Landratsamt Erzgebirgskreis - Satz, Druck und Vertrieb des Landkreiskuriers Referenznummer der Bekanntmachung: 60103/2/6/22/404
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]923
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzgebirgskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landratsamt Erzgebirgskreis - Satz, Druck und Vertrieb des Landkreiskuriers
Satz, Druck und Vertrieb des Landkreiskuriers
Annaberg-Buchholz, DE
Landratsamt Erzgebirgskreis - Satz, Druck und Vertrieb des Landkreiskuriers
- 10 Auflagen jährlich, monatlich, jedoch nicht in den Monaten Januar und August
- 8-seitiger redaktioneller Teil, Anzeigenteil max. 4 Seiten
- Erarbeitung des Komplett-Layouts sowie grafische Umsetzung
- Auflagenhöhe 165.000 Exemplare
- Format: halbrheinisch
- Rollenoffsetdruck
- flächendeckende Verteilung an die Haushalte des Erzgebirgskreises
Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung; Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; Benennung von 3 mit der Leistung vergleichbaren Referenzen; Anzahl der Arbeitnehmer der letzten 3 Geschäftsjahre; eventuell werden Nachweise, welche die Eignung belegen nachgefordert.
Qualifikationsnachweise des für die Ausführung der Leistung beauftragten Personals
Abschnitt IV: Verfahren
keine Teilnahme zulässig
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]923
Internet-Adresse: www.erzgebirgskreis.de