Rahmenverträge für Allgemeine Revierarbeiten im Forstbezirk Chemnitz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022FB08-098
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittweida
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smul.sachsen.de/sbs/688.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge für Allgemeine Revierarbeiten im Forstbezirk Chemnitz
Rahmenverträge für Allgemeine Revierarbeiten in allen LW-Revieren mit Verlängerungsoption
Rossau
Revier Rossau, Forstbezirk Chemnitz
Forstliche Betriebsarbeiten, s. Leistungsverzeichnis Los 1
Der Rahmenvertrag beginnt mit dem 01.01.2023 und endet am 31.12.2023. Das Vertragsverhältnis verlängert sich danach für alle Maßnahmen stillschweigend bis zu drei Mal um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor dessen Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner widersprochen wird. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens zum 31.12.2026. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang des
Widerspruchsschreibens.
Besteht der Rahmenvertrag über mehrere Lose, kann die Leistungspflicht auch nur für einzelne Lose nach den vorstehenden Regelungen gekündigt werden. Der Rahmenvertrag besteht dann mit den noch im Vertrag verbliebenen Losen fort.
Ortskenntnis sowie die Verfügbarkeit auf der Fläche innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den Arbeitgeber ist erforderlich.
Zellwald
Revier Zellwald, Forstbezirk Chemnitz
Forstliche Betriebsarbeiten, s. Leistungsverzeichnis Los 2
Der Rahmenvertrag beginnt mit dem 01.01.2023 und endet am 31.12.2023. Das Vertragsverhältnis verlängert sich danach für alle Maßnahmen stillschweigend bis zu drei Mal um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor dessen Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner widersprochen wird. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens zum 31.12.2026. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang des
Widerspruchsschreibens.
Besteht der Rahmenvertrag über mehrere Lose, kann die Leistungspflicht auch nur für einzelne Lose nach den vorstehenden Regelungen gekündigt werden. Der Rahmenvertrag besteht dann mit den noch im Vertrag verbliebenen Losen fort.
Ortskenntnis sowie die Verfügbarkeit auf der Fläche innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den Arbeitgeber ist erforderlich.
Falkenau
Revier Falkenau, Forstbezirk Chemnitz
Forstliche Betriebsarbeiten, s. Leistungsverzeichnis Los 3
Der Rahmenvertrag beginnt mit dem 01.01.2023 und endet am 31.12.2023. Das Vertragsverhältnis verlängert sich danach für alle Maßnahmen stillschweigend bis zu drei Mal um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor dessen Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner widersprochen wird. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens zum 31.12.2026. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang des
Widerspruchsschreibens.
Besteht der Rahmenvertrag über mehrere Lose, kann die Leistungspflicht auch nur für einzelne Lose nach den vorstehenden Regelungen gekündigt werden. Der Rahmenvertrag besteht dann mit den noch im Vertrag verbliebenen Losen fort.
Ortskenntnis sowie die Verfügbarkeit auf der Fläche innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den Arbeitgeber ist erforderlich.
Hammerleubsdorf
Revier Hammerleubsdorf, Forstbezirk Chemnitz
Forstliche Betriebsarbeiten, s. Leistungsverzeichnis Los 4
Der Rahmenvertrag beginnt mit dem 01.01.2023 und endet am 31.12.2023. Das Vertragsverhältnis verlängert sich danach für alle Maßnahmen stillschweigend bis zu drei Mal um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor dessen Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner widersprochen wird. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens zum 31.12.2026. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang des
Widerspruchsschreibens.
Besteht der Rahmenvertrag über mehrere Lose, kann die Leistungspflicht auch nur für einzelne Lose nach den vorstehenden Regelungen gekündigt werden. Der Rahmenvertrag besteht dann mit den noch im Vertrag verbliebenen Losen fort.
Ortskenntnis sowie die Verfügbarkeit auf der Fläche innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den Arbeitgeber ist erforderlich.
Einsiedel
Revier Einsiedel, Forstbezirk Chemnitz
Forstliche Betriebsarbeiten, s. Leistungsverzeichnis Los 5
Der Rahmenvertrag beginnt mit dem 01.01.2023 und endet am 31.12.2023. Das Vertragsverhältnis verlängert sich danach für alle Maßnahmen stillschweigend bis zu drei Mal um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor dessen Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner widersprochen wird. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens zum 31.12.2026. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang des
Widerspruchsschreibens.
Besteht der Rahmenvertrag über mehrere Lose, kann die Leistungspflicht auch nur für einzelne Lose nach den vorstehenden Regelungen gekündigt werden. Der Rahmenvertrag besteht dann mit den noch im Vertrag verbliebenen Losen fort.
Ortskenntnis sowie die Verfügbarkeit auf der Fläche innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den Arbeitgeber ist erforderlich.
Stollberg
Revier Stollberg, Forstbezirk Chemnitz
Forstliche Betriebsarbeiten, s. Leistungsverzeichnis Los 6
Der Rahmenvertrag beginnt mit dem 01.01.2023 und endet am 31.12.2023. Das Vertragsverhältnis verlängert sich danach für alle Maßnahmen stillschweigend bis zu drei Mal um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor dessen Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner widersprochen wird. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens zum 31.12.2026. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang des
Widerspruchsschreibens.
Besteht der Rahmenvertrag über mehrere Lose, kann die Leistungspflicht auch nur für einzelne Lose nach den vorstehenden Regelungen gekündigt werden. Der Rahmenvertrag besteht dann mit den noch im Vertrag verbliebenen Losen fort.
Ortskenntnis sowie die Verfügbarkeit auf der Fläche innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den Arbeitgeber ist erforderlich.
Grüna
Revier Grüna, Forstbezirk Chemnitz
Forstliche Betriebsarbeiten, s. Leistungsverzeichnis Los 7
Der Rahmenvertrag beginnt mit dem 01.01.2023 und endet am 31.12.2023. Das Vertragsverhältnis verlängert sich danach für alle Maßnahmen stillschweigend bis zu drei Mal um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor dessen Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner widersprochen wird. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens zum 31.12.2026. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang des
Widerspruchsschreibens.
Besteht der Rahmenvertrag über mehrere Lose, kann die Leistungspflicht auch nur für einzelne Lose nach den vorstehenden Regelungen gekündigt werden. Der Rahmenvertrag besteht dann mit den noch im Vertrag verbliebenen Losen fort.
Ortskenntnis sowie die Verfügbarkeit auf der Fläche innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den Arbeitgeber ist erforderlich.
Mittweida
Revier Mittweida, Forstbezirk Chemnitz
Forstliche Betriebsarbeiten, s. Leistungsverzeichnis Los 8
Der Rahmenvertrag beginnt mit dem 01.01.2023 und endet am 31.12.2023. Das Vertragsverhältnis verlängert sich danach für alle Maßnahmen stillschweigend bis zu drei Mal um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor dessen Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner widersprochen wird. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens zum 31.12.2026. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang des
Widerspruchsschreibens.
Besteht der Rahmenvertrag über mehrere Lose, kann die Leistungspflicht auch nur für einzelne Lose nach den vorstehenden Regelungen gekündigt werden. Der Rahmenvertrag besteht dann mit den noch im Vertrag verbliebenen Losen fort.
Ortskenntnis sowie die Verfügbarkeit auf der Fläche innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den Arbeitgeber ist erforderlich.
Augustusburg
Revier Augustusburg, Forstbezirk Chemnitz
Forstliche Betriebsarbeiten, s. Leistungsverzeichnis Los 9
Der Rahmenvertrag beginnt mit dem 01.01.2023 und endet am 31.12.2023. Das Vertragsverhältnis verlängert sich danach für alle Maßnahmen stillschweigend bis zu drei Mal um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor dessen Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner widersprochen wird. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens zum 31.12.2026. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang des
Widerspruchsschreibens.
Besteht der Rahmenvertrag über mehrere Lose, kann die Leistungspflicht auch nur für einzelne Lose nach den vorstehenden Regelungen gekündigt werden. Der Rahmenvertrag besteht dann mit den noch im Vertrag verbliebenen Losen fort.
Ortskenntnis sowie die Verfügbarkeit auf der Fläche innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den Arbeitgeber ist erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363