Dienstleistungskonzession für die Organisation und Durchführung des Dresdner Stadtfestes in den Jahren 2023 bis 2025 (2027) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-GB113-00027
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession für die Organisation und Durchführung des Dresdner Stadtfestes in den Jahren 2023 bis 2025 (2027)
Die Landeshauptstadt Dresden vergibt das Recht, in den Jahren 2023 bis 2025 auf öffentlich nutzbarem Verkehrsraum das Dresdner Stadtfest betreiben zu dürfen (mit einer einseitigen Verlängerungsoption durch die Konzessionsgeberin bis 2027).
Dresden, Innenstadt (Innerer Bereich des 26er Rings)
Die konkrete Umsetzung des Stadtfestes ist standortgebunden und abhängig vom Konzept des Bieters/Konzessionärs.
- Kriterium: Inhaltliches Gesamtkonzept
- Kriterium: Finanzierungskonzept
- Kriterium: Organisationskonzept
- Kriterium: Präsentation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Dienstleistungskonzession für die Organisation und Durchführung des Dresdner Stadtfestes in den Jahren 2023 bis 2025 (2027)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.