Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, Zentrallager für Unterbringung Binnenentwässerungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2022-6
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, Zentrallager für Unterbringung Binnenentwässerungstechnik
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, Zentrallager für Unterbringung Binnenentwässerungstechnik
Burkhardtsdorf, DE
ca. 310 m3 Oberbodenabtrag
ca. 770 m3 Bodenabtrag für Geländeregulierung
ca. 175 m3 Bodenaushub und Wiedereinbau Rohr-, Kabelgräben
ca. 540 m3 Bodenaushub und Entsorgung Bodenplatte, Frostschürze und Straßenkoffer
ca. 365 m2 Oberboden liefern und andecken
ca. 365 m2 Rasenansaat
1 St Stahlfertiggarage mit Tür und Fenster, BxTxH: 2,75 x 5,86/6,06 x 2,35 m
1 St Stahlfertiggarage mit Tür und Fenster, BxTxH: 2,95 x 5,86/6,06 x 2,35 m
7 St Stahlfertiggarage mit Tür und Fenster, BxTxH: 5,85 x 5,86/6,06 x 2,35 m
ca. 10 m Abwasserkanal PP bis DN 110 verlegen
ca. 11 m Abwasserkanal PP bis DN 160 verlegen
ca. 22 m Abwasserkanal PP bis DN 200 verlegen
ca. 19 m Abwasserkanal PP bis DN 250 verlegen
1 St Pumpenprüfschacht li.W.1500 mm aus Stahlbetonfertigteilen
2 St Straßenabläufe
4 m Kastenrinne DN 100
ca. 80 m Verlegung Elektrokabel als Hausanschluss mit Schutzrohr
ca. 8 m Winkelstützelemente Höhe von 0,55 m bis 1,80 m
ca. 392 m3 Frostschutzmaterial Fahrbahnen und Stellflächen
ca. 59 m2 Asphalttragschicht AC 22 T N Fahrbahn 10 cm
ca. 16 m2 Asphalttragschicht AC 32 T S, Fahrbahn, d=14 cm,
ca. 400 m2 Asphalttragschicht AC 32 T S, Fahrbahn, d=16 cm,
ca. 16 m2 Asphaltbinderschicht . AC 16 B S Fahrbahn Bk10,0, D 8 cm
ca. 533 m2 Asphaltdeckschicht AC 11 D S, Fahrbahn, 4 cm, Bk10,0
ca. 22 m Pflasterstreifen Naturstein-Kleinpflaster in Betonbettung, 5-Zeilig
ca. 216 m2 Pflasterdecke Betonstein-Ökopflaster und Rechteckpflaster
ca. 104 m Bordsteine aus Naturstein (Hoch-, Tief- und Rundbord)
ca. 143 m Bordsteine aus Beton (Hoch-, Tief- und Rundbord)
ca. 68 m3 Unbewehrten Beton für Betonschürze herstellen
ca. 52 m3 Bewehrten Beton für Bodenplatte und Betonriegel herstellen
ca. 2,2 t Bewehrungsstahl
ca. 95 m Stabgitterzaun, H = 2,03 m
1 St Tor, zweiflüglig, B = 4,00 m
1 St Tor, zweiflüglig, B = 5,00 m
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.-Nr. 103097052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, Zentrallager für Unterbringung Binnenentwässerungstechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aue
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 08280
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.