Sanierung ehemaliges Gaswerksgelände in 09456 Annaberg-Buchholz Referenznummer der Bekanntmachung: eins/22/L01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eins.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung ehemaliges Gaswerksgelände in 09456 Annaberg-Buchholz
Transport und Entsorgung von kont. Boden und Bauschutt
Ehemaliges Gaswerksgelände
Talstraße 4
09456 Annaberg-Buchholz
Transport und Entsorgung vorwiegend gefährlicher Abfälle der Abfallschlüsselnummern AVV 160708*,AVV 170106*, AVV 170504, AVV 170503*, AVV 170303*, AVV 170107, 170101; Gesamtmenge ca. 39.000 t.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Formblatt 124_LD inkl. aller erforderlichen Nachweise (Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes; Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft)
- Formblatt 124_LD inkl. aller erforderlichen Nachweise (Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung)
- Haftpflichtversicherungsnachweis 2022 mit Deckungssumme min. 3 Mio. EUR sowie
Eigenerklärung zur Aufrechterhaltung der Haftpflichtversicherung für 2023
- Eigenerklärung zur Einhaltung Mindestlohngesetz
- Angabe von mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Entsorgungsleistungen der letzten 3 Jahre
- Entsorgungskonzept gem. Anforderungen Pkt. 5.3 der Leistungsbeschreibung
- Benennung der Entsorgungswege auf Formbaltt der Vergabestelle
- Nachweis Beförderungserlaubnis nach §54 KrwG o. Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb (EfbV-Zertifikat)
- Nachweis Einhaltung Qualitätssicherung gemäß § 49 Abs. 1 VgV oder vergleichbares
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber lässt Eignungsnachweise zu, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden. Geforderte Nachweise, welche mit den Präqualifizierungsverfahren nicht erbracht werden können, hat das Unternehmen zusätzlich zu erbringen.
2. Kann ein Unternehmen aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
3. Soweit für Zwecke des Nachweises der Eignung Eigenerklärungen gefordert sind, behält sich der Auftraggeber vor, sich den Inhalt der Erklärung gesondert nachweisen zu lassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.