Erweiterungsneubau Verwaltungsgebäude Kreishaus - VE50 Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VE50
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordfriesland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau Verwaltungsgebäude Kreishaus - VE50 Elektroarbeiten
Erweiterungsneubau Verwaltungsgebäude Kreishaus Husum
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
VE50 Elektroarbeiten
Der Landkreis Nordfriesland beabsichtigt in Husum,
Marktstraße 6 einen Erweiterungsneubau für das
Kreishaus auf der südöstlichen Seite des
Bestandsgebäudes auf dem gleichen Grundstück.
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um einen
L-förmigen, 3- bzw. 4-geschossigen Neubau.
Der nordöstliche Gebäudeflügel wird als „Brücke“
bezeichnet und ist als aufgeständerte Konstruktion mit
einem Anschluss im 1. bis 3.OG an den Bestand geplant.
Das südliche „Hauptgebäude“ wird mit einer
Unterkellerung ausgeführt.
Das Gebäude wird in einer Stahlbetonskelettbauweise in
Ortbeton errichtet und auf einer elastisch gebetteten
Bodenplatte bzw. auf Einzelfundamenten gegründet.
Als Stahlbetondecken werden unterzugslose Flachdecken
aus Ortbeton verwendet.Die beiden Gebäudeteile sind
durch eine Gebäudefuge voneinander getrennt.
Zwischen dem Erweiterungsneubau und dem Bestandsgebäude
ist ebenfalls eine Gebäudefuge vorgesehen.
Beide Teil-Gebäude werden durch eine ausreichende
Anzahl von Längs- und Querwänden im Bereich der
Treppenhäuser bzw. Aufzugsschächten und in den
Außenwänden ausgesteift.
Neben zwei Treppenräumen wird das Gebäude über eine
zentral angeordnete Foyer-Treppenhalle erschlossen.
Dieses erhält ein Glasdach in Satteldachform.
Die "Brücke" verfügt über einen Mittelflur mit
beidseitig abgehenden Räumen. Das Hauptgebäude verfügt
über 2 parallel verlaufende Flure mit nach aussen
angeordneten Räumen sowie dazwischen liegenden
Erschließungskernen, Sanitär- und Nebenräumen sowie der
Treppenhalle.
Das Fassadenmaterial ist eine Vormauerschale aus grauen
geschlämmten Ziegeln.
In Analogie zu den geplanten Glasfassaden des Bestandes
erhalten die Fensterbrüstungen farbige Glaspaneele.
Die Fenster sind als Holzverbundfenster mit
anthrazitfarbener Deckschale und dazwischen geführtem
Lamellenraffstores für Sonnen- und Blendschutz geplant.
Erweiterungsneubau für ca. 260 Arbeitsplätze
BGF= 8745 m2 EG-3.OG bzw. 4.OG
BGF= 1455 m2 UG
BGF gesamt = 10190m2
VE50 Elektroinstallation
Eigenstromversorgung/Sicherheitsbeleuchtung
1 Stück Zentralbatterieanlage
Ca. 380 Stück Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten
Niederspannungsschaltanlagen
1 Stück NSHV mit Einspeisefeld PV-Anlage
15 Unterverteilungen
Verlegesysteme
Ca. 1350 m Unterflurkanalsystem
Ca. 900 m Brüstungskanalinstallation
Ca. 280 m Kabelrinne
Ca. 20.000 Sammelhalter
Niederspannungsanlagen
28.000 m Niederspannungsleitungen
540 Stück Einfachsteckdosen unter Putz
1.200 zweifach Steckdosen unter Putz
Anschluss und Steuerung von 471 Sonnenschutzmotoren
Beleuchtungsanlagen
Ca. 1.300 Einbau-Aufbauleuchten sowie Lichtbänder
Interner Blitzschutz und Erdungsanlagen
Such- und Signalanlagen
Medientechnik
Brandmeldeanlage
Installation einer Brandmeldezentrale mit 20 Ringen
260 Rauchmelder
280 akustische Warntongeber
Übertragungsnetze
Ca. 60.000 m Datenkabel CAT 7 Duplex
320 Doppeldatendosen unter Putz
680 RJ45-Anschlussbuchsen in Bodentanks
Gebäudeautomation
KNX-Steuerung, Sonnenschutz und Beleuchtungssteuerungen
4.000 KNX Bus-Leitung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.