Lausitzbad Hoyerswerda, Los 16 - Gerüstbau Referenznummer der Bekanntmachung: HY-VE16
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lausitzbad.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lausitzbad Hoyerswerda, Los 16 - Gerüstbau
Das Lausitzbad Hoyerswerda wurde in den 1990-er Jahren als Familien- und Freizeitbad einschl. umfangreichem Saunabereich errichtet. Nach nunmehr 20jährigem Betrieb soll das Lausitzbad Hoyerswerda modernisiert und aktuellen Nutzeranforderungen sowie dem örtlichen Bedarf entsprechend angepasst werden. Die Realisierung erfolgt in insgesamt 6 Bauabschnitten.
Hoyerswerda, DE
• Fassaden- und Schutzgerüst LK3 ca. 1.125m2
• Inkl. Absturzsicherung Dachrand als Schutzgerüst ca. 600m2
• Innengeländer ca. 600m
• Staubschutznetze ca. 1.125m2
• Fangnetze für Holzflächenmontage ca. 710m2
• Fassaden- und Schutzgerüst LK4 ca. 2.150m2
• Inkl. Absturzsicherung Dachrand als Schutzgerüst ca. 860m2
• Innengeländer ca. 1.100m
• Staubschutznetze ca. 2.200m2
• Fahrbare Arbeitsbühnen verschiedener Höhen 12 Stück
• Fassaden-Innengerüst LK3 ca. 700m2
• Raumgerüst ca. 100m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lausitzbad Hoyerswerda, Los 16 - Gerüstbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gem. §17 Abs. 1 Nr. 2 VOB müssen die Vergabeunterlagen grundlegend verändert werden, weil einzelne Leistungsbestandteile nicht zweifelsfrei und vollständig beschrieben wurden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363&reduce=0&search=vergabekammer
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.