Betriebsamt / Abfall und Verwaltung - Verwertung von Sperrmüll
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22846
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.norderstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsamt / Abfall und Verwaltung - Verwertung von Sperrmüll
Verwertung von ca. 2.400 Tonnen Sperrmüll
Die Stadt Norderstedt erfasst in ihrem Stadtgebiet Sperrmüll aus der Straßensammlung und durch Selbstanlieferungen auf dem Wertstoffhof.
Gegenstand der Leistung ist die Übernahme und die anschließende Verwertung der AVV 200307 (Sperrmüll).
Die Anlieferung der Abfälle beim Auftragnehmer erfolgt über Containerfahrzeuge im Gespann.
Die Abfälle sind nach den abfallrechtlichen Vorschriften entsprechend, zu verwerten. Nicht verwertbare Störstoffe sind einer geeigneten Entsorgung zuzuführen.
Auf der Grundlage der hochgerechneten Jahressammelmenge ist von einer jährlichen Menge von ca. 2400 Tonnen auszugehen. Eine Mengengarantie kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter kann seine Eignung durch die Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsschreiben belegen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der vorgesehenen Nachunternehmen) durch Vorlage der geforderten Unterlagen zu belegen. Sollte keine Präqualifizierung vorliegen und auch keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden, ist der Nachweis durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung zu erbringen.
Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot die beiliegende Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU vorzulegen Folgende zusätzliche Nachweise/Erklärungen sind von allen Bietern mit ihrem Angebot vorzulegen:
1. Qualifikation des Unternehmens gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (gültiges Zertifikat) oder gleichwertig.
s. unter III.1.1 Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen:
Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
s. unter III.1.1 Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen:
Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Folgende zusätzliche Nachweise/Erklärungen sind von allen Bietern mit ihrem Angebot vorzulegen:
1. Genehmigung der Anlage zum Behandeln / Verwerten / Umschlagen von Sperrmüll am betreffenden Standort.
2. Vollständige Unterlagen über den Verwertungsweg der zu entsorgenden Abfälle.
3. Mindestens 2 Referenzen über gegenstandsgleiche derzeit durchgeführte Leistungen.
Die maximale Entfernung zum genehmigten Betriebsplatz für die Anlieferung von Sperrmüll vom Bauhof Friedrich-Ebert Straße 76 in 22848 Norderstedt darf 40 Kilometer nicht überschreiten. (Ausschlusskriterium)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt bis zur Durchführung der Submission auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform.
Die weitere Kommunikation nach der Submission und auch die Auftragserteilung erfolgen nicht über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Gem. § 160 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.