Vergabe der Durchführung der schulischen Ausbildung für die Notfallsanitäterauszubildenden der HLR Referenznummer der Bekanntmachung: 1/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Durchführung der schulischen Ausbildung für die Notfallsanitäterauszubildenden der HLR
Die Gemeinnützige Herzogtum Lauenburg Rettungsdienstgesellschaft mbH (nachfolgend: „HLR“) wurde durch den Kreis Herzogtum Lauenburg als Träger des Rettungsdienstes mit der operativen Durchführung des Rettungsdienstes gemäß § 5 Abs. 1 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG) durch öffentlich-rechtlichen Vertrag beauftragt. Die HLR beabsichtigt einen Dienstleistungsauftrag über die Durchführung der schulischen Ausbildung für die Notfallsanitäterauszubildenden der HLR in nachfolgend dargestelltem Umfang an einen externen Leistungserbringer zu vergeben. Mit dem gegenständlichen Auftrag wird die Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 und Abs. 2 NotSanG an einer staatlich anerkannten Schule im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 6 NotSanG für die dreijährige Berufsausbildung für Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen und die Organisation und Koordination der praktischen Ausbildung vergeben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit dem gegenständlichen Auftrag wird die Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 und Abs. 2 NotSanG an einer staatlich anerkannten Schule im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 6 NotSanG für die dreijährige Berufsausbildung für Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen und die Organisation und Koordination der praktischen Ausbildung vergeben.
Die Leistung umfasst
• die Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts mit ausreichendem und entsprechend fachlich geeigneten Lehrpersonal,
• die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung entsprechend dem Ausbildungsziel im Sinne von § 4 NotSanG und
• die Unterstützung der praktischen Ausbildung durch Praxisbegleitung
für mindestens 16 und maximal 20 von der HLR pro Jahr entsandte Notfallsanitäter-Auszubildende (nachfolgend: „Azubis“). Die Ausbildung der Azubis hat in jedem Ausbildungsjahr in einer Klasse zu erfolgen.
Die Ausbildung ist für die Azubis der HLR für die Jahrgänge 2023, 2024 und 2025 sicherzustellen. Leistungsbeginn ist demnach der 07.08.2023. Der Vertrag endet mit Absolvierung der Abschluss- bzw. Wiederholungsprüfung des letzten Azubis aus dem Jahrgang 2025.
Die HLR ist berechtigt, den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung bis spätestens zum 01.09.2025 einmalig um die Ausbildung für die Azubis der HLR für die Jahrgänge 2026 und 2027 zu erweitern und dessen Laufzeit entsprechend zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i.V.m. der Handelsregisterverordnung (HRV).
2) Darstellung des Unternehmens oder des Unternehmensteils, der für die Leistungserbringung vorgesehen ist, mit mindestens folgenden Angaben (maximal 2 DIN-A4-Seiten):
• Inhaber,
• Gesellschaftsform,
• Hauptgeschäftsbereich,
• Organisationsstruktur und
• Betriebsstätten.
Darüber hinaus ist das Formblatt „Bieterdatenblatt“ in Anlage 4 vollständig auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen.
Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Mio. EUR bei Personen- und Sachschäden und 500.000 EUR für Vermögensschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr.
Der Nachweis kann geführt werden, entweder
• durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder
• durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.
1) Nachweis staatlich anerkannte Schule
Nachweis, dass die vom Bieter betriebene Schule eine staatlich anerkannte Schule im Sinne von § 6 Abs. 1 NotSanG ist, durch Vorlage einer Kopie der gültigen behördlichen Genehmigung.
2) Referenz
Referenz über die Durchführung der schulischen Ausbildung von mindestens 15 NotSan-Azubis pro Jahr über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots. Hier ist das Formblatt „Referenz“ in Anlage 5 auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen.
3) Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Erklärung des Bieters im Zusammenhang mit den Ausschlussgründen entsprechend der §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ – Anlage 6).
§ 6 Abs. 1 NotSanG
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 05.12.2022, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Verfahrensunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Auswahlverfahrens erteilt.
2) Der Einsatz von Nachunternehmern ist nicht zulässig.
3) Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise zur
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Ziff. 12.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) und
- zum Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß Ziff. 12.4 AzA
von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen und nachzuweisen.
Bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer 12.2 AzA) gilt Folgendes:
Der Nachweis der Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 12.2.1 AzA ist durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen.
Bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer 12.3 AzA) gilt Folgendes:
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Nachweise vorlegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer 12.2 AzA) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer 12.3 AzA) der Bietergemeinschaft werden anschließend anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
4) Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
5) Die Räumlichkeiten des Leistungserbringers, in denen der Unterricht für die Azubis erfolgt, müssen so gelegen sein, dass diese für die im Kreis Herzogtum Lauenburg wohnenden Azubis in angemessener Zeit erreichbar sind.
Aus diesem Grund müssen sich die Räumlichkeiten in einem Radius von 50 km um die Kreisfeuerwehrzentrale Lankener Weg 26, 21493 Elmenhorst befinden, welche in etwa den Mittelpunkt des Kreises darstellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.