogs Architektur GmbH, Nübel
Sunder-Plassmann Architekten, Kappeln
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden. Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:

Formalleistungen

- Termingerechte Abgabe

- Leistungs- und Programmerfüllung

- Einhaltung der Grundstücksgrenzen

Städtebauliches Gesamtkonzept:

- Strukturelle Leitidee

- Einbindung in das städtebauliche Umfeld, Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumassen

- Qualität des Nutzungs- und Freiraumkonzeptes

- Vernetzung mit der Umgebung

Gestaltungsqualität und Funktionen:

- Qualität des architektonisch und räumlichen Konzeptes

- Erfüllung Raumprogramm, funktionale Anforderungen

- Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit, Kommunikation);

- Komfort und Gesundheit (Tageslicht, Raumklima);

- Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Investitionskostenrahmen);

- Nachhaltigkeit (Flächenversiegelung, Ressourcen, Baustoffe, Energie);

Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/12/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 20/12/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Wettbewerbssumme

Die Wettbewerbssumme ist ermittelt gemäß RPW 2013 auf der Basis der geltenden HOAI 2021 (§§ 34 und 39 und MB 51 AKBW Städtebaulicher Entwurf)

Für Preise und Aufwandsentschädigungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 64.500,- € zur Verfügung

Die Aufteilung der Wettbewerbssumme erfolgt gemäß RPW 2013

31.200 € als Aufwandsentschädigung zur Verteilung auf die Teilnehmer siehe IV.3.2)

Das Preisgeld in Höhe von 33.300,- € wird gemäß. RPW 2013 aufgeteilt

1. Preis 40 % = 13.320,- €

2. Preis 30 % = 9.990,- €

3. Preis 20 % = 6.660,- €

4. Preis 10 % = 3.330,- €

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird zusätzlich erstattet.

Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Die ausgewählten/gelosten Teilnehmer, die einen fristgerecht und zur Beurteilung im Preisgericht zugelassenen wettbewerbsbeitrag eingereicht haben erhalten eine anteilige Aufwandsentschädigung (31.200,- € /

durch die Anzahl der zur Beurteilung fristgerecht eingereichten und zum Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeiträge)

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Heinz-Erich Puzich, Bürgermeister Brodersby-Goltoft SP
Thomas Becker, 2. Stellv. Bürgermeister u. Vors. Genossenschaft (MT) SP
Hilke Hansen-Schulz, Bauausschussvorsitzende SP
Thomas Reimer, Gemeindewehrführer FFW Brodersby-Goltoft SP
Regina Feldmann, 1. Stellv. Bürgermeisterin stellv. SP
Jörg Petersen, 1. Stellv. Wehrführer FFW Brodersby-Goltoft stellv. SP
Nicole Stölken Architektin BDA, Hamburg FP
Siegrid Meyer Architektin BDA, Lübeck FP
Christian Schmieder, Architekt BDA Kiel FP
Christoph Roselius Architekt BDA, Hamburg FP
Jens Bendfeldt Landschaftsarchitekt Kiel FP
Birte Welling-Volquardsen Architektin, Westerland stellv. FP

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Im Sinne des § 70 Abs. 2 VgV i. V. m. § 122 GWB sind folgende Eignungsnachweise fur den nach Abschluss des Wettbewerbs folgenden Planungsauftrag der Ausloberin vorzulegen:

- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,

- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie

- technische und berufliche Leistungsfähigkeit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nichtabgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der obengenannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.aik-sh.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/11/2022

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