Planungsleistungen für den Neubau des Schleidörferzentrums in Brodersby-Goltoft
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böklund
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24860
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.architekten-richter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau des Schleidörferzentrums in Brodersby-Goltoft
In der Gemeinde Brodersby-Goltoft soll ein neues, multifunktionales Gemeindezentrum entstehen, das sogenannte „Schleidörferzentrum“. Als neuer Ortsmittelpunkt sollen die verschiedenen Bedarfe und Anforderungen der Bewohner an Grundversorgung, Sicherung von Arbeitsplätzen, Feuerwehrgerätehaus und allgemeiner Treffpunkt, effizient vereint und Synergien genutzt werden.
Auch der Außenbereich des ca. 2 ha großen Grundstücks soll identitätsstiftenden Charakter erhalten und als Mehrgenerationenplatz gestaltet werden. Neben den erforderlichen PKW-und Fahradstellflächen mit E-Ladestationen, sollen naturnahe Grünanlagen mit Sport- und Spielangeboten für alle Generationen entstehen.
Folgende Aufgabenfelder sind Gegenstand des Wettbewerbs
- Städtebau, Stadtplanung, Stadtentwicklung
- Landschafts- und Freiraumplanung
- Planung von Gebäuden und Innenräumen
Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, eine geeignete Auftragnehmerin/einen geeigneten Auftragnehmer (Architekt/in / Landschaftsarchitekt/in) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts eine der Preisträgerinnen/einen der Preisträger mit Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume), § 39 HOAI (Freianlagen), und soweit erforderlich der Bauleitplanung ggf. stufenweise, zu beauftragen, wenn und soweit der Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund stünde der Beauftragung insbesondere dann entgegen, wenn die Ausloberin das Projekt nicht realisiert.
Die Ausloberin wird bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Beauftragung zunächst die Gewinnerin bzw. den Gewinner des Wettbewerbs zur Abgabe eines Honorarangebots auffordern und nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit dieser/diesem auf der Grundlage eines entsprechenden Vertragsentwurfes Auftragsgespräche führen. Sollten diese Auftragsgespräche nicht zu einer Beauftragung führen, wird die Ausloberin alle Preisträgerinnen/Preisträgern des Wettbewerbs zur Abgabe eines Honorarangebots und der genannten Eignungsnachweise auffordern und mit ihnen Auftragsgespräche führen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme
Gesucht werden Bewerbergemeinschaften aus: Architekt/innen, Stadtplaner/innen und Landschaftsarchitekt/innen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, Stadtplaner/in bzw. Landschaftsarchitekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind; - die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, Stadtplaner/in bzw. Landschaftsarchitekt/in und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben;
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in Stadtplaner/in bzw. Landschaftsarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig ist; ist
die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
- zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
- der/die von der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in und die darin tätige Verfasserin/der darin tätige Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer/in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen/deren Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei der Beteiligung freier Mitarbeiter/innen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
b) Wettbewerbsverfahren / Auswahl der Teilnehmer/innen
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 12 angestrebt, davon werden 3 Büros gesetzt, 9 Teilnehmer/innen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 12.12.2022 12:00 Uhr ausschließlich per Email an folgende Emailadresse des Betreuungsbüros – RICHTER Architekten+Stadtplaner PartGmbB – mit der Betreffzeile: „Bewerbung zur Teilnahme” - WBW Schleidörferzentrum und unter Beifügung des Bewerbungsformblattes als PDF-Dokument möglich: [gelöscht] Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist ausschließlich das Bewerbungsformblatt zu verwenden.
9 Teilnehmer/innen werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertretenden der AIK SH aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer/innen erhalten eine Absage per E-Mail.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Architekten, Stadtplanern und Landschaftsarchitekten. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Verfassererklärung gemäß § 5 Absatz 3 RPW ab. Die Arbeitsgemeinschaften gelten jeweils als ein Wettbewerbsteilnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden. Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
Formalleistungen
- Termingerechte Abgabe
- Leistungs- und Programmerfüllung
- Einhaltung der Grundstücksgrenzen
Städtebauliches Gesamtkonzept:
- Strukturelle Leitidee
- Einbindung in das städtebauliche Umfeld, Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumassen
- Qualität des Nutzungs- und Freiraumkonzeptes
- Vernetzung mit der Umgebung
Gestaltungsqualität und Funktionen:
- Qualität des architektonisch und räumlichen Konzeptes
- Erfüllung Raumprogramm, funktionale Anforderungen
- Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit, Kommunikation);
- Komfort und Gesundheit (Tageslicht, Raumklima);
- Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Investitionskostenrahmen);
- Nachhaltigkeit (Flächenversiegelung, Ressourcen, Baustoffe, Energie);
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.
Wettbewerbssumme
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt gemäß RPW 2013 auf der Basis der geltenden HOAI 2021 (§§ 34 und 39 und MB 51 AKBW Städtebaulicher Entwurf)
Für Preise und Aufwandsentschädigungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 64.500,- € zur Verfügung
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme erfolgt gemäß RPW 2013
31.200 € als Aufwandsentschädigung zur Verteilung auf die Teilnehmer siehe IV.3.2)
Das Preisgeld in Höhe von 33.300,- € wird gemäß. RPW 2013 aufgeteilt
1. Preis 40 % = 13.320,- €
2. Preis 30 % = 9.990,- €
3. Preis 20 % = 6.660,- €
4. Preis 10 % = 3.330,- €
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird zusätzlich erstattet.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Die ausgewählten/gelosten Teilnehmer, die einen fristgerecht und zur Beurteilung im Preisgericht zugelassenen wettbewerbsbeitrag eingereicht haben erhalten eine anteilige Aufwandsentschädigung (31.200,- € /
durch die Anzahl der zur Beurteilung fristgerecht eingereichten und zum Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeiträge)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Sinne des § 70 Abs. 2 VgV i. V. m. § 122 GWB sind folgende Eignungsnachweise fur den nach Abschluss des Wettbewerbs folgenden Planungsauftrag der Ausloberin vorzulegen:
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nichtabgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der obengenannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.